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Beschlussvorlage

Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses

0022/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.

Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

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