Bildungszentrum Nord als Gesamtschule entwickeln – hilfsweise vierzügige Sekundarschule mit Entwicklungsperspektive zur Gesamtschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AT-116/26 einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt, die Schulform für das geplante Bildungszentrum Nord am Standort Seeburger Straße/Heessener Straße neu zu bewerten. Ziel des Antrags ist es, anstelle der bislang vorgesehenen vierzügigen Hauptschule vorrangig die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zu verfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der aktuellen Schulentwicklungsplanung, der Anmeldezahlen, der Übergangsquoten sowie der sozioräumlichen Entwicklung zu prüfen, ob die schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Gesamtschule gemäß § 82 SchulG NRW dauerhaft gesichert werden können. Sollte eine unmittelbare Genehmigung einer Gesamtschule derzeit nicht möglich sein, soll alternativ eine vierzügige Sekundarschule vorbereitet werden. Diese Planung muss baulich und organisatorisch so gestaltet sein, dass eine spätere Umwandlung in eine Gesamtschule inklusive gymnasialer Oberstufe möglich bleibt. Für diesen Fall sollen zudem verbindliche Kooperationen mit anderen weiterführenden Schulen zur Sicherung der Übergänge in die Sekundarstufe II vorgesehen werden.
Der Antrag fordert einen fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Vergleich der drei Varianten: Gesamtschule, Sekundarschule mit Entwicklungsperspektive und Hauptschule. Dabei sollen insbesondere Kosten, Raumprogramme und Schülerpotenziale berücksichtigt sowie Erfahrungen aus der Umwandlung der Arnold-Freymuth-Sekundarschule einbezogen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Verwaltung bis zum 31. März 2027 als beschlussfähige Vorlage vorliegen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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