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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.07.2026
- 3.Beschlüsse
- 3.1Beanstandung des Beschlusses des Rates zur Beschlussvorlage Nr. 101/2026 hier: Aufhebung des BeschlussesZur Vorlage · BV-223/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-223/26 wird dem Rat der Stadt Hamm die Aufhebung des Beschlusses Nr. 101/2026 vom 7. Juli 2026 vorgeschlagen. Der ursprüngliche Beschluss betraf den Ausbau der Bauabschnitte der „Grünen Umweltachse Werries“, konkret den barrierefreien Anschluss am Datteln-Hamm-Kanal sowie den Radweg an der Ostwennemarstraße.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Aufhebung mit der Rechtswidrigkeit des vorangegangenen Beschlusses. Für die Umsetzung des Bauabschnitts 4.2 ist die Entfernung von Bestandsbäumen vorgesehen, die Teil einer nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geschützten Allee sind. Ein Verbot untersagt die Beseitigung oder nachteilige Veränderung solcher Alleen, sofern keine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde unter Beteiligung ihres Beirates vorliegt. Eine solche Befreiung wurde bislang nicht erteilt, und der ursprüngliche Ratsbeschluss erfolgte nicht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Genehmigung.
Zudem wird angeführt, dass der Rat über die wesentlichen Umstände zum Schutzstatus der Allee sowie zur Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung nicht unterrichtet war. Der Oberbürgermeister hat den Rat über die Beanstandung des Beschlusses informiert. Da die Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, wurden die Ausführungsarbeiten durch den Oberbürgermeister mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Vorlage liegt zur Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.2Schloss Oberwerries: Einbau eines Senkrechtplattformlifts und Sanierung im ZwischentraktZur Vorlage · BV-162/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll den Einbau eines Senkrechtplattformlifts sowie damit verbundene Sanierungsarbeiten im Zwischentrakt des Schlosses Oberwerries beschließen. Die Maßnahme umfasst neben der technischen Installation des Lifts die Erneuerung veralteter Leitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung sowie die Modernisierung der Elektroverteilungen, um die Betriebssicherheit und Brandschutzanforderungen langfristig zu gewährleisten. Zudem sind Sanierungen an den Sanitäranlagen im Kellergeschoss und der Einbau einer neuen Schmutzwasserhebeanlage vorgesehen.
Die Umsetzung der Baumaßnahme soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer erfolgen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 907.000 Euro, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage über das NRW-Infrastrukturgesetz steht. Städtische Eigenmittel sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Durch den Einbau des Lifts soll die Barrierefreiheit in den oberen Etagen des Gebäudes verbessert werden.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Schlosses Oberwerries wird die Bezirksvertretung Heessen künftig in beratender Funktion einbezogen. Die Arbeiten sind für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Während der Bauphase ist eine zeitweise Nichtnutzung des Zwischentraktes sowie eine zeitweise Schließung des gesamten Haupthauses erforderlich. Die Abstimmung mit den Denkmalbehörden erfolgt im Rahmen der Umsetzung. Für den Betrieb des Plattformlifts werden jährliche Kosten in Höhe von 2.100 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 3.3Durchführung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ und Einrichtung einer Jury zur Vergabe der Preis- bzw. Fördermittel in HammZur Vorlage · BV-216/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich ab dem Jahr 2026 am Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Mit der Beschlussvorlage BV-216/26 wird die Umsetzung dieses Programms sowie die Einrichtung einer Fachjury zur Vergabe der Mittel beantragt. Das Programm zielt darauf ab, ehrenamtliches Engagement und Projekte zu unterstützen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die regionale Identität stärken.
Nach der Förderzusage des Landes stehen für die Stadt Hamm Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Mittel ist an die Bewilligung der Landesförderung gebunden. Zur Entscheidung über die Vergabe soll eine politische Fachjury aus dem Ältestenrat gebildet werden, wobei die Verwaltung beratend und ohne Stimmrecht teilnimmt. Die Jury entscheidet jährlich auf Basis eines einheitlichen Kriterienkatalogs über die eingegangenen Bewerbungen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen.
Die Bewertung der Anträge erfolgt anhand festgelegter Kriterien, wobei die regionale Wirkung mit 30 Prozent am höchsten gewichtet wird. Weitere Kriterien sind der Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Stärkung des Ehrenamts, der Erhalt regionaler Identität sowie Nachhaltigkeit und Vernetzung. Die Verwaltung ist mit der organisatorischen Durchführung des Verfahrens, der Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Vorbereitung eines Bewertungsrasters beauftragt. Die Entscheidung der Jury muss schriftlich begründet und dokumentiert werden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.421. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-192/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-192/26 regelt die Benennung von drei Delegierten für die 21. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Die Konferenz findet am 8. Dezember 2026 in Köln statt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung. Die Auswahl der Delegierten obliegt der Stadt Hamm, wobei die Besetzung durch Ratsmitglieder erfolgen muss. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen.
Die Vorlage wurde im Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten erstellt. Für die Teilnahme an der Konferenz sind keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm vorgesehen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 sowie im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.5Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 - 2026 des LippeverbandesZur Vorlage · BV-193/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-193/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Amtsperiode 2021 bis 2026.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden eines ehemaligen Mitarbeiters aus dem Dienst der Stadt Hamm. Da durch diesen Funktionswechsel die bisherige Vertretung in der Verbandsversammlung nicht mehr aufrechterhalten werden kann, schlägt die Verwaltung die Entsendung eines neuen Delegierten vor. Als Nachfolger wird der neue Leiter des Tiefbauamtes vorgeschlagen.
Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, die entsprechende Entsendung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 sowie im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen und keine Klimarelevanz vorliegt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.6Bestimmung einer neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-214/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-214/26 liegt ein Antrag zur Neubesetzung des Vorsitzes im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vor. Die CDU-Fraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied als neue Vorsitzende für dieses Gremium zu bestimmen.
Die Vorlage, die dem Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten zugeordnet ist, sieht eine entsprechende Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss für den 12. Oktober 2026 vor. Im Anschluss ist die abschließende Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026 vorgesehen.
Aus den Erläuterungen der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung der Ausschussleitung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wird die Klimarelevanz des Vorgangs mit Nein angegeben. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.7Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · BV-195/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-195/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten behandelt personelle Umbesetzungen in zwei städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN – VOLT zurück.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Änderung der ordentlichen Mitgliedschaft erfolgen. Hierbei wird vorgeschlagen, eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds zu wählen.
Für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft ist eine Neubesetzung in der stellvertretenden Mitgliedschaft vorgesehen. Ein Bürgervertreter soll hier als stellvertretendes Mitglied für ein bisheriges Mitglied nachrücken.
Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss die Angelegenheit am 12. Oktober 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 13. Oktober 2026 eine abschließende Entscheidung trifft. Mit den vorgeschlagenen Änderungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.8Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · BV-194/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-194/26 des Dezernats Digitalisierung befasst sich mit der Umbesetzung im Inklusionsbeirat der Stadt Hamm. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung aus dem Gremium zum Ende August.
Auf Vorschlag der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird die Wahl einer Nachfolgerin beantragt. Die zuständige Fachabteilung schlägt vor, eine Vertreterin der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als neues Mitglied in den Inklusionsbeirat zu wählen.
Die Vorlage wurde im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und steht zur abschließenden Entscheidung im Rat an. Mit der Neubesetzung entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm. Die Vorlage wurde im Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten erstellt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.9Bestellung weiterer Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm auf Vorschlag des SeniorenbeiratesZur Vorlage · BV-160/26 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-160/26 des Referats für Rats- und Protokollangelegenheiten sieht die Bestellung neuer Mitglieder für den Inklusionsbeirat der Stadt Hamm vor. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Vorschlag des Seniorenbeirates, der in seiner konstituierenden Sitzung im April 2026 zwei Personen für die Besetzung von Positionen im Inklusionsbeirat nominiert hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied des Inklusionsbeirates zu bestellen. Die Berufung erfolgt gemäß den bestehenden Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm.
Die Entscheidung über die Bestellung obliegt dem Rat der Stadt Hamm. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor sie im Rat am 13. Oktober 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der Neubesetzung der Positionen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm. Eine Klimarelevanz des Vorhabens wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.10Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-206/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-206/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Hamm.Invest GmbH vor. Der Rat der Stadt Hamm soll ein Mitglied aus dem Gremium abberufen und ein neues Mitglied entsenden.
Die Vorlage beinhaltet den Vorschlag, ein bestehendes Mitglied des Aufsichtsrats abzuberaumen und stattdessen eine Nachfolge zu berufen. Als Begründung für diese Umbesetzung wird der Wunsch der Fraktion ProHamm angeführt.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Auch eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht ausgewiesen. Die Beratung der Vorlage ist für den 12. Oktober 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie für den 13. Oktober 2026 im Rat der Stadt Hamm vorgesehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.11Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-217/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-217/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH vor. Der Rat der Stadt Hamm soll ein Mitglied aus dem Gremium abberufen und ein neues Mitglied entsenden.
Die Umbesetzung erfolgt auf Wunsch der CDU. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Abberufung eines bisherigen Aufsichtsratsmitglieds sowie die Entsendung einer Nachfolgerin in den Aufsichtsrat der Gesellschaft beantragt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen. Auch eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 12. Oktober 2026 in vorberatender Funktion sowie für den Rat am 13. Oktober 2026 in beschließender Form vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.12Errichtung des Werkquartiers Hamm – ein Zentrum für Handwerk und produzierendes GewerbeZur Vorlage · BV-199/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-199/26 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Errichtung des „Werkquartiers Hamm“ im CreativRevier Heinrich Robert vor. Das Projekt soll als Zentrum für das Handwerk und das produzierende Gewerbe fungieren und gliedert sich in die Teilprojekte A, welches die Flächenentwicklung und den Bau umfasst, sowie Teilprojekt B zur Flächenentwicklung und Vermarktung. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund 43,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2027 sind Auszahlungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro vorgesehen. Es wird eine Förderquote von 95 Prozent aus dem 5-StandorteProgramm angestrebt, wobei der formale Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für Oktober 2026 geplant ist.
Die Umsetzung der Teilprojekte soll durch die Innovationszentren Hamm GmbH und die IMPULS erfolgen. Der Rat der Stadt Hamm soll diese Akteure mit der Errichtung, dem Betrieb sowie der Beantragung der Fördermittel beauftragen. Für die Finanzierung ist die Bereitstellung von Kapitalausstattung sowie eine Kreditlinie zur Vorfinanzierung vorgesehen. Für Teilprojekt A wird eine Kapitalausstattung von etwa 4,47 Millionen Euro und eine Kreditlinie von 5,5 Millionen Euro benötigt, während für Teilprojekt B eine Ausstattung von rund 153.000 Euro sowie eine Kreditlinie von 1,1 Millionen Euro vorgesehen sind. Die Flächenentwicklung umfasst zwei Grundstücke, wobei auf dem ersten Grundstück eine Bruttogeschossfläche von 13.275 Quadratmetern in Holzbauweise geplant ist. Der Projektbeginn ist für das erste Quartal 2027 avisiert, wobei die Bauphase für das erste Grundstück bis Anfang 2032 dauern soll.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.13Veräußerung der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG („TGE“)Zur Vorlage · BV-200/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm GmbH beabsichtigen, ihre Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) zu veräußern. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Konzernsteuerung sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm der Veräußerung des Kommanditanteils zustimmt. Dies umfasst auch die Veräußerung mittelbarer Anteile, die über die Beteiligung an der Trianel GmbH gehalten werden, sowie das Ausscheiden und die anschließende Liquidation der Trianel Gasspeicher Epe Verwaltungs GmbH.
Die Stadtwerke Hamm GmbH halten seit 2006 einen Kapitalanteil von 2 % an der TGE, die einen Untergrundspeicher für Erdgas in Gronau-Epe betreibt. Bestehende Speichernutzungsverträge laufen bis April 2028. Da für die Zeit danach mit niedrigeren Speichernutzungsentgelten zu rechnen ist und die bisherigen Verträge für die Gesellschafter keine Deckungsbeiträge zur Kostendeckung erwirtschafteten, streben die kommunalen Gesellschafter, die zusammen 90 % halten, den Verkauf an einen internationalen Höchstbietenden an. Die Unterzeichnung und der Vollzug des Anteilskaufvertrages sind für das erste Quartal 2027 geplant.
Durch den Verkauf wird in der Handelsbilanz der Stadtwerke Hamm GmbH ein Gewinn von 297.000 Euro realisiert, da die Beteiligung bereits zuvor abgewertet wurde. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erdgas wird durch den Verkauf nicht beeinträchtigt, da die Stadtwerke Hamm das benötigte Erdgas bedarfsgerecht erwerben können. Die Veräußerung wird als Schritt in Richtung des Ausstiegs aus fossilen Energien bewertet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.14Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der noch zur gründenden Stadtwerke Hamm EE-Anlagen GmbH & Co. KG (SWH-EEA), deren Komplementärgesellschaft, sowie an Projektgesellschaften für die Erzeugung, Einspeisung und Speicherung von Erneuerbaren Energien in Form von Kommanditgesellschaften und deren Komplementärgesellschaft(en)Zur Vorlage · BV-213/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-213/26 sieht die Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Gründung der Stadtwerke Hamm EE-Anlagen GmbH & Co. KG (SWH-EEA) sowie an deren Komplementärgesellschaften und weiteren Projektgesellschaften vor. Ziel der neuen Struktur ist die Erzeugung, Einspeisung und Speicherung erneuerbarer Energien, insbesondere Onshore-Windenergie und Photovoltaikanlagen, vorrangig in der Region Hamm.
Im Rahmen der Vorlage soll der Rat der Stadt Hamm die Gründung der Stadtwerke Hamm EE Verwaltungs GmbH sowie der Stadtwerke Hamm EE-Projekte Verwaltungs GmbH als Komplementärgesellschaften beschließen. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll sich mit einer Kommanditeinlage von bis zu 30 Millionen Euro, einschließlich Darlehen oder Bürgschaften, an der Kommanditgesellschaft beteiligen. Zudem ist die Gründung von Projektgesellschaften für die Windparks Vöckinghausen und Roggenberg vorgesehen, wobei die Beteiligungsanteile zwischen 75,1 % und 100 % liegen sollen. Die Einlagen für diese Projekte sind mit bis zu 4,0 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Millionen Euro angesetzt.
Zusätzlich wird ein Vorratsbeschluss für die Beteiligung an weiteren Projekten unter Einhaltung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen beantragt. Dabei wird eine Mindestbeteiligung von 75,1 % durch neue Investoren sowie die Übertragung von Komplementärgesellschaften angestrebt. Die Finanzierung soll über Projektfinanzierungen und eine mögliche Bürgerbeteiligung erfolgen, wobei eine Eigenkapitalquote zwischen 20 % und 30 % angestrebt wird. Die operative Tätigkeit der SWH-EEA ist für das erste Halbjahr 2027 geplant. Die Vorlage befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.15Gestaltung des MVA Hamm Verbundes ab 2027Zur Vorlage · BV-207/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant die langfristige Fortführung der interkommunalen Kooperation im MVA-Hamm-Verbund. Mit der Beschlussvorlage BV-207/26 wird der Rat der Stadt Hamm ersucht, der Verlängerung des Konsortialvertrages zur Gestaltung des Verbundes ab 2027 zuzustimmen. Diese Verlängerung soll die bestehenden Regelungen, die ursprünglich bis Ende 2032 festgeschrieben waren, mindestens bis zum 31. Dezember 2042 fortführen. Die Geschäftsführung der Hamcom GmbH wird ermächtigt, diesen Beschluss in den entsprechenden Gremien des Verbundes umzusetzen.
