Bildung und Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0003/20_VL) befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamm. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Einrichtung eines Hauptausschusses verpflichtend, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Aufgaben des Finanzausschusses mit in diesen Ausschuss zu integrieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gesamtzahl der Sitze im Haupt- und Finanzausschuss auf 15 festzusetzen. Da der Oberbürgermeister den Vorsitz führt und über ein Stimmrecht verfügt, sind 14 weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder zu wählen, um eine ungerade Anzahl an Ausschusssitzen zu gewährleisten. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Hierbei wird vorgeschlagen, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion als weitere stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Die Zuweisung erfolgt dabei in alphabetischer Reihenfolge.
Die Besetzung der Ausschussmitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage das Verfahren der Verhältniswahl vor. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach den gesetzlichen Grundsätzen der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen