Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB), Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0041/20_VL der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB). Die Stadt Hamm hält gemäß der Sachdarstellung einen Anteil von 80,7 % an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den aktuellen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der HGB mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB entsendet der Rat einen Vertreter in diese Versammlung.
Des Weiteren sieht die Vorlage die Abberufung der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates mit sofortiger Wirkung vor. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates sind acht Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage legt fest, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete oder ein entsprechend benannter Bediensteter als festes Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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