Die Müllverbrennungsanlage Hamm dient als zentraler Bestandteil der Abfallentsorgung für die Stadt Hamm sowie die beteiligten Partner aus Dortmund und den Kreisen Unna, Soest und Warendorf. Im Rahmen der Anlagenentwicklung wurde das Vorhaben eines fünften Verbrennungslinien-Neubaus aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit vorerst zurückgestellt. Stattdessen konzentriert sich der Betrieb auf die Erneuerung der Rauchgasreinigungslinien, wofür ein Investitionsvolumen von über 55 Millionen Euro vorgesehen ist.
Die Verlängerung des Konsortialvertrages dient der Sicherung der langfristigen Entsorgungskapazitäten, der Optimierung der Wirtschaftlichkeit durch längere Abschreibungszeiträume sowie der Sicherung der Anlagenauslastung. Die Beteiligungsstruktur der Hamcom GmbH an der MVA Hamm Eigentümer GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH bleibt mit jeweils 15,08 % unverändert. Die Verlängerung bildet zudem die Grundlage für die Anpassung von Pacht- und Verbrennungsverträgen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 3.16Beitritt zu der Genossenschaft KoPart eGZur Vorlage · BV-203/26 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über den Beitritt zur Genossenschaft KoPart eG aus Düsseldorf entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Konzernsteuerung sieht vor, einen Gesellschaftsanteil in Höhe von 750 Euro zu erwerben.
Hintergrund der Maßnahme ist die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Um den regelmäßigen Ersatz und die Neubeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die durch Verschleiß oder Verbrauch entstehen, zu bewältigen, sollen durch die Beteiligung an der Genossenschaft Einsparungen realisiert werden. Durch den Beitritt erhält die Feuerwehr die Berechtigung, Beschaffungen über ein gemeinsames Portal vorzunehmen. Ziel ist es, sowohl die finanziellen Kosten als auch den administrativen Aufwand bei der Beschaffung zu reduzieren.
Die finanziellen Mittel für den Anteil in Höhe von 750 Euro stehen im investiven Budget des Amtes für Konzernsteuerung zur Verfügung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Genossenschaft der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.17Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2027 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-208/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2027 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, welche für die genannten Termine entsprechende Veranstaltungsanträge und -konzepte eingereicht hat.
Die geplanten Öffnungszeiten sind jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt. Die vier Termine umfassen den 7. Mobilitätstag am 4. April 2027, das 10. Hammer GenussFest am 26. September 2027, den 27. Hamms Bunten Herbst am 24. Oktober 2027 sowie die Familien-Weihnacht am 12. Dezember 2027.
Das Ordnungsamt hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes NRW geprüft. Dabei wurde untersucht, ob die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ladenöffnung, wie etwa die Belebung der Innenstadt oder der Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen, erfüllt sind. Die Verwaltung sieht die Kriterien für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt an. Im Rahmen eines runden Tisches wurden die örtlichen Akteure einbezogen. Stellungnahmen liegen unter anderem von der IHK Dortmund sowie der evangelischen und katholischen Kirche vor. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen und der Ausschluss bestimmter Feiertage werden durch die vorliegenden Anträge eingehalten.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.18Kommunale Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2026 - 2029Zur Vorlage · BV-191/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der kommunalen Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum 2026 bis 2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, den bisherigen Beschluss zur Durchführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Stattdessen soll eine unverbindliche örtliche Planung nach den Vorgaben des § 7 Abs. 1 bis 5 APG NRW durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die örtliche Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember eines jeden zweiten Jahres zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Der Pflegebericht soll künftig neben der stationären Versorgung auch die Kurzzeit-, Tagespflege sowie Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen erfassen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die bestehende Infrastruktur die pflegerische vollstationäre Versorgung abdeckt und laut aktuellen Analysen sowie demografischen Prognosen bis 2029 kein Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen besteht. Zudem wird auf veränderte Refinanzierungsbedingungen und den Fachkräftemangel verwiesen. Eine Entscheidung über die Wiedereinführung einer verbindlichen Planung kann zukünftig im Rahmen der Vorlage der örtlichen Planung nach Vorberatung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege getroffen werden. Die vorliegende Planung für 2026 bis 2029 hält an der Einschätzung fest, dass ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 3.19Fortführung der Jugendarbeit Hamm-NordenZur Vorlage · BV-150/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-150/26 des Jugendamtes sieht eine Änderung der Trägerschaft für die Jugendarbeit in Hamm-Norden vor. Da sich der Verein „Jugendarbeit Hamm-Norden e. V.“, der seit 2003 die stadtteilintegrierte Jugend- und Drogenhilfe sowie weitere Angebote wie das Internetcafé „Drin“ durchführt, zum 31. Dezember 2026 auflösen wird, ist eine Neuregelung erforderlich. Als neuer Träger für die Fortführung der Angebote ab dem 1. Januar 2027 ist die „Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH“ vorgesehen, welche bereits die Verwaltungsaufgaben des Vereins übernimmt.
Der Plan sieht vor, den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Verein im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Die Verwaltung soll den Trägerwechsel vorbereiten und begleiten. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden, um eine nahtlose Fortsetzung der Arbeit zu gewährleisten. Die Steuerung der Angebote soll weiterhin über Zielvereinbarungen und einen Qualitätsdialog erfolgen.
Für das Jahr 2027 sind städtische Aufwendungen in Höhe von 320.300 Euro veranschlagt. Diese Summe setzt sich aus Personalkosten für drei Vollzeitstellen, Sach- und Overheadkosten sowie Sonderkosten zusammen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab dem Jahr 2026 eingeplant. Die beteiligten Träger haben dem vorgeschlagenen Vorgehen in einem Gespräch mit dem Jugendamt bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.20Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027Zur Vorlage · BV-198/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Job-Center Hamm AöR hat eine Beschlussvorlage (BV-198/26) vorgelegt, mit der der Rat der Stadt Hamm die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schul- zum Beruf“ für das Jahr 2027 befürworten soll. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe erfolgen und sich auf einen Betrag von bis zu 153.255,00 Euro belaufen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Beratungsstelle der Friedrich-Wilhelm-Stiftung gGmbH unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren. Die Zielgruppe umfasst sozial und individuell benachteiligte Personen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration haben. Die Arbeit soll sich im Jahr 2027 vorwiegend an Berufskollegs und Gesamtschulen konzentrieren. Geplant ist, mit 2,4 Vollzeitäquivalenten der Jugendsozialarbeit etwa 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu betreuen.
Die Ziele der Förderung sind die persönliche Stabilisierung, die berufliche Orientierung sowie die Vermittlung in qualifizierte Anschlussperspektiven oder den Erwerb von Bildungsabschlüssen. Die inhaltliche und organisatorische Begleitung sowie die Prüfung der Mittelverwendung obliegt der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 249.756,00 Euro, wobei die restlichen Kosten durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.21Bebauungsplan Nr. 01.171 - Auf dem Santa-Monica-Platz - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-184/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-184/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.171 „Auf dem Santa-Monica-Platz“ beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.600 m² in der Gemarkung Hamm und setzt sich aus verschiedenen Flurstücken zusammen. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Umstrukturierung, um die Aufenthaltsqualität sowie die Klimaresilienz im Sinne des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt zu erhöhen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Diese soll in Form einer Bürgerversammlung stattfinden, um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, die Zwecke, wesentliche unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu bieten.
Die Beratung der Vorlage ist für die Gremien ASWM, AKUN und BV Mitte am 7. Oktober 2026 sowie für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 12. Oktober 2026 geplant. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Seitens der Verwaltung werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplans festgestellt. Das Stadtplanungsamt ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · ASWM, AKUN und BV Mitte
- 3.22ISEK Zukunftsplan Innenstadt 2040Zur Vorlage · BV-183/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-183/26 liegt dem Rat der Stadt Hamm das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Zukunftsplan Innenstadt 2040“ vor. Das Dokument dient als Entwicklungsgrundlage für die Stadtentwicklung. Der Rat soll das Konzept beschließen, die Beantragung von Fördermitteln autorisieren sowie die Verwaltung ermächtigen, die Umsetzung vorzubereiten und die Planungen zu konkretisieren, was auch die Vergabe an externe Büros einschließt. Einzelmaßnahmen erfordern jedoch gesonderte Beschlüsse.
Die geplanten Gesamtausgaben belaufen sich auf 31.387.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2027 bis 2031 und spätere Zeiträume. Davon entfallen 29.402.000 Euro auf investive und 1.985.000 Euro auf konsumtive Ausgaben. Die Einnahmen werden auf 28.718.200 Euro geschätzt, wobei 25.109.600 Euro aus der Städtebauförderung und 3.608.600 Euro aus dem Infrastrukturgesetz stammen sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 2.668.800 Euro.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem die städtebauliche Entwicklung des Santa-Monica-Platzes, die Sanierung des Jugendkulturzentrums KUBUS sowie die Umgestaltung der Sternstraße, Gustav-Heinemann-Straße, Widumstraße und Martin-Luther-Straße West. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Qualifizierung der Rödinghauser Straße, der blauen und grünen Infrastruktur sowie Programmen wie dem Fassaden- und Hofflächenprogramm und dem City-Management. Zur Umsetzung soll Ende Oktober 202ierung ein Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe soll die Steuerung übernehmen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Oktober 2026 in den zuständigen Gremien und im Rat.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · ASWM, AKUN und BV Mitte
- 3.22.1ISEK Zukunftsplan Innenstadt 2040Zur Vorlage · BV-183/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Zukunftsplan Innenstadt 2040“ als Grundlage für die künftige Entwicklung des Stadtkerns beschließen. Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung des Konzeptes unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung vorzubereiten und Fördermittel auf Basis des ISEK zu beantragen. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, die Planungen zu konkretisieren und Aufträge an externe Planungs- und Dienstleistungsbüros zu vergeben. Einzelne Maßnahmen sind vor ihrer Umsetzung dem Rat gesondert vorzulegen. Ein Schwerpunkt des ISEK liegt auf der Klimaanpassung der Innenstadt.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Gesamtauszahlungen von rund 31,39 Millionen Euro, wobei die jährlichen Aufwendungen von 202<0xC2>7 bis in die Folgejahre variieren. Die Einzahlungen, die sich primär aus der Städtebauförderung und dem Infrastrukturgesetz zusammensetzen, werden auf etwa 28,72 Millionen Euro geschätzt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2028 anzumelden.
Zusätzlich ist eine außerplanmäßige Finanzierung für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Diese Studie soll die Realisierbarkeit einer Tiefgarage unterhalb des Santa-Monica-Platzes untersuchen. Die Vorlage basiert auf einer einstimmigen Empfehlung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses, wobei bei der Erweiterung um die Machbarkeitsstudie eine Enthaltung vorlag.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 3.2343. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24.03.2026 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-163/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-163/26 des Stadtplanungsamtes behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, einer ehemaligen Gärtnerei im Stadtteil Haaren, zur Förderung von Freizeitnutzungen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für Sport und Freizeit sowie Camping vor, um eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Glamping-Unterkünfte zu ermöglichen. Die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Konformität mit den Zielen der Raumordnung wurde das Sondergebiet auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei verkleinert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24. März 2026 sowie die förmliche Beschlussfassung der Änderung inklusive der Begründung vom 18. August 2026. Dabei werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband und der Regionalverband Ruhr, abgewägt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in zwei Zeiträumen statt, wobei keine Anregungen eingingen.
Die Planungskosten werden durch Verträge mit Vorhabenträgern gedeckt, während Einzahlungen in Höhe von 8.900 Euro erwartet werden. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in verschiedenen Ausschüssen vor und endet mit der Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026. Nach dem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.24Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-169/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-169/26 wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ beantragt. Das etwa 43,5 Hektar große Plangebiet umfasst das ehemalige Thyssen-Drahtwerke-Areal in Hamm. Ziel der Planung ist die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für die gewerbliche Entwicklung sowie die Ansiedlung von Logistikbetrieben, wobei bestehende Industrienutzungen gesichert und Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete sowie Mischgebiete, Sondergebiete für Büro und Verwaltung sowie Grünflächen bereitgestellt werden sollen.
Die Stadt übernimmt im Rahmen des Verfahrens planerische Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt 120.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2026 und 2027. Die Kostenverteilung für Fachgutachten und das Planaufstellungsverfahren erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor nach Grundstücksanteilen, während die Kosten für Altlasten und Sanierungen beim Hauptgrundstückeigentümer liegen. Die Prüfung der Umsetzbarkeit umfasst Themen wie die Verkehrsbelastung der Hafenstraße, die Erweiterung der Hafenbahn, die Anbindung an den ÖPNV sowie Klimaanpassungsmaßnahmen. Hierfür sind Fachgutachten zu Umwelt, Artenschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Altlasten und Energie vorgesehen.
Die Planung orientiert sich an Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wie Durchgrünung und der Nutzung regenerativer Energien. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Parallel wird eine Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt. Der Beratungsablauf sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.25Bebauungsplan Nr. 01.170 - Werler Straße / Nahversorger - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-155/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-155/26 beantragt das Stadtplanungsamt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.170 – Werler Straße / Nahversorger. Das etwa 1,77 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Mitte umfasst Flächen eines Lebensmitteldiscounters sowie ein brachliegendes Gelände eines ehemaligen Autohauses. Ziel der Planung ist die Schaffung eines gemeinsamen Standortes für die Unternehmen Aldi und Lidl mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 1.200 m² pro Markt sowie einer gemeinsamen Stellplatzanlage. Die bauliche Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die Nahversorgung basierend auf dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm zu sichern.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über den Seitenarm der Werler Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens ist die Erstellung einer einzelhandelswirtschaftlichen Auswirkungsanalyse sowie die Berücksichtigung von Begrünungsvorgaben vorgesehen. Die Verwaltung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit durchführen. Das Verfahren ist als Vollverfahren nach § 2 BauGB geplant, wobei eine Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich bleibt. Parallel dazu kann eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Hamm am 13. Oktober 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.26Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-175/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-175/26 beantragt das Stadtplanungsamt die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 – Sportzentrum Werries. Das etwa 1,2 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop in der Gemarkung Werries. Die Änderung umfasst einen Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplans und wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen. Da der ursprüngliche Bebauungsplan auf der Fassung von 1968 basiert, sollen die Regelungen nun auf den heutigen Rechtsstand gebracht werden. Eine grundlegende Umnutzung der Flächen ist nicht vorgesehen; das Gebiet soll weiterhin als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die Nutzungsdurchmischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgung sowie die städtebauliche Struktur erhalten bleiben. Zudem werden die Zielsetzungen des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten berücksichtigt.
Im Rahmen des Verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zudem als klimarelevant eingestuft, weshalb im Zuge des Verfahrens Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht werden sollen. Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.271. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 - östl. Kranstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-209/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-209/26 wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 im Bereich der östlichen Kranstraße beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Uentrop umfasst eine Fläche von etwa 73.000 m². Ziel der Änderung ist die qualitative Aufwertung des Industriegebiets Uentrop Mitte sowie eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung. Dabei soll die Nutzung des Gebiets so angepasst werden, dass verkehrsintensive Logistik-, Speditions- und reine Lagerbetriebe ausgeschlossen werden, während stark emittierende Nutzungen beibehalten werden können.
