Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender Stimme
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Besetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Ausbildung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Berufung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in dieses Gremium.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Gemeindeordnung sowie das Schulverwaltungsgesetz. Gemäß den Bestimmungen des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, dass jeweils ein von der katholischen und ein von der evangelischen Kirche benannter Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen wird. Die Mitwirkung dieser kirchlichen Vertreter ist dabei auf Angelegenheiten beschränkt, die den Ausschuss betreffen.
Zum Zeitpunkt der Vorlage liegen die entsprechenden Vorschläge der katholischen und der evangelischen Kirche für die Besetzung der regulären Mitgliedschaften sowie der stellvertretenden Mitgliedschaften noch nicht vor. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung des Berufungsverfahrens, sobald die Benennungen durch die jeweiligen Kirchen erfolgt sind. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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