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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlprüpfungsausschusses und Wahl der Mitglieder

0002/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0002/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bildung und der personellen Besetzung des Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Gemeindeordnung ist der neu gewählte Rat dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu wählen, der über etwaige Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl entscheidet. Der Wahlleiter legt dem Ausschuss hierzu die eingegangenen Einsprüche und die Unterlagen der Vorprüfung vor.

Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlprüfungsausschuss mit 15 Mitgliedern sowie entsprechenden stellvertretenden Mitgliedern zu besetzen. Diese Größenordnung orientiert sich an der Zusammensetzung der Ausschüsse bei vorangegangenen Kommunalwahlen. Die Besetzung kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigung erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In diesem Fall werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt. Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder würde in einem separaten Wahlgang stattfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 03.11.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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