Bildung und Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0003/20_ER-1 befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Hauptausschusses der Stadt Hamm. Im Gegensatz zur vorangegangenen Wahlperiode ist vorgesehen, keinen kombinierten Haupt- und Finanzausschuss zu bilden.
Der Beschluss sieht die Bildung eines eigenständigen Hauptausschusses vor, dessen Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Sitze festgesetzt wird. Da der Oberbürgermeister in diesem Ausschuss stimmberechtigt ist, sollen 12 weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Damit soll eine ungerade Gesamtzahl an Ausschusssitzen sichergestellt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder ist die Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorgesehen. Die Vorlage legt fest, dass über die bereits gewählten Stellvertreter hinaus die im Hauptausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden sollen. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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