Sparkasse Hamm, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0056/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Sparkasse Hamm. Da die Stadt Hamm Träger der Sparkasse ist, unterliegt die Besetzung der Organe, bestehend aus Verwaltungsrat und Vorstand, den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die bisherigen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Neubesetzung des Verwaltungsrates sieht laut Satzung ein vorsitzendes Mitglied, neun weitere sachkundige Mitglieder sowie fünf Dienstkräfte der Sparkasse vor. Für die Position des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung sieht das Gesetz vor, dass der Rat eines seiner Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten wählt. Die sachkundigen Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestimmt.
Als Grundlage für die Wahl der fünf Dienstkräfte dient der Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse Hamm vom 8. Oktober 2020. Dieser Vorschlag umfasst eine Liste von 23 Personen, aus denen die Verwaltung die endgültige Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter vorschlägt. Die Abstimmung über alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt in einem Wahlgang.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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