Bildung und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0016/20_ER-1 der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für dieses Gremium.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Mitglieder des Rates sowie Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, als reguläre Mitglieder zu wählen. Zudem sollen Personen in den Ausschuss berufen werden, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus regelt die Vorlage die Berufung von ständigen Mitgliedern ohne Stimmrecht. Hierzu gehören Vertreterinnen und Vertreter des Stadtjugendrings sowie der Sportjugend des Stadtsportbundes. Ebenso sollen Vertreter der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII für die Arbeitsgemeinschaften Prävention und Intervention, Frühkindliche Bildung sowie Kinder- und Jugendförderung sowie eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats in den Ausschuss berufen werden.
Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass lediglich eine Änderung der Bezeichnung des Ausschusses vorgenommen wurde. Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben weiterhin durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz, die entsprechenden Ausführungsgesetze des Landes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm definiert.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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