Zentralhallen Hamm GmbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0063/20 einen Antrag zur Neubesetzung der Gremien der Zentralhallen Hamm GmbH vorgelegt. Die Stadt hält an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil von 0,1 Prozent.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den aktuellen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Zentralhallen Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und eine neue Person als Mitglied zu benennen. Parallel dazu soll die Abberufung des derzeitigen Vertreters im Aufsichtsrat der Gesellschaft erfolgen. Für das Aufsichtsratsmandat wird der Gesellschafterversammlung ein neues Mitglied zur Wahl vorgeschlagen.
Die Grundlage für diese personellen Veränderungen bildet der Gesellschaftsvertrag der Zentralhallen Hamm GmbH. Dieser regelt, dass die Gesellschafter sich in der Versammlung durch Personen vertreten lassen können und die Stadt Hamm ein Mitglied entsendet. Zudem sieht der Vertrag vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Vertreters des Mehrheitsgesellschafters, durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden. Dem Rat der Stadt Hamm kommt dabei das Recht zu, der Gesellschafterversammlung entsprechende Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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