Die Planung sieht eine Gliederung des Industriegebiets in zwei Teilbereiche vor, wobei die Einhaltung der Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass NRW 1990 berücksichtigt wird. Zudem umfasst die Vorlage die Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts sowie die Integration von Klimaschutz-, Klimafolgenanpassungs- und Umweltschutzzielen, wie etwa Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung. Entlang der Grenzen zu den westlichen, nördlichen und östlichen Verkehrsanlagen sind Pflanzungen vorgesehen. Die Erschließungsstruktur soll zudem auf den Bedarf an kleineren, emissionsintensiven Grundstücken überprüft werden.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Die Beratung der Vorlage durch die zuständigen Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 12. Oktober 2026 geplant, wobei die abschließende Entscheidung im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.28Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-167/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.291. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 - Galerie Mensing - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-132/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-132/26 wird die erste vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 – Galerie Mensing sowie des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans beantragt. Gegenstand der Planung ist eine ca. 10.300 m² große Fläche in der Gemarkung Rhynern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Anpassung der baulichen Anlagen an die tatsächliche Umsetzung des Projekts. Dies beinhaltet insbesondere den Übergang von einem ursprünglich geplanten dreigeschossigen Gebäude zu einem verkleinerten, eingeschossigen Baukörper in Modulbauweise. Die Anpassungen umfassen zudem die Geschossigkeit, die Fassadengestaltung, die Dachformen sowie die Gestaltung der Stellplatzanlage.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Änderung gemäß § 13 BauGB vor. Damit verbunden ist die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge sowie der Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint. Nach der Konkretisierung des Planentwurfes und der Durchführung der erforderlichen Verfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Dem Antrag liegen verschiedene Planungsunterlagen sowie ein Antrag des Vorhabenträgers vom 10. Juni 2026 bei. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Anträge
- 4.1Verbesserung der pneumologischen Versorgung in HammZur Vorlage · AT-99/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-99/26 einen Antrag gestellt, der eine Untersuchung zur Verbesserung der pneumologischen Versorgung in der Stadt vorsieht. Die Verwaltung wird darin beauftragt, zu prüfen, wie die Ansiedlung einer weiteren Fachpraxis für Lungenheilkunde unterstützt und gefördert werden kann.
Im Rahmen dieser Prüfung soll die aktuelle Versorgungssituation im Vergleich zum von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe festgestellten Versorgungsbedarf bewertet werden. Zudem soll die Verwaltung mögliche kommunale, Landes- oder Bundesförderprogramme identifizieren. Der Antrag sieht vor, die Möglichkeiten der Stadt Hamm bei der Standortsuche, der Vermittlung von Praxisräumen sowie bei der Kontaktaufnahme mit niederlassungswilligen Fachärzten zu untersuchen. Ein weiterer Punkt der Prüfung umfasst die Durchführung von Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Verbesserung der Versorgungslage.
Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit von gut erreichbaren und barrierearmen Standorten für eine potenzielle Praxis untersucht werden. Die Antragsteller führen an, dass eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Ziel der Untersuchung ist es, die Voraussetzungen für einen zeitnahen Zugang zu pneumologischer Versorgung und eine verbesserte Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll dem zuständigen Fachausschuss berichtet werden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.1.1Verbesserung der pneumologischen Versorgung in HammZur Vorlage · AT-99/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage AT-99/26-ST hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um die Verbesserung der pneumologischen Versorgung in der Stadt zu untersuchen. Die Fraktion beantragte, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, wie die Ansiedlung einer weiteren Lungenfacharztpraxis unterstützt werden kann. Dies sollte die Analyse der aktuellen Versorgungssituation im Vergleich zum Bedarf der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die Identifizierung von Förderprogrammen sowie die Prüfung kommunaler Unterstützungsmaßnahmen wie der Standortsuche oder der Vermittlung von Praxisräumen umfassen. Zudem sollten Gespräche mit der KVWL sowie die Untersuchung barrierearmer Standorte geprüft werden.
In einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes führt die Verwaltung aus, dass der Sicherstellungsauftrag für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung gemäß § 73 Abs. 2 SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe liegt. Das Gesundheitsamt steht hierzu im regelmäßigen Austausch mit der KVWL und lokalen Akteuren. Da für die Facharztgruppe der Pneumologen im Mittelbereich Hamm keine spezifische Versorgungsquote erhoben wird, sondern die Berechnung auf Basis der Raumordnungsregion Dortmund erfolgt, ergibt sich eine Versorgungsquote von 138,1 %. Aufgrund dieser Quote bestehen in der Region derzeit keine Niederlassungsmöglichkeiten für diese Facharztgruppe, wessofern sich entsprechende Fördermöglichkeiten nicht ergeben.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.2Beteiligung der Stadt Hamm an der NRW-Initiative „Heimat-Preis“Zur Vorlage · AT-114/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-114/26 einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Hamm künftig den „Heimat-Preis“ im Rahmen der NRW-Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen verleihen soll.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Zudem soll die Verwaltung ein transparentes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorbereiten, das eine Jury unter Beteiligung der im Rat vertretenen Fraktionen umfasst. Hierzu sollen dem Rat Richtlinien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Als wesentliche Vergabekriterien sollen der Erhalt und die Sichtbarkeit von Stadtgeschichte und kulturellem Erbe, die Attraktivitätssteigerung öffentlicher Orte, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Unterstützung sportlicher Aktivitäten und der außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Eventuelle Schwerpunkte, die das Land Nordrhein-Westfalen festlegt, sind ebenfalls einzubeziehen. Die Antragsteller bitten im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung um die Vorlage der konkreten Vergabekriterien, um eine fristgerechte Antragstellung und Auswahl der Preisträger zu gewährleisten. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.2.1Beteiligung der Stadt Hamm an der NRW-Initiative „Heimat-Preis“Zur Vorlage · AT-114/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-114/26-ST die Beteiligung der Stadt an der NRW-Initiative „Heimat-Preis“ beantragt. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Hamm den „Heimat-Preis“ künftig im Rahmen der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen verantworteten Initiative verleiht.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der rechtzeitigen Einreichung eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung ein transparentes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorbereiten, das eine Jury unter Beteiligung der im Rat vertretenen Fraktionen umfasst. Hierzu sollen dem Rat entsprechende Richtlinien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Als wesentliche Kriterien für die Vergabe sollen der Erhalt und die Sichtbarkeit der Stadtgeschichte sowie des kulturellen Erbes, die Attraktivitätssteigerung öffentlicher Orte, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Unterstützung der sportlichen Aktivität und der außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Eventuelle Schwerpunkte des Landes Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls einzubeziehen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird die Teilnahme am Heimat-Preis begrüßt. Nach einem positiven Beschluss soll der entsprechende Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 13. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.3Prüfung eines Parkdecks/Parkhauses am Rathaus als Ersatz für entfallende Stellplätze an der Werler StraßeZur Vorlage · AT-115/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-115/26 einen Antrag gestellt, der die Verwaltung zur Prüfung der Schaffung zusätzlichen öffentlichen Parkraums im Bereich des Theodor-Heuss-Platzes beauftragen soll. Hintergrund ist die geplante Sanierung und Umgestaltung der Werler Straße, durch die nach aktuellem Planungsstand etwa die Hälfte der derzeitigen öffentlichen Stellplätze entfallen würde.
Die Fraktion beantragt, die Machbarkeit verschiedener Varianten zu untersuchen, darunter ein einfaches Parkdeck, ein mehrgeschossiges Parkhaus sowie weitere wirtschaftlich realisierbare Möglichkeiten zur Erhöhung der Stellplatzkapazität auf der bestehenden Parkplatzfläche hinter dem Rathaus. Die Prüfung soll die planungs- und baurechtliche Realisierbarkeit, die Eigentumsverhältnisse, die Flächenverfügbarkeit sowie eine überschlägige Kostenschätzung und mögliche Fördermöglichkeiten umfassen. Zudem sollen die Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld, die Nutzungsmöglichkeiten für Anwohner, Kunden und Patienten sowie die Integration von Ladeinfrastruktur, Fahrradabstellanlagen und Begrünungselementen untersucht werden.
Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob eine solche Anlage die durch die Umgestaltung der Werler Straße wegfallenden Parkplätze kompensieren und den bestehenden Parkdruck reduzieren kann. Das Ergebnis der Prüfung soll den zuständigen politischen Gremien vor der abschließenden Entscheidung über die Umgestaltung der Werler Straße vorgelegt werden.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.3.1Prüfung eines Parkdecks/Parkhauses am Rathaus als Ersatz für entfallende Stellplätze an der Werler StraßeZur Vorlage · AT-115/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-115/26-ST den Antrag gestellt, die Machbarkeit zusätzlicher öffentlicher Parkflächen im Bereich der bestehenden Parkplatzfläche hinter dem Rathaus am Theodor-Heuss-Platz prüfen zu lassen. Ziel der Untersuchung soll es sein, den Wegfall von Stellplätzen im Zuge der geplanten Umgestaltung der Werler Straße zu kompensieren und den Parkdruck im Umfeld zu reduzieren.
Der Antrag sieht vor, verschiedene Varianten wie ein einfaches Parkdeck, ein mehrgeschossiges Parkhaus oder andere wirtschaftlich realisierbare Möglichkeiten zu untersuchen. Die Prüfung soll die planungs- und baurechtliche Realisierbarkeit, die Eigentumsverhältnisse, die Flächenverfügbarkeit sowie die zusätzliche Stellplatzkapazität umfassen. Zudem sollen eine überschlägige Kostenschätzung, Fördermöglichkeiten, Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld sowie die Integration von Ladeinfrastruktur, Fahrradabstellanlagen und Begrünungselementen bewertet werden. Das Ergebnis der Prüfung sollte vor der endgültigen Entscheidung zur Umgestaltung der Werler Straße vorgelegt werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Durchführung der angeforderten Prüfung als entbehrlich einstuft. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Mitarbeiterparkplätze am Rathaus bereits werktags ab 16 Uhr sowie an Wochenenden ganztägig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Baumaßnahme an der Werler Straße wird zudem eine Optimierung der Bewohnerparkzonen geprüft.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.4Bildungszentrum Nord als Gesamtschule entwickeln – hilfsweise vierzügige Sekundarschule mit Entwicklungsperspektive zur GesamtschuleZur Vorlage · AT-116/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AT-116/26 einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, die Schulform für das geplante Bildungszentrum Nord am Standort Seeburger Straße/Heessener Straße neu zu bewerten. Ziel des Antrags ist es, anstelle der bislang vorgesehenen vierzügigen Hauptschule vorrangig die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zu verfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der aktuellen Schulentwicklungsplanung, der Anmeldezahlen, der Übergangsquoten sowie der sozioräumlichen Entwicklung zu prüfen, ob die schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Gesamtschule gemäß § 82 SchulG NRW dauerhaft gesichert werden können. Sollte eine unmittelbare Genehmigung einer Gesamtschule derzeit nicht möglich sein, soll alternativ eine vierzügige Sekundarschule vorbereitet werden. Diese Planung muss baulich und organisatorisch so gestaltet sein, dass eine spätere Umwandlung in eine Gesamtschule inklusive gymnasialer Oberstufe möglich bleibt. Für diesen Fall sollen zudem verbindliche Kooperationen mit anderen weiterführenden Schulen zur Sicherung der Übergänge in die Sekundarstufe II vorgesehen werden.
Der Antrag fordert einen fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Vergleich der drei Varianten: Gesamtschule, Sekundarschule mit Entwicklungsperspektive und Hauptschule. Dabei sollen insbesondere Kosten, Raumprogramme und Schülerpotenziale berücksichtigt sowie Erfahrungen aus der Umwandlung der Arnold-Freymuth-Sekundarschule einbezogen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Verwaltung bis zum 31. März 2027 als beschlussfähige Vorlage vorliegen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.4.1Bildungszentrum Nord als Gesamtschule entwickeln – hilfsweise vierzügige Sekundarschule mit Entwicklungsperspektive zur GesamtschuleZur Vorlage · AT-116/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen des Antrags AT-116/26-ST beantragt, die Planung für das Bildungszentrum Nord am Standort Seeburger Straße/Heessener Straße anzupassen. Ziel der Fraktion ist es, anstelle der bislang vorgesehenen vierzügigen Hauptschule vorrangig die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zu verfolgen. Sollten die schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Gesamtschule derzeit nicht erfüllt sein, wird die Vorbereitung einer vierzügigen Sekundarschule beantragt, die baulich und organisatorisch so konzipiert sein soll, dass eine spätere Umwandlung in eine Gesamtschule inklusive gymnasialer Oberstufe möglich bleibt. Der Antrag sieht zudem einen Vergleich der verschiedenen Schulformen hinsichtlich Kosten, Bedarf und Realisierungszeitraum sowie die Einbeziehung von Schulen, Elternvertretungen und der Schulaufsicht vor. Die Ergebnisse sollen bis zum 31. März 2027 vorliegen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf einen bereits bestehenden Ratsbeschluss, der die Umsetzung der Schulform Hauptschule im Bildungszentrum Nord festlegt. In Bezug auf die Begründung der Fraktion, die auf steigende Schülerzahlen verweist, führt die Verwaltung aus, dass das Wachstum an den bestehenden Gesamtschulen primär auf die Entwicklung der Arnold-Freymuth-Schule zurückzuführen sei. An der Friedensschule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule seien die Schülerzahlen im Zehnjahresvergleich gesunken. Für das Schuljahr 2026/27 wurden 34 Ablehnungen an den Gesamtschulen verzeichnet, weshalb nach Ansicht der Verwaltung kein Bedarf für eine weitere vierzügige Gesamtschule bestehe. Eine Bildung einer Sekundarschule sei aufgrund der Anforderungen an die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I ebenfalls nicht darstellbar.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.5Benennung von Straßen und Plätzen - Umsetzung des Ratsbeschlusses von 2018 und Ehrung von Oberbürgermeister*innen unter ParitätsgesichtspunktenZur Vorlage · AT-118/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage AT-118/26 einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist die Bekräftigung eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2018, der vorsieht, bei der Neuvergabe von Straßen- und Platznamen verstärkt weibliche Persönlichkeiten zu berücksichtigen, um die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Straßenbild abzubauen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, diesen Grundsatz der Berücksichtigung weiblicher Personen konsequent auch auf die Gruppe der zu ehrenden ehemaligen Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister anzuwenden. Die Ratsgruppe führt dazu aus, dass bislang ausschließlich Männer durch Straßen- oder Platznamen in dieser Funktion geehrt wurden.
Konkret wird beantragt, bei der nächsten anstehenden Umbenennung oder Neuvergabe eines Straßennamens oder Platzes, die der Ehrung einer ehemaligen Oberbürgermeisterin dienen soll, bevorzugt den Namen einer ehemaligen ehrenamtlichen Oberbürgermeisterin vorzuschlagen. Die Ratsgruppe begründet dies mit dem Ziel der Parität und der konsequenten Umsetzung des Beschlusses von 2018. Der Antrag wurde zur Beratung für die Sitzung des Rates am 13. Oktober 2026 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.6Treuhand Besitz gegen Wohnrecht §1093 BGBZur Vorlage · AT-119/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-119/26 gestellt, ein Treuhand-Modell zur Übertragung von Wohneigentum gegen ein lebenslanges Wohnrecht gemäß § 1093 BGB prüfen zu lassen. Das Modell sieht vor, dass Einfamilienhäuser an die Hammgrafen Baugenossenschaft (HGB) oder andere Genossenschaften übertragen werden. Im Rahmen dieses Prozesses sollen die Immobilien durch KfW-Mittel saniert und im Anschluss für eine bezahlbare Vermietung genutzt werden, während die ursprünglichen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht behalten.
