Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0009/20_VL die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zur Vorlage gebracht. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Sollte sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss möglich. In diesem Fall greift das Verfahren der Listenwahl, bei dem die Stellvertretung eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellt. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Regelung zur Reihenfolge der Vertretung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen