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Beschlussvorlage

Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

0015/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0015/20 die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, einen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern einzusetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze mit Ratsmitgliedern besetzt werden sollen.

Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist eine Wahl gemäß der Gemeindeordnung vorgesehen. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Vorschlag bestehen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nicht bereits vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der geltenden Bestimmungen bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt.

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