Die Begründung des Antrags verweist auf eine Vermutung über einen hohen Leerstandsanteil an Einfamilienhäusern im Stadtteil Hamm-West, der auf die Überalterung der Bevölkerung zurückgeführt wird. Ziel der Initiative ist es, durch die Unterstützung bei der Vermietung und die Umsetzung des beschriebenen Modells Lösungen für Immobilien zu finden, die für die Eigentümer aufgrund ihres Zustands nicht mehr dauerhaft haltbar sind. Die Ratsgruppe fordert zudem, dass über die Ergebnisse dieser Prüfung im dritten Quartal 2027 Bericht erstattet wird. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.6.1Treuhand Besitz gegen Wohnrecht §1093 BGBZur Vorlage · AT-119/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-119/26-ST eingebracht. Das Ziel des Antrags ist die Prüfung eines Treuhand-Modells, bei dem Wohneigentum an eine Wohnungsbaugenossenschaft oder eine Handelsgesellschaft übertragen wird. Im Gegenzug soll den Eigentümern ein lebenslanges Wohnrecht gemäß § 1093 BGB eingeräumt werden. Das Modell sieht zudem eine Sanierung durch die KfW vor, mit dem anschließenden Ziel, die Immobilien bezahlbar zu vermieten. Für diesen Vorgang wurde ein Bericht zum dritten Quartal 2027 angefordert.
In einer Stellungnahme zum Antrag nimmt das Stadtplanungsamt Stellung. Die Verwaltung geht bei der Antragstellung von einer hohen Leerstandsquote im Bereich der Einfamilienhäuser in Hamm aus. Demgegenüber führt die Verwaltung an, dass für das Jahr 2024 eine Leerstandsquote von etwa 1,17 % für den Wohnraum in der Stadt ermittelt wurde. Unter Bezugnahme auf den Masterplan Wohnen (2024) wird diese Quote als niedrig eingestuft, was einer nahezu vollständigen Auslastung des Wohnraums entspreche. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich daher kein Anlass, das vorgeschlagene Modell zur Eigentumsübertragung und Sanierung zu prüfen, und es bestehe kein Handlungsbedarf.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.7Leerstandserhebung und Vermietungslotse - Hilfe-Paket WohnenZur Vorlage · AT-120/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-120/26 gestellt, der Maßnahmen zur Untersuchung und Reduzierung von Wohnungsleerstand vorsieht. Der Antrag umfasst zwei zentrale Forderungen: Die Verwaltung soll bis zum zweiten Quartal 2027 einen Bericht zum Leerstand in Altbauten sowie Bestandswohnungen erstellen. Zudem soll eine Anlaufstelle in Form eines Vermietungslotsen eingerichtet werden. Diese Stelle soll Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen und dabei in Kooperation mit dem Haus & Grund, dem Mieterverein sowie Kreditinstituten agieren.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass für die Stadt Hamm derzeit keine validierten, kleinteiligen Daten zum Leerstand vorliegen. Unter Verweis auf bundesweite Zensusdaten und Branchenauswertungen, die einen erheblichen Leerstand in Nordrhein-Westfalen und Deutschland ausweisen, wird auf die Notwendigkeit einer genaueren Untersuchung hingewiesen. Der Antrag geht davon aus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung ein Potenzial im dreistelligen Bereich bei den Wohnungen in Hamm geprüft werden sollte. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.7.1Leerstandserhebung und Vermietungslotse - Hilfe-Paket WohnenZur Vorlage · AT-120/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-120/26-ST gestellt, einen Leerstandsbericht für Altbau- und Bestandswohnungen bis zum zweiten Quartal 2027 zu erstellen sowie einen Vermietungslotsen als Anlaufstelle für Eigentümer in Kooperation mit Haus & Grund, dem Mieterverein und Kreditinstituten einzurichten.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, wonach bereits seit 2015 regelmäßig Zahlen zum strukturellen Leerstand in der Stadt vorliegen. Diese werden in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm mittels der sogenannten Stromzählermethode erhoben. Eine Veröffentlichung oder Auswertung dieser Daten auf Ebene einzelner Gebäude ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Für das Jahr 2024 wurde durch diese Methode eine Leerstandsquote von etwa 1,17 % für das gesamte Stadtgebiet ermittelt. Bei einem Wohnungsbestand von 88.430 Wohneinheiten entspricht dies einem strukturellen Leerstand von rund 1.000 Wohneinheiten. Laut dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm aus dem Jahr 2024 entspricht dieses Verhältnis einer nahezu vollständigen Auslastung des Wohnraums. Da die Anzahl der leerstehenden Wohnungen seit den Vorjahren auf einem vergleichbar niedrigen Niveau verbleibt, sieht die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt kein weiteres Handlungsbedürfnis für die beantragten Maßnahmen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.8Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket WohnenZur Vorlage · AT-121/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-121/26 mit dem Titel „Schutz-Paket Wohnen“ gestellt. Der Antrag umfasst verschiedene Maßnahmen zur Regulierung der Wohnraumsituation und der Bodennutzung in der Stadt.
Die Ratsgruppe beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung zur sozialen Bodennutzung zu beauftragen. Im Rahmen dieser Satzung soll bei neuen Baurechten, die ab 30 Wohneinheiten umfassen, eine Quote von mindestens 40 Prozent für geförderten Wohnungsbau festgeschrieben werden. Zudem wird vorgeschlagen, städtische Grundstücke künftig grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, sondern im Erbbaurecht zu vergeben.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen nach § 172 BauGB in innenstadtnahen Quartieren sowie in weiteren angespannten Wohnlagen durch die Verwaltung. Darüber hinaus soll die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung geprüft werden, um Leerstand und Kurzzeitvermietung zu begrenzen.
Die Ratsgruppe begründet die Forderungen mit der Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern und Spekulationen entgegenzuwirken. Für die Umsetzung der Prüfaufträge wird ein Bericht im Ausschuss für Stadtentwicklung bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.8.1Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket WohnenZur Vorlage · AT-121/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-121/26-ST eingebracht, der ein sogenanntes „Schutz-Paket Wohnen“ vorsieht. Die Antragsteller fordern die Erarbeitung einer Satzung zur sozialen Bodennutzung, bei der Neubauvorhaben ab 30 Wohneinheiten eine Quote von mindestens 40 % gefördertem Wohnungsbau festschreiben sollen. Zudem wird beantragt, städtische Grundstücke künftig grundsätzlich im Erbbaurecht zu vergeben statt zu verkaufen. Des Weiteren soll die Verwaltung die Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen in innenstadtnahen Quartieren sowie die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotssatzes zur Begrenzung von Leerstand und Kurzzeitvermietung prüfen. Ein Bericht hierzu wird für das erste Quartal 2027 im Ausschuss für Stadtentwicklung erwartet.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu den Anträgen Stellung. Bezüglich der Wohnraumquote weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits seit 2018 eine Quote von mindestens 35 % für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau besteht und diese in der Regel erreicht oder überschritten wurde, wobei die Umsetzung von der Verfügbarkeit der Fördermittel abhängt. Hinsichtlich der Prüfung von Milieuschutzsatzungen und eines Zweckentfremdungsverbotssatzes stellt die Verwaltung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Die Stadt Hamm ist nach der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nicht als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.9Stadt der SeepferdchenZur Vorlage · AT-122/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP im Rat der Stadt Hamm haben mit der Vorlage AT-122/26 den Antrag „Stadt der Seepferdchen“ gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass jedes Kind in Hamm bis zum Ende der Grundschulzeit mindestens das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ erwirbt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren ein entsprechendes Programm zu entwickeln. Zu den beteiligten Partnern gehören die Grundschulen, die untere Schulaufsicht, die Träger der Kindertageseinrichtungen, die DLRG, der Stadtsportbund, die Schwimmvereine sowie die Stadtwerke Hamm.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Sicherheit von Kindern im Wasser zu erhöhen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Als zentrale Herausforderungen werden organisatorische Engpässe bei den Wasserzeiten, die Verfügbarkeit von Ausbildern sowie die Einbindung in den Kita- und Schulalltag identifiziert. Das Programm soll zudem die Sensibilisierung von Eltern und Familien durch mehrsprachige Informationen fördern.
Für die Umsetzung soll ein System erarbeitet werden, das sicherstellt, dass kein Kind die Schwimmausbildung verpasst. Zur Finanzierung des Vorhabens soll auf bestehende Landesprogramme zurückgegriffen werden. Die Verwaltung soll zudem die anfallenden städtischen Kosten ermitteln, um diese in künftige Haushalte einplanen zu können. Die Prüfung von Sponsoringmöglichkeiten ist ebenfalls Bestandteil der Planung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 4.10Orange Bänke als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen in allen Hammer StadtbezirkenZur Vorlage · AT-123/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-123/26 der gemeinsamen Initiative der Ratsfrauen wird die Umsetzung eines Projekts zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen in Hamm beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, in Kooperation mit der Werkstatt des Kommunalen Jobcenters Hamm für jeden der sieben Stadtbezirke jeweils eine orangefarbene Bank herzustellen. Diese Bänke sollen die Aufschrift „Kein Platz für Gewalt an Frauen“ tragen und mit einem wetterfesten QR-Code versehen werden.
Die Umsetzung umfasst die Auswahl zentraler, öffentlich sichtbarer Standorte in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen. Über den QR-Code soll eine digitale Übersicht lokaler und nationaler Hilfeseiten sowie Notrufe bereitgestellt werden, welche durch die Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm gepflegt wird. Die Aufstellung der Bänke ist im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen, den sogenannten „Orange Days“, vorgesehen.
Die Finanzierung der Materialkosten wird mit insgesamt rund 7.000 Euro aus dem laufenden Haushalt veranschlagt. Die Antragstellerinnen führen an, dass die Bänke als dauerhafte Zeichen im Stadtbild dienen sollen, um Betroffenen einen schnellen Zugang zu Beratungsangeboten zu ermöglichen. Die Produktion durch die Werkstatt des Kommunalen Jobcenters soll zudem als lokales Beschäftigungsprojekt in die Maßnahme einfließen. Der Rat der Stadt Hamm soll über den Antrag in der Sitzung am 13. Oktober 2026 beschließen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Entwicklung der Arbeitssituation bzw. - Belastungen in den Fachbereichen der Stadt Hamm in den Jahren 2021 bis 2025
- 5.1.1Entwicklung der Arbeitssituation bzw. - Belastungen in den Fachbereichen der Stadt Hamm in den Jahren 2021 bis 2025Zur Vorlage · AF-41/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezüglich der Arbeitssituation in den Fachbereichen der Stadt Hamm im Zeitraum von 2021 bis 2025 Stellungnahme abgegeben.
Hinsichtlich der Krankenstände verzeichnete die Stadtverwaltung insgesamt einen Anstieg der Krankentage pro Kopf von 15,02 Tagen im Jahr 2021 auf 23,20 Tage im Jahr 2025. Mit einer Quote von 9,24 % im Jahr 2025 lag dieser Wert im Vergleich zum Durchschnitt der AOK (23,3 Tage) leicht darunter. Im Vergleich zu Mitgliedstädten des Deutschen Städtetages lag der Krankenstand in Hamm mit Ausnahme des Jahres 2023 unter dem bundesweiten Durchschnitt. Zur Gesundheitsförderung wurde das Betriebliche Gesundheitsmanagement professionalisiert. Dies umfasst unter anderem den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie seit Mai 2025 eine Betriebliche Sozialberatung.
Die Anzahl der Überstunden pro Kopf weist in der Gesamtschau eine rückläufige Tendenz auf, wobei der Bestand von 42,24 Stunden im Jahr 2021 auf 36,21 Stunden im Jahr 2025 sank. Eine strukturelle Unterbesetzung ist laut Verwaltung nicht ersichtlich; Überstunden werden auf ungleiche Aufgabenverteilung oder gleitende Arbeitszeit zurückgeführt.
Für die Jahre 2024 und 2025 wurden insgesamt sieben Überlastungsanzeigen registriert. Die Verwaltung gab an, dass aufgrund von Datenschutzrichtlinien keine vollständige Langzeitstatistik möglich sei. Zur Bewältigung der Anmeldungen wurden individuelle Maßnahmen wie Coachings sowie organisatorische Schritte wie Prozessoptimierungen und Digitalisierungsmaßnahmen durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 5.2:Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanzielle Bedeutung der kommunalen Verkehrsüberwachung
- 5.2.1:Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanzielle Bedeutung der kommunalen VerkehrsüberwachungZur Vorlage · AF-86/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-86/26-ST detaillierte Informationen zur Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und finanziellen Bedeutung der kommunalen Verkehrsüberwachung angefordert. Die Fragen der Fraktion umfassen die Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen sowie die entsprechenden Kosten für den Zeitraum von 2020 bis 2025 und die Budgetplanung für das Jahr 2026. Erfragt werden unter anderem Aufschlüsselungen nach Personal-, Sach-, Wartungs-, Leasing- und Verwaltungskosten sowie Details zum Einsatz stationärer Messanlagen, mobiler Messfahrzeuge und Enforcement Trailer.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über die Kriterien zur Auswahl von Messstellen, die Effektivität der Überwachung im Hinblick auf Unfallzahlen an bestimmten Standorten sowie den Beitrag dieser Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Hamm. In ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine vollständige Beantwortung der umfangreichen Fragen bis zur nächsten Ratssitzung am 7. Juli 2026 nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Antwort wird erst im Rahmen der Sitzung im Oktober bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 5.3Museumsvorplatz verdreckt – dringender ReinigungsbedarfZur Vorlage · AF-91/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-91/26 den Oberbürgermeister um Informationen zum Zustand des Außenbereichs des Museums gebeten. Die Anfrage beinhaltet Fragen zur Gestaltung des Reinigungsplans sowie zur Reinigungsfrequenz für den Museumsvorplatz.
Darüber hinaus bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Beurteilung der aktuellen Situation und der Reinigungsergebnisse. Es wird zudem angefragt, seit wann der Zustand der Reinigung der Verwaltung bekannt ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden oder geplant sind. Als Begründung führt die Fraktion an, dass der Außenbereich mit verschmutzten Fenstern, Böden und Pflanzbeeten vernachlässigt worden sei. Dies sei insbesondere im Hinblick auf das Jahr des 800. Geburtstags der Stadt Hamm von Bedeutung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.3.1Museumsvorplatz verdreckt – dringender ReinigungsbedarfZur Vorlage · AF-91/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AF-91/26-ST wird der aktuelle Reinigungszustand des Museumsvorplatzes sowie die künftige Planung erläutert. Die satzungsgemäße Reinigung der angrenzenden Fuß- und Radwege erfolgt derzeit dreimal wöchentlich mittels einer Kleinkehrmaschine. Für den Bereich des Museumsvorplatzes wurde durch das Museum eine zusätzliche Reinigung beauftragt, die ebenfalls dreimal pro Woche in manueller Form durchgeführt wird.
Um die Reinigungssituation zu verbessern, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung derzeit in der Beschaffung einer neuen Reinigungsmaschine. Dieses Gerät soll in der Lage sein, neben allgemeinen Verschmutzungen auch Kaugummi-Rückstände zu entfernen. Die Verwaltung plant, diese Maschine zukünftig auch für die Reinigung des Museumsvorplatzes einzusetzen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.4Sachstand zur Beschaffung und Inbetriebnahme der Wasserstoffbusse der Stadtwerke HammZur Vorlage · AF-95/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen zum aktuellen Sachstand bei der Beschaffung von Wasserstoffbussen durch die Stadtwerke Hamm zu erhalten. Hintergrund sind Verzögerungen bei den angekündigten Lieferterminen sowie technische Probleme, wie etwa notwendige Nachrüstungen am Bremssystem und Lieferengpässe bei Bauteilen.
Mit der Anfrage werden Details zur Anzahl der bereits ausgelieferten Fahrzeuge sowie zum Verbleib der noch ausstehenden Busse erfragt. Die Fraktion bittet um Auskunft über die voraussichtliche vollständige Auslieferung, die Behebung technischer Mängel und etwaige vertragliche Konsequenzen gegenüber dem Hersteller. Zudem sollen die Auswirkungen der Verzögerungen auf den laufenden ÖPNV-Betrieb, mögliche Mehrkosten für die Stadtwerke Hamm sowie das Risiko für bewilligte Fördermittel untersucht werden. Auch die Bewertung der ursprünglichen Beschaffungsentscheidung und die Erfahrungen aus dem bisherigen Probebetrieb sind Gegenstand der Fragen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.4.1Sachstand zur Beschaffung und Inbetriebnahme der Wasserstoffbusse der Stadtwerke HammZur Vorlage · AF-95/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme AF-95/26-ST zum Sachstand der Wasserstoffbus-Beschaffung der Stadtwerke Hamm Informationen zur aktuellen Liefersituation vorgelegt. Auf Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm wurde mitgeteilt, dass bisher keine der bestellten Fahrzeuge geliefert wurden. Die 30 Fahrzeuge befinden sich beim Hersteller Caetano; 21 Busse werden per Schiff von China nach Portugal transportiert, während die restlichen neun Fahrzeuge Ende September verladen wurden. Eine vollständige Auslieferung wird bis zum Ende des Jahres erwartet, sodass die Fahrzeuge etwa 14 Tage nach Erhalt im Linienverkehr einsetzbar sind.
Als Ursache für die zeitliche Verzögerung wurden keine technischen Mängel an den Fahrzeugen genannt, jedoch Anpassungen an rechtlichen Anforderungen für automatische Bremssysteme. Der Hersteller hat sich zur Haftung für Verzugsfolgen verpflichtet. Über mögliche Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche wird nach Abschluss der Abnahme verhandelt. Aufgrund der Verzögerungen mussten ältere Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit werden die Wasserstoffantriebe nach der Probezeit als unproblematisch und kostengünstiger als Dieselantriebe bewertet. Die Förderzusagen für das Projekt wurden bereits verlängert. Die Stadtwerke nutzen derzeit Vorgängermodelle, die ihnen als Kompensation kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden. Eine kontinuierliche Information der Gremien und der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Antriebswende soll fortgeführt werden.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.5„Coesfelder Liste“ und „Liste Unna“ – Rückführungen und Zusammenarbeit der Ausländerbehörde Hamm mit den Zentralen AusländerbehördenZur Vorlage · AF-116/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-116/26 eine Reihe von Fragen zur Arbeit der Ausländerbehörde sowie zur Zusammenarbeit mit Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) an die Verwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Stadt Hamm Unterstützungsangebote der ZAB Coesfeld und der ZAB Unna zur Identitätsklärung sowie zur Beschaffung von Passersatzpapieren genutzt hat.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte darüber, wie viele Personen aus der sogenannten „Coesfelder Liste“ sowie aus der „Liste Unna“ die Ausländerbehörde Hamm betreffen, wie viele Rückführungen bereits vollzogen wurden und wie viele Personen aufgrund fehlender Reisedokumente weiterhin geduldet sind. Zudem wird nach dem Umfang weiterer Listen oder Fallzusammenstellungen gefragt, die seit 2020 von Landesbehörden übermittelt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der internen Verwaltungspraxis. Die Fraktion möchte wissen, ob und nach welchen Kriterien die Ausländerbehörde die Beseitigung von Abschiebungshindernissen prüft und ob es verbindliche Verfahrensabläufe für den Umgang mit Unterstützungsangeboten der ZAB gibt. Darüber hinaus werden Informationen zur Anzahl der Personen angefordert, die im Zusammenhang mit der Ausreisepflicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Abschließend wird gefragt, ob die Stadtverwaltung ihre internen Abläufe hinsichtlich der Identitätsklärung und der Zusammenarbeit mit den ZAB nach den bekannt gewordenen Vorgängen in anderen Kommunen überprüft hat.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.5.1„Coesfelder Liste“ und „Liste Unna“ – Rückführungen und Zusammenarbeit der Ausländerbehörde Hamm mit den Zentralen AusländerbehördenZur Vorlage · AF-116/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) sowie zum Umgang mit ausreisepflichtigen Personen abgegeben. Bezüglich der sogenannten „Coesfelder Liste“ sowie der „Liste Unna“ erklärte die Verwaltung, dass die entsprechenden Vorgänge der Stadt Hamm lediglich aus der Presse bekannt seien und keine Fälle aus diesen Zusammenstellungen der Stadt übermittelt wurden.
Die Stadt verfügt über ein seit Jahren bestehendes Rückkehrmanagement, welches die Bearbeitung von Einzelfällen, insbesondere zur Identitätsklärung, regelt. Die Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde wird als erfolgreich beschrieben; Unterstützungsangebote werden bei Bedarf in Anspruch genommen. Über die Häufigkeit dieser Inanspruchnahme werden jedoch keine Statistiken geführt.
Ein zentrales Hindernis für Rückführungen bleibe das Fehlen von Reisedokumenten, was die Erteilung von Duldungen erforderlich mache. Hierzu werden keine statistischen Erhebungen geführt, ebenso wenig wie über Personen mit Duldungen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Bei der Prüfung von Bleibeperspektiven für ausreisepflichtige Personen werden Straftaten berücksichtigt. So wird kein Aufenthaltstitel im Rahmen von Bleiberechtsregelungen erteilt, sofern die Verurteilungen der Erteilung entgegenstehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.6Leerungsintervalle und Überfüllung von Altkleidercontainern im Stadtgebiet HammZur Vorlage · AF-117/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-117/26 eine Reihe von Fragen zur Situation der Altkleidercontainer im Stadtgebiet an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern über bereits gefüllte Container sowie die Ablagerung von Altkleidersäcken neben den Behältern. Die Fraktion führt an, dass dies das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums beeinträchtigen könne.
Die Anfrage umfasst unter anderem die Bitte um Auskunft darüber, wie viele Altkleidercontainer derzeit im Stadtgebiet vorhanden sind und wie viele davon auf öffentlichen Flächen stehen. Zudem wird nach der Zuständigkeit für die Aufstellung, Leerung und Sauberhaltung der Container unterschieden zwischen städtischen Gesellschaften sowie privaten oder gemeinnützigen Betreibern gefragt. Die Verwaltung soll zudem die aktuellen Leerungsintervalle sowie etwaige Unterschiede in der Frequenz je nach Standort und Auslastung erläutern.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob der Verwaltung Standorte bekannt sind, an denen es wiederholt zu Überfüllungen oder Ablagerungen kommt, und wie viele Beschwerden in den Jahren 2024, 2025 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 eingegangen sind. Es wird zudem nach Meldemöglichkeiten für Bürger sowie nach der Möglichkeit einer bedarfsgerechten Anpassung der Leerungsintervalle an stark frequentierten Standorten gefragt. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob Anpassungen der Intervalle oder andere Maßnahmen zur Vermeidung von Ablagerungen geprüft werden.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.6.1Leerungsintervalle und Überfüllung von Altkleidercontainern im Stadtgebiet HammZur Vorlage · AF-117/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage AF-117/26-ST zur Situation von Altkleidercontainern im Stadtgebiet Stellung bezogen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung (ASH) unterhalten derzeit 129 Altkleidercontainer-Standplätze, wobei sich 108 gewerbliche Container auf öffentlicher Fläche befinden. Für die städtischen Container ist der ASH für die Beschaffung, Aufstellung und die Sauberhaltung der Standplätze verantwortlich, während die Leerung durch die ARGE Altkleider, bestehend aus karitativen Einrichtungen, erfolgt. Bei gewerblichen Containern, für die Sondernutzungsgenehmigungen vorliegen, obliegt die Sauberhaltung dem jeweiligen Aufsteller.
Konkrete Angaben zu den Leerungsintervallen können nicht gemacht werden, da die Tourenplanung in der Verantwortung der karitativen Organisationen liegt. Es findet jedoch ein regelmäßiger Austausch über die Auslastung der Standorte statt. Die Verwaltung gab an, dass an Standorten wie dem Schwarzer Weg, der Fritz-Reuter-Straße und der Wilhelmstraße regelmäßig Ablagerungen entfernt werden mussten; diese Standorte wurden bereits verlegt oder aufgelöst. Eine gesonderte Erhebung von Beschwerdezahlen zur Verschmutzung von Containerstandplätzen findet nicht statt. Bürgerinnen und Bürger können Meldungen über das Beteiligungsportal sagsHamm oder die Hotline des ASH einreichen. Um die Sauberkeit zu verbessern, arbeitet die Verwaltung an einem Konzept und steht im Austausch mit anderen Kommunen, da die Problematik über das Stadtgebiet Hamm hinaus besteht.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.7Religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität sowie Schutz vor einseitiger Einflussnahme an Hammer SchulenZur Vorlage · AF-118/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-118/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zur religiösen, weltanschaulichen und politischen Neutralität an den Hammer Schulen gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Einhaltung der im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen verankerten Unparteilkeitspflicht sichergestellt wird. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die besondere Vorbildfunktion von Lehrkräften und das Verbot einer einseitigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern.
Die Anfrage umfasst zahlreiche Fragen zu den bestehenden Vorgaben, Dienstanweisungen und Kriterien, anhand derer zwischen der persönlichen Meinungsfreiheit von Lehrkräften und der dienstlichen Neutralitätspflicht unterschieden wird. Es wird nach der Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses sowie nach spezifischen Schutzmechanismen für Grundschulen gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, in welcher Form Lehrkräfte und Schulleitungen zu Themen wie dem Überwältigungsverbot geschult werden und welche Beschwerde- und Prüfwege bei dem Verdacht auf unzulässige Einflussnahme bestehen.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine statistische Aufarbeitung von Beschwerden der vergangenen fünf Schuljahre. Erfragt werden die Anzahl der Hinweise auf mögliche religiöse oder politische Einflussnahme, die Aufschlüsselung nach Schulform sowie die Anzahl der Fälle, in denen Dienstpflichtverletzungen festgestellt wurden. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob die aktuellen Regelungen und Kontrollmechanismen als ausreichend erachtet werden, um Schülerinnen und Schüler wirksam vor einseitiger Beeinflussung zu schützen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.7.1Religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität sowie Schutz vor einseitiger Einflussnahme an Hammer SchulenZur Vorlage · AF-118/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-118/26-ST eine Reihe von Fragen zur religiösen, weltanschaulichen und politischen Neutralität an den öffentlichen Schulen in Hamm gestellt. Die Anfrage thematisiert die Verpflichtung von Lehrkräften zur Unparteilichkeit gemäß dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen und die Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler vor einseitiger Beeinflussung zu schützen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über konkrete Vorgaben, Dienstanweisungen und Kriterien, die an den Schulen existieren, um eine einseitige Einflussnahme zu verhindern. Im Fokus stehen dabei die Abgrenzung zwischen der persönlichen Meinungsfreiheit der Lehrkräfte und der Dienstpflicht zur Neutralität sowie die Anwendung des Beutelsbacher Konsenses, insbesondere des Überwältigungsverbots und des Kontroversitätsgebots. Zudem werden Fragen zur Schulung von Lehrkräften und Schulleitungen, zu Beschwerdewegen bei mutmaßlichen Verstößen sowie zur statistischen Anzahl und Art von Beschwerden über die vergangenen fünf Schuljahre gestellt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Sicherstellung der Neutralität im Hinblick auf sichtbare religiöse Merkmale sowie die Bewertung politischer Parteien.
Die Verwaltung hat zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird ausgeführt, dass die Anfrage innere Schulangelegenheiten betrifft, für die die Stadt Hamm in ihrer Funktion als Schulträger nicht zuständig ist.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.8Einsatz elektronischer Wasserzähler in Hamm – Datenverarbeitung, Datenschutz und kommunale KontrolleZur Vorlage · AF-119/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-119/26) an den Oberbürgermeister gerichtet, die den Einsatz elektronischer Wasserzähler der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV) thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist ein Bürgerhinweis sowie Informationen der EWV über die Nutzung der Modelle „Ultrimis Neo“ und „Hydrus 2.0“. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Auskunft über den aktuellen Einsatzumfang, die geplante weitere Einführung sowie die technische Konfiguration der Geräte, insbesondere hinsichtlich der Funkübertragung und der Sendeintervalle.
Im Zentrum der Fragen stehen die Datenverarbeitung und der Datenschutz. Die Anfrage fordert Informationen darüber, welche Arten von Mess-, Verbrauchs- und Identifikationsdaten erfasst, übertragen und zentral gespeichert werden sowie welche zeitliche Auflösung diese Daten aufweisen. Zudem wird nach den Entscheidungsprozessen der beteiligten Gesellschaften, den rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung und den durchgeführten Datenschutzprüfungen, etwa einer Datenschutz-Folgenabschätzung, gefragt.
Des Weiteren werden Informationen zur Datensicherheit, einschließlich Verschlüsselung und Zugriffskontrollen, sowie zur Vermeidung von Rückschlüssen auf Nutzungsgewohnheiten der Anschlussnehmer erbeten. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Information der Bürger über ihre Rechte und zu technischen Möglichkeiten, den Funkbetrieb oder die Datenspeicherung zu reduzieren. Die Beantwortung soll unter Berücksichtigung der kommunalen Kontrollrechte im Rahmen der städtischen Beteiligung erfolgen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.8.1Einsatz elektronischer Wasserzähler in Hamm – Datenverarbeitung, Datenschutz und kommunale KontrolleZur Vorlage · AF-119/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-119/26-ST) an den Oberbürgermeister gestellt, die den Einsatz elektronischer Wasserzähler der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV) thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist ein Bürgerhinweis, der Fragen zum Umfang der Datenspeicherung sowie zur Häufigkeit der Funkübertragung bei den Modellen „Ultrimis Neo“ und „<0xC2>rus 2.0“ aufwirft.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskunft über den aktuellen Einsatzumfang, die geplante weitere Einführung sowie die technischen Details des Funkbetriebs, einschließlich Sendeintervallen und der Art der Datenübernahme. Im Fokus stehen dabei die Erfassung von Mess-, Verbrauchs- und Identifikationsdaten sowie deren Speicherung und Auswertung. Die Anfrage fordert eine Aufschlüsselung der Datenkategorien nach ihrer Verarbeitungsebene – von der Speicherung im Zähler bis zur zentralen Auswertung – sowie die Angabe der zeitlichen Auflösung.
Des Weiteren werden Informationen zu den Entscheidungsprozessen der beteiligten Gesellschaften, den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und den durchgeführten Datenschutzprüfungen, etwa einer möglichen Datenschutz-Folgenabschätzung, verlangt. Die Fragen umfassen zudem die Datensicherheit des Gesamtsystems, die Vermeidung von Rückschlüssen auf Nutzungsgewohnheiten sowie die Informationspflichten gegenüber den Anschlussnehmern. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach technischen Alternativen oder Deaktivierungsmöglichkeiten des Funkbetriebs. Die Verwaltung hat die Anfrage zur Beantwortung an die Stadtwerke Hamm GmbH weitergeleitet.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.9Bürgschaften, Patronatserklärungen, Garantien sowie maximale kumulierte Haushaltsbelastung aus Haftungs- und Einstandspflichten der Stadt HammZur Vorlage · AF-130/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-130/26 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm eine detaillierte Auskunft über die finanziellen Verpflichtungen der Stadt angefordert. Gegenstand der Anfrage sind Bürgschaften, Patronatserklärungen, Garantien, Gewährverträge sowie weitere Haftungs- und Einstandspflichten. Die Untersuchung soll den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre sowie den aktuellen Stand umfassen. Ziel ist es, das kumulierte finanzielle Risiko sowie die Relevanz für den Haushalt nach verschiedenen Verpflichtungsarten und Begünstigtenkategorien zu ermitteln.
Die Anfrage fordert die Bereitstellung aggregierter, öffentlichkeitsfähiger Daten, etwa in definierten Wertspannen, sowie eine Aufschlüsselung von Volumina, Laufzeiten und Inanspruchnahmen. Zudem sollen mögliche mittelbare Risiken aus städtischen Beteiligungen bewertet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Verhältnis der maximalen potenziellen Belastung zum Haushaltsdefizit, zur Rücklage, zur Liquidität und zur Verschuldung der Stadt. Erfragt werden zudem die Höhe bestehender Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten sowie die Darstellungsorte im Haushalt und Jahresabschluss.
Die Fraktion bittet um Informationen zu den Kriterien für die Übernahme solcher Verpflichtungen, zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfungen sowie zu Fällen von Erweiterungen oder Verlängerungen in den letzten zehn Jahren. Auch die Absicherung von Fördermitteln ist Bestandteil der Anfrage. Für den Fall, dass Informationen geschützt werden müssen, fordert die Fraktion eine anonymisierte oder kategorisierte Darstellung sowie die Angabe der Rechtsgrundlagen für eine etwaige nichtöffentliche Anlage. Der Vorgang ist für die Ratssitzung am 13.10.2026 zur Kenntnis vorgesehen. Federführend ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.9.1Bürgschaften, Patronatserklärungen, Garantien sowie maximale kumulierte Haushaltsbelastung aus Haftungs- und Einstandspflichten der Stadt HammZur Vorlage · AF-130/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-130/26-ST hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm um detaillierte Auskünfte zu den finanziellen Verpflichtungen der Stadt gebeten. Gegenstand der Anfrage sind Bürgschaften, Patronatserklärungen, Garantien, Gewährverträge sowie weitere Haftungs- und Einstandspflichten. Die Fraktion möchte das maximale kumulative finanzielle Risiko sowie die potenzielle Belastung des Haushalts ermitteln. Die Erhebung umfasst den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre sowie den aktuellen Stand und fragt nach dem Gesamtvolumen der Verpflichtungen, der Aufschlüsselung nach Arten und Begünstigten sowie der Inanspruchnahme solcher Verpflichtungen. Zudem werden Informationen über die Auswirkungen auf den Haushalt, die Durchführung von Stresstests, interne Richtlinien, Prüfprozesse und die Einhaltung kommunalrechtlicher Vorschriften gemäß § 87 GO NRW angefordert.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Übernahme solcher Verpflichtungen der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor der Rechtsverbindlichkeit anzuzeigen ist. Es wird festgehalten, dass die Bezirksregierung die Bürgschaften genehmigt hat. Als konkrete Zahl wird ein Verpflichtungsvolumen für Bürgschaften in Höhe von 48,9 Millionen Euro zum Stand des 31. Dezember 202stellung 25 genannt, welches im Jahresabschluss 2025 ausgewiesen wird. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 13. Oktober 2026 zur Kenntnahme bestimmt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.10Wirtschaftliche Entwicklung, Unternehmensbestand und Standortattraktivität in HammZur Vorlage · AF-131/26 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-131/26 eine detaillierte Auskunft über die wirtschaftliche Entwicklung, den Unternehmensbestand und die Standortattraktivität der Stadt angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst verschiedene Aspekte der lokalen Wirtschaftslage.
Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der gewerblichen Insolvenzen sowie der Neugründungen für die vergangenen fünf abgeschlossenen Jahre sowie um aktuelle Daten für das Jahr 2026. Dabei wird nach einer Differenzierung nach Branchen und nach der langfristigen Beständigkeit der Neugründungen gefragt. Zudem sollen Informationen über den Wegfall von Arbeitsplätzen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 vorliegen, wobei zwischen tatsächlichen Verlusten und angekündigten Maßnahmen unterschieden werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen Situation der Stadt. Es wird nach der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2025 sowie nach Prognosen für 2026 gefragt, unter Berücksichtigung von Soll- und Ist-Werten. Die Fraktion möchte zudem wissen, ob konkrete Ansiedlungs- oder Investitionsanfragen größerer Unternehmen vorliegen.
Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hamm im regionalen Vergleich gebeten. Zudem wird gefragt, ob Überlegungen zur Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes bestehen und welche finanziellen Folgen eine mögliche Senkung des Hebesatzes hätte.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.10.1Wirtschaftliche Entwicklung, Unternehmensbestand und Standortattraktivität in HammZur Vorlage · AF-131/26-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt mit der Stellungnahme AF-131/26-ST zur Anfrage der AfD-Fraktion Stellung, welche die wirtschaftliche Entwicklung, den Unternehmensbestand sowie die Standortattraktivität der Stadt Hamm thematisiert. Laut den vorliegenden Daten stiegen die Unternehmensinsolvenzen von 44 im Jahr 2021 auf 63 im Jahr 2025 an. Im Jahr 2025 lag der Saldo der Gewerbeanmeldungen bei 374. Die Gewerbesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2023 auf etwa 103,6 Millionen Euro, im Jahr 2024 auf etwa 126,8 Millionen Euro und im Jahr 2025 auf etwa 112,9 Millionen Euro. Für das Jahr 2026 ist ein Planwert von 116.960.000 Euro vorgesehen. Eine Senkung des Hebesatzes um 10, 20 oder 30 Punkte würde nach Angaben der Verwaltung zu Mindereinnahmen von 2,15 %, 4,30 % bzw. 6,45 % führen, was bezogen auf das Jahr 2025 etwa 2,4 Millionen, 4,9 Millionen bzw. 7,3 Millionen Euro entspräche. Überlegungen zur Änderung des Hebesatzes bestehen derzeit nicht.
Als Standortfaktoren werden die Verkehrsinfrastruktur durch die Anbindung an Autobahnen, Schienenwege und den Datteln-Hamm-Kanal sowie der Güterumschlag im Hammer Hafen angeführt. Die Energieinfrastruktur umfasst den Konverter in Uentrop, der ab den 2030er Jahren die Stromversorgung über die HGÜ-Leitung Wilhelmshaven-Hamm sicherstellt. Die Wirtschaftsstruktur ist durch Branchenvielfalt, den Dienstleistungssektor und den Mittelstand geprägt. Zu den genannten Projekten gehören das Rechenzentrum, der Multi Hub Westfalen, die Innenstadtentwicklung durch das Heinemann-Quartier sowie der ISEK „Zukunftsplan 2040“.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.11Aktueller Sachstand und ausbleibende Sanierungsfortschritte an der abgesackten Kanal-Spundwand im Hamm-Osten (Fährstraße / Kurpark)Zur Vorlage · AF-151/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-151/26 den aktuellen Sachstand zur Sanierung der abgesackten Kanal-Spundwand im Bereich Fährstraße und Kurpark angefragt. Hintergrund ist ein Ereignis aus dem Januar 2020, bei dem ein etwa 80 Meter langer Abschnitt am Datteln-Hamm-Kanal infolge von unkontrolliert abgeleitetem Baustellenwasser absackte.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft zum juristischen Stand der Schadensregulierung sowie zur Klärung der Schuldfrage zwischen der Stadt Hamm, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, beteiligten Bauunternehmen und Versicherungen. Zudem wird nach konkreten baulichen oder planerischen Maßnahmen gefragt, die in den letzten 24 Monaten zur Vorbereitung der Sanierung unternommen wurden. Die Anfrage thematisiert zudem die Gründe für die Verzögerung der Reparaturarbeiten sowie die Identifizierung rechtlicher oder technischer Hürden.
Des Weiteren wird nach einem verbindlichen Zeitplan für den Rückbau der Absperrungen, die Sanierung des Uferbereichs und die vollständige Wiederherstellung des Bereichs gefragt. Die Fragesteller möchten zudem wissen, inwieweit die Stadtverwaltung Einfluss auf die Bundesbehörden nimmt, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Fraktion verweist auf die anhaltende Einzäunung des Uferabschnitts und die Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im Bereich des Kurparks und der Fährstraße.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.11.1Aktueller Sachstand und ausbleibende Sanierungsfortschritte an der abgesackten Kanal-Spundwand im Hamm-Osten (Fährstraße / Kurpark)Zur Vorlage · AF-151/26-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage AF-151/26-ST eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand und zu den Sanierungsfortschritten an der abgesackten Kanal-Spundwand im Bereich Fährstraße und Kurpark abgegeben. Die Anfrage der CDU-Fraktion bezog sich auf den juristischen Stand der Schadensregulierung, die Klärung der Schuldfrage zwischen der Stadt, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSV) sowie beteiligten Bauunternehmen und Versicherungen. Zudem wurden Informationen zu baulichen Maßnahmen, den Gründen für Verzögerungen bei den Reparaturarbeiten, einem Zeitplan für die Sanierung sowie zur Einflussnahme der Stadt auf die Bundesbehörden angefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Fragen 1 bis 4 ein laufendes Rechtsverfahren zwischen dem WSV und einem Bauunternehmen betreffen, in das die Stadt Hamm nicht involviert ist. Eine Beantwortung dieser Fragen sei daher durch die Verwaltung nicht möglich. Bauliche oder planerische Maßnahmen können erst nach Abschluss des Verfahrens ergriffen werden, um keinen Einfluss auf den laufenden Rechtsweg zu nehmen. Bezüglich der Frage nach einer aktiven Einflussnahme auf das Verfahren des WSV erklärte die Verwaltung, dass eine solche Einflussnahme nicht möglich sei. Die Stadt erkundige sich jedoch regelmäßig nach dem Sachstand, wobei das WSV in diesem Zusammenhang ebenfalls auf das laufende Verfahren verweist.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.12Anfrage zum aktuellen Sachstand der geplanten Städte- und Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine und IsraelZur Vorlage · AF-150/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-150/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zum aktuellen Sachstand geplanter Städte- und Solidaritätspartnerschaften gebeten. Im Fokus stehen dabei die Zusammenarbeit mit Kommunen in der Ukraine, Israel sowie im Westjordanland.
Hinsichtlich der Ukraine-Partnerschaft fragt die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Gespräche und etwaigen Vereinbarungen oder Projekten. Es wird nach der Fortführung der Bemühungen um eine Städtepartnerschaft sowie einem entsprechenden Zeitplan gefragt. Bezugnahme findet hierbei auf frühere Erörterungen zur ukrainischen Stadt Kamianets-Podilskyi und die Absicht, sich einer Initiative zur Kontaktaufnahme mit Kommunen in der Region Dnipropetrovsk anzuschließen.
Bezüglich Israel bittet die Fraktion um Informationen über die Fortschritte im Rahmen des Projekts „Schalom – Chaveruth: Solidaritätspartnerschaften NRW-Israel“. Erfragt werden der aktuelle Austausch mit israelischen Kommunen, die Perspektive für eine Partnerschaft sowie die Rolle bestehender Kontakte der Hochschule Hamm-Lippstadt und der Marienschule Hamm zu den Städten Haifa und Cholon. Zudem wird nach umgesetzten Projekten im Bereich des Jugend- und Bildungsaustauschs gefragt.
Im Bereich des Westjordanlands wird nach konkreten Schritten zur Herstellung eines Kontaktes sowie nach bestehenden Vereinbarungen mit der Palästinensischen Autonomiebehörde gefragt. Abschließend verlangt die Anfrage eine Information darüber, wann mit einer erneuten Befassung des Rates zu rechnen ist und aus welchen Gründen gegebenenfalls von angekündigten Vorhaben Abstand genommen wurde.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.12.1Anfrage zum aktuellen Sachstand der geplanten Städte- und Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine und IsraelZur Vorlage · AF-150/26-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage AF-150/26-ST auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Sachstand geplanter Städte- und Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine, Israel und dem Westjordanland reagiert.
Hinsichtlich einer Partnerschaft mit einer ukrainischen Kommune hält die Verwaltung an dem Interesse fest, eine Beziehung aufzubauen. Über die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) wurden Kontakte zu den ukrainischen Kommunen Borodjanka und Trostjanets aufgenommen. Bisher ergaben sich daraus jedoch keine tragfähigen Anknüpfungspunkte für formelle Partnerschaften oder gemeinsame Projekte. Die Stadt prüft weitere Möglichkeiten im Rahmen bestehender Netzwerke.
Bezüglich der Projekte mit israelischen und palästinensischen Partnern verfolgt die Verwaltung einen trialogischen Ansatz. An Austauschrunden des Auswärtigen Amtes sowie am Projekt „Schalom – Chaveruth“ wurde teilgenommen. Aufgrund der aktuellen Lage berichten Kommunen mit bestehenden Partnerschaften von erschwerten Rahmenbedingungen und teilweise von einem Stillstand der Kontakte. Ein geplantes Projekt mit dem israelisch-palästinensischen Künstlerkollektiv feelbeit konnte wegen ausbleibender Landesförderung für das Jahr 2025 nicht umgesetzt werden; die Kontakte bestehen jedoch weiterhin. Konkrete Vereinbarungen mit israelischen oder palästinensischen Kommunen liegen derzeit nicht vor. Die Verwaltung beabsichtigt, bestehende Netzwerke und Bildungskontakte bei verbesserten Bedingungen weiterzuentwickeln.
Über weitere Schritte wird der zuständige Fachausschuss zeitnah informiert.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.13Sachstand zur Umsetzung des „1000-Bäume-Programms“ (Antrag AT-35/26)Zur Vorlage · AF-152/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-152/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Umsetzung des „1000-Bäume-Programms“ gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf den Beschluss vom 24. März 2026 und zielt darauf ab, Informationen über den ökologischen Mehrwert sowie die wirtschaftliche Effizienz der Maßnahme zu erhalten.
Im Zentrum der Anfrage steht die Ermittlung des tatsächlichen Netto-Zuwachses an Stadtbäumen. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der bisherigen Pflanzungen, wobei zwischen regulären Ersatzpflanzungen, rechtlich verbindlichen Vorgaben aus Bebauungsplänen und den durch das Programm finanzierten Bäumen unterschieden werden soll.
Des Weiteren werden Informationen zu den Kostenstrukturen angefordert. Die Verwaltung soll die bisher angefallenen Gesamtkosten für das Programm sowie die Kosten pro einzelnem Baum, einschließlich Anschaffung, Substrat und Pflanzung, darlegen. Zudem wird nach den laufenden finanziellen Aufwänden für den Betrieb der neuen städtischen Sonderkolonne Baumpflege gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Monitoring und den Standortkriterien. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, über welches Portal die Standorte und das Monitoring öffentlich einsehbar sind. Zudem sollen die Anzahl der eingegangenen Standortvorschläge aus der Bürgerschaft sowie deren Realisierungsquote sowie die Anzahl der bisherigen Baumausfälle und notwendigen Nachpflanzungen benannt werden.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.13.1Sachstand zur Umsetzung des „1000-Bäume-Programms“ (Antrag AT-35/26)Zur Vorlage · AF-152/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion den aktuellen Sachstand zum „1000-Bäume-Programm“ dargelegt. Da die Haushaltsfreigabe für den Zeitraum 2026/27 erst im Juni 2026 erfolgte, konnten nach Angaben des Amtes für Stadtgrün bislang noch keine Bäume aus diesem Programm gepflanzt werden. Für die kommende Pflanzperiode, die ab Oktober 2026 beginnt, ist die Pflanzung von etwa 390 Bäumen geplant; das entsprechende Vergabeverfahren wird in Kürze eingeleitet. Das Programm sieht explizit nur neue Baumstandorte vor und umfasst keine Ersatzpflanzungen oder rechtlich verpflichtende Vorgaben aus Bebauungsplänen.
Die durchschnittlichen Kosten pro Baum werden auf 1.300 Euro geschätzt, was die Anschaffung, das Substrat, die Pflanzung sowie die Pflege für drei Jahre einschließt. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Ergebnis der Ausschreibung ab. Die Einrichtung der städtischen Sonderkolonne Baumpflege erfolgt unabhängig vom Programm und dient der Haushaltskonsolidierung durch die Reduzierung von Fremdvergaben. Die Pflanzarbeiten für das Programm werden weiterhin durch externe Firmen ausgeführt.
Die Veröffentlichung der Standorte erfolgt über die Karte „Kühle Orte“ auf der Website der Stadt Hamm. Eine separate Dokumentation über realisierte Vorschläge aus der Bürgerschaft liegt derzeit nicht vor, wobei eine eigene Plattform geplant ist. Da bisher keine Pflanzungen aus dem Programm stattgefunden haben, liegen auch keine Daten zu Ausfällen vor. Etwaige Nachpflanzungen fallen im Rahmen der Gewährleistung in den Verantwortungsbereich der ausführenden Unternehmen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.14Kommunales Integrationsmanagement (KIM) - Zuwanderung als Chance für den Arbeitsmarkt nutzenZur Vorlage · AF-153/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-153/26 eine detaillierte Auskunft der Verwaltung zum Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) und dessen Rolle bei der Arbeitsmarktintegration beantragt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Umsetzung konkreter Maßnahmen und Kooperationen seit dem Beitritt der Stadt zur Landesinitiative NRW.integrativ.
Die Fraktion bittet um eine Bilanzierung der bisherigen Erfolge des KIM-Case Managements. Hierbei sollen die Anzahl der beratenen Personen mit Arbeitsmarktbezug sowie die Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen in Ausbildung, Beschäftigung oder qualifikationsgerechte Tätigkeiten ausgewiesen werden. Zudem wird nach dem Umfang der Zusammenarbeit mit Akteuren wie der Hochschule Hamm-Lippstadt, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Kammern sowie Arbeitgebern und Einrichtungen des Gesundheitswesens gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Struktur der Lenkungsgruppe. Die Verwaltung soll angeben, welche Institutionen an den Sitzungen teilnehmen und wie viele Sitzungen in den Jahren 2024 und 2025 stattgefunden haben, einschließlich der behandelten Themen und gefassten Beschlüsse. Abschließend fordert die Fraktion Informationen darüber, welche Maßnahmen geplant sind, um Potenziale in den Bereichen Gesundheit, Pflege und bei internationalen Studierenden stärker zu nutzen und wie eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen dem Case Management und den relevanten Arbeitsmarktakteuren künftig sichergestellt werden soll.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.14.1Kommunales Integrationsmanagement (KIM) - Zuwanderung als Chance für den Arbeitsmarkt nutzenZur Vorlage · AF-153/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm im Rahmen der Vorlage AF-153/26-ST Stellung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) und dessen Rolle bei der Arbeitsmarktintegration. Das KIM dient als Förderprogramm des Landes NRW dazu, institutionelle Hürden zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern und Organisationen zu koordinieren. Zur Lenkungsgruppe gehören unter anderem das Amt für Integration, das Kommunale Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit sowie verschiedene Wohlfahrtsverbände und städtische Ämter.
Die letzte Sitzung der Lenkungsgruppe fand im Oktober 2024 statt. Für das Jahr 2025 wurde aufgrund von Umstrukturierungsprozessen und der Etablierung des KIM-Case-Managements keine Sitzung der Lenkungsgruppe einberufen; die nächste Zusammenkunft ist für Ende 2026 geplant. Schnittstellenprobleme wurden in diesem Zeitraum auf Ebene der Arbeitsgruppen bearbeitet.
Hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration wird darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit für das Handlungsfeld Arbeit beim Kommunalen Jobcenter liegt. Die Stadt Hamm ist vor etwa einem Jahr der Landesinitiative NRW.integrativ beigetreten. Während die Integration geduldeter Personen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur eingeschränkt möglich ist, liegt die Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Bezirksregierung Köln. Die Stadt Hamm hat jedoch im Team Aufenthaltsrecht einen Arbeitgeberservice eingerichtet, um die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen und aufenthaltsrechtliche Abwicklungen bei Arbeitgeberwechseln zu unterstützen. Aktuell verfügen 933 Personen über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit, wobei monatlich etwa 200 Beratungstermine durchgeführt werden. Eine mögliche Einbeziehung des KIM-Case-Managements in die Fachkräfteeinwanderung soll in der nächsten Lenkungsgruppensitzung thematisiert werden.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.15Soziale und finanzielle Dimension von ProblemimmobilienZur Vorlage · AF-159/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-159/26 eine umfassende Untersuchung der sozialen und finanziellen Dimension von Problemimmobilien im Stadtgebiet beantragt. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst verschiedene Themenbereiche zur Bestandsaufnahme und zur behördlichen Kontrolle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele unbewohnbare, verwahrloste oder baulich gesicherte Wohn- und Gewerbeimmobilien der Stadtverwaltung bekannt sind und wie sich diese auf die Stadtbezirke verteilen. Zudem wird nach der Anzahl von Immobilien gefragt, in denen eine Überbelegung vorliegt, sowie nach der Entwicklung dieser Zahlen in den letzten drei Jahren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der ordnungsrechtlichen Tätigkeit. Es wird nach der Anzahl der Kontrollen durch das Bauordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und die Feuerwehr sowie nach der Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW gefragt. Zudem sollen Informationen zu Nutzungsuntersagungen und Unbewohnbarkeitserklärungen aufgrund von Mängeln in der Brandschutz-, Hygiene- oder Baustatik vorliegen.
Die Anfrage thematisiert zudem die Nutzung mangelhafter Immobilien zur Unterbringung von wohnungslosen Personen und die Rolle des Jobcenters sowie des Amtes für Soziales und Wohnen bei der Übernahme von Mietkosten. Es wird nach Erkenntnissen über Mietpreise sowie nach der Kooperation zwischen den Behörden gefragt. Abschließend werden Fragen zur Existenz behördenübergreifender Arbeitsgruppen, zu gemeinsamen Schwerpunktaktionen sowie zu den Kosten der Ersatzvornahme durch die Stadt gestellt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.15.1Soziale und finanzielle Dimension von ProblemimmobilienZur Vorlage · AF-159/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage AF-159/26-ST Informationen zur sozialen und finanziellen Dimension von Problemimmobilien in Hamm vorgelegt. Da es für Begriffe wie „Schrottimmobilien“ keine amtliche Definition gibt, kann die Verwaltung keine einheitliche Statistik zu unbestimmten Fallkonstellationen oder zur Entwicklung der Anzahl solcher Objekte über die letzten drei Jahre führen.
Hinsichtlich der Unbewohnbarkeit sind aktuell 59 Wohneinheiten im Stadtgebiet aufgrund erheblicher Mängel als unbewohnbar erklärt. Die Verteilung dieser Einheiten umfasst 49 Wohnungen in Pelkum, 6 in Heessen, 2 in der Innenstadt sowie jeweils eine Einheit im Hammer-Norden und in Bockum-Hövel. Das Bauordnungsamt hat ergänzend 16 Nutzungsuntersagungen und drei Versiegelungen durchgeführt. Seit dem Jahr 2023 war die Wohnungsaufsicht in 144 Fällen tätig.
Bezüglich der Unterbringung von Leistungsempfängern und der Vermeidung von Mietzahlungen für ungeeignete Unterkünfte wird erläutert, dass das Kinder-, Jugend- und Familienzentrum sowie das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege regelmäßig über besondere Fälle kommunizieren. Wenn die Wohnungsaufsicht die Unbewohnbarkeit einer Immobilie feststellt und eine Räumung anordnet, werden die Mietzahlungen an die Vermieter umgehend gestoppt. Eine Wiederaufnahme der Zahlungen erfolgt erst, wenn die Auflagen der Wohnungsaufsicht erfüllt sind. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit erfolgt bedarfsorientiert und fallbezogen durch die Einbeziehung der jeweils betroffenen Fachdienststellen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.16Effizienz der Verwaltung und interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sowie im RückführungsmanagementZur Vorlage · AF-160/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-160/26) an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Effizienz der Verwaltung und der interinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sowie im Rückführungsmanagement befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Erhebung von Daten und Kennzahlen zum unrechtmäßigen Leistungsbezug, insbesondere in den Bereichen SGB II und SGB XII. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Fallzahlen der letzten drei Jahre sowie um eine Bewertung der Entwicklung im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, die an die Staatsanwaltschaft oder interne Stellen zur Einleitung von Ermittlungsverfahren oder ordnungsbehördlichen Maßnahmen übergeben wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der internen Koordinierung und den Kontrollmechanismen innerhalb der Stadtverwaltung, etwa zwischen dem Ordnungsamt, den Sozialleistungsträgern und der Ausländerbehörde. Es wird nach bestehenden Systemen zur Prävention von Unregelmäßigkeiten sowie nach der personellen Ausstattung und den Haushaltsmitteln für die Prüfung und Eindämmung von Leistungsmissbrauch gefragt. Darüber hinaus werden statistische Kennzahlen zum Leistungsbezug durch freizügigkeitsberechtigte Personen aus der EU sowie die jährlichen Gesamtausgaben in diesen Bereichen sowie die Anzahl der Mitteilungen an die Kindergeldkasse der Bundesagentur für Arbeit angefordert. Die Begründung der Anfrage verweist auf die Notwendigkeit, angesichts der angespannten Haushaltslage Potenziale zur Vermeidung unrechtmäßiger Ausgaben auszuschöpfen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.16.1Effizienz der Verwaltung und interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sowie im RückführungsmanagementZur Vorlage · AF-160/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-160/26-ST zur Effizienz der Verwaltung und zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch Stellung bezogen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt im Rahmen der regulären Leistungsbearbeitung. Die Fallzahlen zum unrechtmäßigen Leistungsbezug blieben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 (bis zum 06.10.2026) mit 351, 348 und 257 Fällen relativ konstant. Im Bereich der rechtlichen Maßnahmen wurden im Jahr 2024 49 Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben und 132 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; im Jahr 2025 waren es 30 bzw. 125 Verfahren. Für 2026 wurden bislang 42 Abgaben an die Staatsanwaltschaft und 56 Ordnungswidrigkeitenverfahren verzeichnet.
Zur internen Koordination existiert im Rahmen der Sicherheitskooperation Hamm (SIKO) das Handlungsfeld „Sozialleistungsmissbrauch“ sowie eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Kommunalen Jobcenters. Als Kontrollinstanz dient zudem das Voranmeldeverfahren der Ausländerbehörde. Für die Aufdeckung von unrechtmäßigem Kindergeldbezug wird das Projekt „MISSIMO“ installiert. Eine eigenständige Personalstelle zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch gibt es nicht; die Aufgaben sind in den Fachbereichen verankert.
Für freizügigkeitsberechtigte Personen werden die gleichen Kennzahlen wie für andere Leistungsberechtigte erfasst, wobei der Freizügigkeitsstatus zusätzlich ausgewiesen wird. Die jährlichen Gesamtausgaben für SGB II im Jahr 2025 beliefen sich auf rund 9,19 Millionen Euro bei durchschnittlich 537 Bedarfsgemeinschaften. Bezüglich der Übermittlung von Wegzugsinformationen an die Familienkasse erfolgt die Weitergabe von Adressänderungen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, welches die Familienkassen über Wegzüge ins Ausland oder Abmeldungen nach unbekannt informiert.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.17Wohnungslosigkeit von Familien Kindern und Jugendlichen in HammZur Vorlage · AF-162/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-162/26 beim Oberbürgermeister eine detaillierte Auskunft zur Situation wohnungsloser Familien, Kinder und Jugendlicher in Hamm angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über die Unterbringung von 145 Personen in Einrichtungen zu Beginn des Jahres 2026 sowie auf Schätzungen freier Träger, die eine Zahl von über 350 Menschen im Bereich der offenen und verdeckten Wohnungslosigkeit angeben.
Die Fraktion bittet um eine statistische Aufstellung der untergebrachten Personen nach Haushaltsform und Altersgruppen sowie um Informationen zur Anzahl der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien. Zudem werden Angaben zur durchschnittlichen und maximalen Aufenthaltsdauer in Not- oder Übergangsunterkünften sowie zu den Standards der vorhandenen Unterkünfte in Bezug auf Privatsphäre, Sanitärbereiche, Barrierefreiheit und die Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen erfragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherstellung der medizinischen Versorgung und der Teilhabe an Bildungsangeboten.
Des Weiteren werden Informationen zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Mietschulden oder Kündigungen sowie zu den Abläufen zwischen der Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe, dem Amtsgericht, dem Jobcenter und dem Jugendamt benötigt. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Wirksamkeit des Projekts „Endlich ein ZUHAUSE“, zur Verfügbarkeit von Ersatzwohnraum und zur personellen sowie finanziellen Ausstattung der Wohnungsnotfallhilfe.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.17.1Wohnungslosigkeit von Familien Kindern und Jugendlichen in HammZur Vorlage · AF-162/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Wohnungslosigkeit von Familien, Kindern und Jugendlichen Stellung bezogen. Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren drei volljährige Männer ordnungsrechtlich untergebracht, während 14 Personen in der Einmalübernachtung der Notunterkunft untergebracht waren. Familien mit Kindern wurden seit 2025 bisher zweimal untergebracht, wobei der längste Aufenthalt in einer dezentral angemieteten Wohnung im Alten Uentroper Weg drei Monate betrug.
Die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe setzt auf die frühzeitige Abwendung von Wohnungslosigkeit. Das Amtsgericht meldet Räumungsklagen und Zwangsräumungen an die Fachstelle, welche diese Informationen an relevante Netzwerkpartner wie das Jobcenter oder das Jugendamt weiterleitet. Der Allgemeine Soziale Dienst prüft bei Räumungsklagen zudem mögliche Kindeswohlgefährdungen. Im Zeitraum von 2023 bis 2025 wurden 414 Räumungsklagen und 542 Zwangsräumungen weitergeleitet; in 435 dokumentierten Beratungsfällen konnte ein Wohnungsverlust verhindert oder durch neue Anmietungen gesichert werden.
