Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0010/20 die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit festgelegt. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand ein Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. Da der Bereich Integration nun einem anderen Ausschuss zugeordnet wird, wurde die neue Struktur des Ausschusses für Soziales und Gesundheit definiert.
Die Mitgliederzahl des Ausschusses wurde auf insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder festgesetzt, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat zu besetzen sind. Die personelle Besetzung der stellvertretenden Mitglieder erfolgt nach festgelegten Regeln: Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern werden Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt. Hierbei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung.
Darüber hinaus wurde beschlossen, den Ausschuss um drei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Vorschläge für diese beratenden Positionen sind durch die Hammer Wohlfahrtsverbände sowie den Seniorenbeirat zu erbringen. Die Wahl der Ausschussmitglieder kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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