Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0054/20 eine Neubesetzung der Vertretung in der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) beantragt. Die Stadt hält am Anteil von 5,3 % an der Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der RLG setzt sich die Unternehmensführung aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und eine neue Person als Mitglied zu benennen. Ebenso ist die Abberufung der bisherigen Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen, wobei auch hier die Benennung eines neuen Mitglieds vorgesehen ist.
Die Stadt Hamm ist laut Gesellschaftsvertrag berechtigt, jeweils ein Mitglied für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie ein Mitglied für den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Rat der Stadt Hamm hat die Vorlage in der Sitzung am 3. November 2020 beraten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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