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Beschlussvorlage

Kommunales Jobcenter Hamm AöR (KJC), Gremienbesetzung

0046/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0046/20_VL) befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR. Da die Stadt Hamm die alleinige Trägerin der Gesellschaft ist, sieht die Satzung die Einrichtung verschiedener Organe vor, darunter ein Verwaltungsrat, ein Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie ein Ombudsrat.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Als neues Mitglied wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein Bedienteter vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat soll darüber hinaus aus weiteren sechs vom Rat zu wählenden Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen.

Parallel dazu sollen die Mitglieder des Beirats für Arbeitsmarktpolitik abberufen werden. Die Neubesetzung dieses Beirats umfasst die Benennung eines Vertreters des Oberbürgermeisters sowie vier weiterer durch den Rat zu benennender Personen. Ergänzt werden soll das Gremium durch Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft bzw. des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände. Es gilt die Vorgabe, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats nicht personenidentisch sein dürfen.

Zudem ist die Abberufung der Mitglieder des Ombudsrates vorgesehen. Das Gremium soll künftig aus drei Mitgliedern bestehen, wobei ein Platz für einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen ist.

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