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Beschlussvorlage

Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), Gremienbesetzung

0061/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0061/20 betrifft die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Die Stadt Hamm hält gemäß den vorliegenden Informationen einen Geschäftsanteil von 6,6 Prozent an der Gesellschaft.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der UKBS mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied für dieses Gremium zu benennen. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der UKBS ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in der Gesellschafterversammlung zu entsenden.

Des Weiteren umfasst die Vorlage die Neubesetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der bisherige Vertreter im Aufsichtsrat soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrats ist die Benennung eines neuen Mitglieds sowie die Wahl eines Stellvertreters vorgesehen. Der Gesellschaftsvertrag der UKBS sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus 17 Mitgliedern besteht, wobei der Stadt Hamm aufgrund der Höhe ihrer Stammeinlagen ein Sitz zusteht. Zudem ist laut den Satzungsbestimmungen für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied die Entsendung eines Stellvertreters durch den jeweiligen Gesellschafter vorgesehen.

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