Maximilianpark Hamm GmbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0049/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Maximilianpark Hamm GmbH. Die Stadt Hamm ist mit einem Anteil von 58,3 % die Mehrheitsgesellschafterin an der Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag setzt sich die Struktur der Unternehmensorgane aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem sieht die Vorlage die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat vor.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern. Davon werden neun Vertreter durch den Rat der Stadt Hamm benannt, während die verbleibenden Mitglieder durch den Regionalverband Ruhr gestellt werden. Als festes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen. Für die Benennung der weiteren Vertreter ist die Einhaltung der Bestimmungen des § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen maßgeblich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen