Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0036/20 die Besetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz für die neue Wahlperiode festgelegt. Grundlage für die Neubesetzung ist die veränderte Sitzverteilung im Rat nach der Kommunalwahl, wodurch sich die Anzahl der im Rat vertretenen Fraktionen auf fünf erhöht hat.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW wird die Kommunale Gesundheitskonferenz durch den Rat einberufen. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses einzubeziehen sind.
Der Beschluss sieht vor, dass für die Kommunale Gesundheitskonferenz insgesamt fünf Mitglieder benannt werden. Dabei schlägt jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vor. Die zu benennenden Personen müssen dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Rates angehören. Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sind mit der jeweiligen Nominierung der Mitglieder und Stellvertreter betraut. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
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- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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