KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Gremien der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH vorgelegt. Die Stadt hält an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil von 12 Prozent. Die Organe der Gesellschaft umfassen laut Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung sowie einen Wirtschaftsbeirat.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Mitglieder der Gesellschafterversammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete entsandt werden. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesellschaftsvertrages ist die Vertretung durch den Oberbürgermeister oder eine entsprechende Vertretung der Verwaltung vorgesehen.
Zudem soll die bisherige städtische Vertretung im Wirtschaftsbeirat der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH abberufen werden. Die Vorlage regelt die Neubesetzung dieses Gremiums, in das die Stadt Hamm ein Mitglied entsendet. Die Entscheidung über die personellen Veränderungen in den Organen der Gesellschaft war Gegenstand der Beratung im Rat.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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