Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0018/20_VL befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Stadt Hamm für die 15. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Landschaftsverbandsordnung sind die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften für die Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung zuständig. Für die Stadt Hamm sind zwei Mitglieder sowie jeweils ein Ersatzmitglied zu wählen, um im Falle eines Ausscheidens eines gewählten Mitglieds die Nachfolge sicherzustellen.
Die Wahl erfolgt durch eine Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion. Dabei wird mit einer Erststimme abgestimmt, wobei die Verteilung der Sitze auf die Listen nach der Zuteilung ganzer Zahlen und anschließend nach den höchsten Zahlenbruchteilen erfolgt. Zusätzlich steht jedem Mitglied der Vertretung eine Zweitstimme zur Verfügung, die für eine von den Landesleitungen der Parteien oder Wählergruppen aufgestellte Reserveliste oder einen einzelnen Bewerber abgegeben werden kann. Die Zweitstimme beeinflusst die zahlenmäßige Zusammensetzung der Fraktionen in der Landschaftsversammlung nicht, kann jedoch Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung haben.
Die Wahl muss in geheimer Abstimmung in unmittelbarer Folge der Wahlgänge innerhalb einer Ratssitzung durchgeführt werden. Wählbar sind Mitglieder der Vertretungen sowie Beamte, Angestellte und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften, wobei die Anzahl der wählbaren Beschäftigten nicht die Anzahl der Mitglieder der Vertretung überschreiten darf. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied der Vertretung stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Wahl werden nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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