Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen AöR (CVUA Westfalen), Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0037/20 eine Neubesetzung der Vertretung im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR beantragt. Die Stadt hält an dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Geschäftsanteil von 4,55 Prozent. Gemäß der gesetzlichen Grundlage des Untersuchungsanstaltgesetzes Nordrhein-Westfalen (IUAG NRW) setzt sich das Organ aus einem Vorstand und einem Verwaltungsrat zusammen.
Der Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Besetzung soll der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein von ihm benannter Bediensteter in das Gremium entsandt werden. Zudem ist die Bestellung einer Vertretung für den Fall einer Verhinderung vorgesehen. Die Neubesetzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, die eine Entsendung durch den Hauptverwaltungsbeamten vorsehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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