Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0017/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates für die aktuelle Wahlperiode des Rates.
Gemäß den Bestimmungen des Polizeiorganisationsgesetzes setzt sich der Polizeibeirat bei einer Kreispolizeibehörde aus elf Mitgliedern zusammen. Der Rat ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitglieder sowie deren Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Die Wahl erfolgt im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
Über die Vertretung hinaus können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Mitgliedschaft in einem kommunalen Ausschuss berechtigt sind, als Mitglieder oder Stellvertreter in den Beirat gewählt werden. Dabei darf die Anzahl der extern gewählten Personen die Anzahl der Mitglieder aus der kommunalen Vertretung nicht überschreiten. Eine Mitgliedschaft oder Stellvertretung im Kreispolizeibeirat ist für Beamtinnen, Beamte, Angestellte sowie Beschäftigte der Polizei nicht möglich.
Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Listen für die Mitglieder und Stellvertreter festzulegen, um die Besetzung des Gremiums für die Dauer der laufenden Wahlperiode sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Wahl werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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