Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH (HAMTEC), Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm ist mit einer direkten Beteiligung von 42 Prozent sowie einer mittelbaren Beteiligung von 9 Prozent über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an der Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH (HAMTEC) beteiligt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bestehen die Organe aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird eine Neubesetzung der Gremien der Gesellschaft angestrebt. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sollen mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Als neuer Vertreter für die Stadt Hamm ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen. Die weiteren Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sind im Rahmen des Beschlusses zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vertretung bildet neben den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei ist bei der Benennung der weiteren Vertreter die entsprechende gesetzliche Regelung zu beachten. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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