Das Projekt „Endlich ein Zuhause“ konnte seit Beginn 59 Haushalte erfolgreich in Wohnraum vermitteln und 278 Haushalte beraten. Aktuell warten 67 Haushalte auf geeigneten Ersatzwohnraum, darunter 6 Haushalte mit minderjährigen Kindern. Die personelle Ausstattung der städtischen Fachstelle wird als ausreichend bewertet. Für die akute Unterbringung stehen die Notunterkunft in der Dortmunder Straße sowie die Wohnung im Alten Uentroper Weg zur Verfügung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.18Aufhebung der verbindlichen PflegebedarfsplanungZur Vorlage · AF-163/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-163/26 den Oberbürgermeister um die Beantwortung einer Reihe von Fragen zur geplanten Aufhebung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung gebeten. Hintergrund ist das Vorhaben, die seit 2015 bestehende verbindliche Planung durch eine unverbindliche, zweijährliche örtliche Planung zu ersetzen.
Die Anfrage bezieht sich auf die Grundlage der aktuellen Planung, nach der 1.928 vollstationäre Plätze einem Bedarf von 1.825 Plätzen für das Jahr 2029 gegenüberstehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die wesentlichen Pflegezahlen auf dem Stand von 2023 basieren und aktualisierte Daten erst für Dezember 2026 erwartet werden.
Die Fragesteller bitten um Informationen zur tatsächlichen Verfügbarkeit der stationären Plätze unter Berücksichtigung von Personalmangel oder Umbaumaßnahmen sowie um eine Aufschlüsselung nach Sozialräumen. Zudem werden Fragen zur Abweisung von Pflegeanfragen, zu Wartezeiten bei der Kurzzeitpflege und zur Versorgung von Menschen mit multiplen Problemlagen oder jüngeren Pflegebedürftigen gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Ausbau der Tagespflege in den Stadtteilen Rhynern, Pelkum, Herringen und Hamm-Nord.
Zusätzlich wird nach den Auswirkungen der geplanten Umstellung auf die künftige Berichterstattung, den Einsatz von Frühwarnindikatoren und der Einbeziehung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gefragt. Die Anfrage fordert zudem eine Bewertung der Vor- und Nachteile der Aufhebung für die Versorgungssicherheit, die Träger und die kommunalen Finanzen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.18.1Aufhebung der verbindlichen PflegebedarfsplanungZur Vorlage · AF-163/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage AF-163/26-ST auf die Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW zur Aufhebung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung reagiert. Bezüglich der Kapazitäten vollstationärer Plätze teilte die Verwaltung mit, dass zum 30. Juni 2026 aufgrund eines Wasserschadens in einer Einrichtung im Sozialraum Bockum-Hövel 24 Plätze nicht belegbar waren. Daten zu abgewiesenen Anfragen oder spezifischen Wartezeiten in der Kurzzeitpflege liegen der Verwaltung nicht vor, da gegenüber der Stadt keine Meldepflicht für abgewiesene Anfragen besteht.
Hinsichtlich der künftigen Planung wird die Verwaltung nach der Aufhebung der verbindlichen Planung eine erste örtliche, unverbindliche Planung zum Ende des Jahres 2027 anstreben. Die erwarteten Pflegedaten zum Stichtag 31. Dezember 2025 werden nach aktueller Einschätzung keine Auswirkungen auf die Entscheidung zur Aufhebung haben. Für den Ausbau der Tagespflege in bestimmten Sozialräumen werden Interessenten durch die zuständige Behörde fachlich unterstützt, wobei derzeit keine Anfragen für Neuinvestitionen vorliegen.
Die Entscheidung zur Rückkehr von der verbindlichen zur örtlichen Planung wurde bereits im März 2026 von der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege einstimmig empfohlen. Die Verwaltung erwartet durch diesen Wechsel keine Auswirkungen auf die Versorgung von Pflegebedürftigen, die Träger oder die kommunalen Finanzen. Die Berichterstattung erfolgt künftig im zweijährigen Rhythmus, analog zur Veröffentlichung der Pflegedaten durch IT.NRW.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.19Konsequenzen aus der PISA-Studie 2025 und zukünftige Schulentwicklungsplanung der Stadt HammZur Vorlage · AF-165/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-165/26 den Oberbürgermeister um eine detaillierte Stellungnahme zu den Auswirkungen der PISA-Studie 2025 sowie zur zukünftigen Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamm gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Studie im Hinblick auf kommunale Aufgaben wie Schulentwicklungsplanung, Ganztagsausbau und Jugendhilfe bewertet. Zudem wird nach Daten zur sozialräumlichen Beurteilung von Bildungsbedarfen sowie zur Entwicklung der Quote von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nachfrage an Gesamtschulen. Die Anfrage fordert Informationen über Anmeldungen, Ablehnungen und die Kapazitäten für Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Aufnahmeverfahren 2026/27. Es wird hinterfragt, ob angesichts der steigenden Schülerzahlen an Gesamtschulen der Bedarf für eine vierzügige Schule weiterhin als gesichert gilt und inwiefern die Planung für das Bildungszentrum Nord den aktuellen Bedarf berücksichtigt. Hierbei sollen auch der Sachstand der Bauplanung sowie mögliche Alternativen, wie Erweiterungen bestehender Schulen, geprüft werden.
Zusätzlich werden Fragen zur digitalen Infrastruktur und zum IT-Support gestellt. Die Anfrage bittet um Klärung, wie die Funktionsfähigkeit des Supports bei der aktuellen Personalplanung sichergestellt wird. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, zu erläutern, ob eine grundlegende Überprüfung der Schulentwicklungsplanung aufgrund der aktuellen statistischen Entwicklungen und der PISA-Ergebnisse beabsichtigt ist.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.19.1Konsequenzen aus der PISA-Studie 2025 und zukünftige Schulentwicklungsplanung der Stadt HammZur Vorlage · AF-165/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW (Vorlagennummer AF-165/26-ST) behandelt verschiedene Aspekte der Bildungslandschaft in Hamm, darunter Bildungsdaten, die Schulentwicklungsplanung sowie die digitale Infrastruktur. Zur Bewertung der Bildungsdaten verweist die zuständige Fachabteilung auf die jährliche Schulstatistik sowie auf das Startchancen-Programm für Schulen mit den Sozialindizes 6 bis 9.
Hinsichtlich der Kapazitäten an Gesamtschulen zeigt die Statistik für das Schuljahr 2026/2027 an der Arnold-Freymuth-Schule elf und an der Sophie-Scholl-Gesamtschule 32 Ablehnungen auf. Dem stehen an der Friedensschule neun freie Kapazitäten gegenüber. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Entwicklung der Ablehnungsraten an einzelnen Gesamtschulen in einer Größenordnung liegt, die keinen Bedarf für die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule begründet.
Im Bereich der digitalen Infrastruktur wurden für den IT-Support Reaktionszeiten in fünf Stufen festgelegt, die zwischen vier Stunden und drei Tagen variieren. Für Neuinstallationen ist ein Vorlauf von mindestens sechs Wochen vorgesehen. Zur sozialen Unterstützung leistet die Stadt an 42 Schulen Unterstützung durch Stellenanteile für die Schulsozialarbeit. Bezüglich der Schulentwicklung wird auf die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem SEP-Gutachten 2024 sowie auf die Stellungnahme zum Antrag AT-116/26 verwiesen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für schulische Bildung.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.20Anfrage gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm – Aufstellung der Gesamtabschlüsse ab 2021 und BeteiligungsberichterstattungZur Vorlage · AF-166/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage (AF-166/26) an den Oberbürgermeister um detaillierte Informationen zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 gebeten. Hintergrund ist die Nichteinhaltung der gesetzlichen Aufstellungsfrist nach der Gemeindeordnung NRW.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, die konkreten Ursachen für die Verzögerungen jahresbezogen darzulegen und einen verbindlichen Zeitplan für die künftige Einbringung der Abschlüsse sowie die Prüfung durch die Rechnungsprüfung vorzulegen. Zudem wird nach der Rechtsbewertung des aktuellen Zustands gefragt, sofern für die Jahre 2021 bis 2025 weder eine Befreiung von der Aufstellungspflicht beschlossen noch Abschlüsse erstellt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Transparenz und der Risikobewertung. Die Ratsgruppe bittet um Kennzahlen der wesentlichen Beteiligungen sowie um Informationen über bestehende Kreditlinien und Bürgschaften der Stadt gegenüber Tochtergesellschaften, wie etwa den Stadtwerken Hamm oder der Hammer Wirtschaftsagentur GmbH. Es wird gefragt, wie die Kontrollfunktion des Rates sowie die Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage des Konzerns sichergestellt werden, solange die konsolidierten Daten fehlen. Zudem wird die Frage nach einer Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen im Ratsinformationssystem oder auf der städtischen Internetseite gestellt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.20.1Anfrage gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm – Aufstellung der Gesamtabschlüsse ab 2021 und BeteiligungsberichterstattungZur Vorlage · AF-166/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke befasst sich mit der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Hamm für die Jahre 2021 bis 2024. Als Gründe für Verzögerungen bei der Erstellung werden personelle Engpässe im Amt für gesamtstädtische Steuerung sowie Umstrukturierungen, unter anderem bei der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, angeführt. Die Entwürfe für die Jahre 2021 und 2022 sollen dem Rechnungsprüfungsausschuss im Dezember 2026 vorgelegt werden, während die Einbringung der Abschlüsse für 2023 und 2024 für Dezember 2027 geplant ist. Eine Befreiung von der Abschlusspflicht wird nicht angestrebt.
Hinsichtlich der wesentlichen Beteiligungen, wie der Stadtwerke Hamm, der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft, der SEG und der WFG, werden Kennzahlen wie Gewinnabführungen, Investitionsvolumina, Eigenkapitalquoten und Personalstände betrachtet. Die Stadtwerke Hamm leisteten im Zeitraum von 2021 bis 2024 jährliche Gewinnabführungen in einer Höhe von 3.500 bis 3.600 T€.
Es liegen keine Beanstandungen der Aufsichtsbehörde vor. Da konsolidierte Daten keine steuerungsrelevanten Rückschlüsse auf wirtschaftliche Situationen in Tochtergesellschaften zulassen, hält das Beteiligungsmanagement ein unterjähriges Berichtswesen vor. Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse städtischer Mehrheitsgesellschaften erfolgt über amtliche Bekanntmachungen im Internet oder über das Unternehmensregister. Aufgrund einer Änderung der KomHVO wird dem Haushaltsplan und dem Jahresabschluss künftig nur noch eine Übersicht mit wesentlichen Informationen beigefügt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.21Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)Zur Vorlage · AF-167/26 · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage (AF-167/26) eingereicht, die sich mit der interkommunalen Abstimmung zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen der Gemeinde Lippetal befasst. Die Anfrage fordert vom Oberbürgermeister eine schriftliche Beantwortung verschiedener Fragen zum Verfahrensstand des Bebauungsplans Nr. 19 der Gemeinde Lippetal.
Die Fragestellungen umfassen unter anderem die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, insbesondere die Wasserentnahmen für die Verdunstungskühlung und den Schutz der Lippeaue. Zudem werden Informationen zur Straßeninfrastruktur, zum Verkehrsaufkommen während der Bauphase sowie zur finanziellen Absicherung von Sanierungskosten durch den Vorhabenträger erbeten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Energiewirtschaft, wobei die Auswirkungen der 200-MW-Last auf die regionale Stromversorgung, die Netzkosten und die potenzielle Abwärmenutzung für die städtische Wärmeplanung thematisiert werden.
Die Ratsgruppe bittet zudem um Auskunft über den Immissionsschutz bezüglich Lärm und Licht, den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch Notstromaggregate sowie die Klärung der Gewerbesteuerverteilung zwischen den Kommunen. Abschließend werden Fragen zur Transparenz von Fachgutachten, zur Sicherstellung von Rückbauverpflichtungen sowie zum Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bei der Abgabe der städtischen Stellungnahme gestellt.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.21.1Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)Zur Vorlage · AF-167/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur interkommunalen Abstimmung bezüglich eines geplanten Rechenzentrums im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal) gestellt. Die Fragen der Ratsgruppe umfassen zahlreiche Aspekte, darunter den Wasserhaushalt und den Schutz der Lippeaue, die Auswirkungen auf die Straßeninfrastruktur in Uentrop, die energiewirtschaftlichen Folgen sowie die Kosten für den Netzausbau. Zudem werden Themen wie die Abwärmenutzung, der Immissionsschutz, die Verteilung der Gewerbesteuer sowie die Sicherstellung von Brandschutz und Rückbauverpflichtungen thematisiert.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass das planungsrechtliche Verfahren zur Realisierung des Industriegebietes Westfalen in der hoheitlichen Verantwortung der Gemeinde Lippetal liegt. Der Aufstellungsbeschluss wurde dort am 2. Februar 2026 gefasst. Das Verfahren wird durch die dortige Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, Fachgutachtern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Kreis Soest und der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Die Verwaltung führt aus, dass viele der angefragten Punkte bereits im Rahmen der laufenden energiewirtschaftsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht zu prüfen sind. Nach aktuellem Stand des Verfahrens sind bauplanungsrechtliche Belange der Stadt Hamm nicht betroffen. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lippetal erfolgt über die IG Westfalen GmbH.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.22Aktueller Sachstand beim THTR-300 in Hamm-UentropZur Vorlage · AF-168/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur aktuellen Situation des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors (THTR-300) in Hamm-Uentrop gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung in die laufenden Gespräche zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und den Gesellschaftern der HKG GmbH eingebunden ist oder über deren Ergebnisse informiert wird.
Die Anfrage bezieht sich auf die Situation der HKG GmbH, die sich seit September 2025 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Da die Gesellschaft seit Dezember 2025 nicht mehr in der Lage ist, den Betrieb der Anlage eigenständig aufrechtzuerhalten, finden derzeit Gespräche über eine dauerhafte Lösung sowie über den mittelfristigen Rückbau der Anlage statt.
Zusätzlich bittet die Ratsgruppe um Auskunft darüber, wann der Antrag auf Rückbau des THTR-300 gestellt werden soll und ab welchem Zeitpunkt mit den Rückbauarbeiten zu rechnen ist. Des Weiteren wird nach der Einschätzung der Verwaltung bezüglich etwaiger Auswirkungen des Rückbaus auf die Stadt Hamm und die Bevölkerung gefragt. Abschließend wird die Frage nach den geplanten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über die anstehenden Entwicklungen gestellt. Die Vorlage ist für die nächste Ratssitzung am 13. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 5.22.1Aktueller Sachstand beim THTR-300 in Hamm-UentropZur Vorlage · AF-168/26-ST · Stellungnahme
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In der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AF-168/26-ST wird der aktuelle Sachstand bezüglich des THTR-300 in Hamm-Uentrop erläutert. Die Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezog sich auf die Einbindung der Stadtverwaltung in die laufenden Gespräche zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den Gesellschaftern der HKG GmbH. Zudem wurden Fragen zum geplanten Zeitpunkt für den Antrag auf Rückbau sowie zum Beginn der Rückbauarbeiten gestellt.
Darüber hinaus erkundigte sich die Ratsgruppe nach den zu erwartenden Auswirkungen des Rückbaus auf die Stadt Hamm und die Bevölkerung sowie nach den geplanten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit.
Die Verwaltung stellt in der Stellungnahme klar, dass die Stadt Hamm nicht für das Antragsverfahren zum Rückbau des THTR zuständig ist. Die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für dieses Vorhaben ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 6.Verschiedenes