Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0058/20 behandelt die Neubesetzung der Vertretungen der Stadt Hamm in den Organen der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH. Die Stadt hält an dieser Gesellschaft eine direkte Beteiligung von 62,5 Prozent sowie indirekte Beteiligungen über die Stadtwerke Hamm GmbH und die Sparkasse Hamm.
Der Rat der Stadt Hamm soll gemäß dem Beschlussvorschlag den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neues Mitglied benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Als neue Mitglieder im Aufsichtsrat soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen eingesetzt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm elf Vertreter entsendet. Laut den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Aufsichtsrates. Die Amtsdauer der städtischen Vertreter endet jeweils mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
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