„Coesfelder Liste“ und „Liste Unna“ – Rückführungen und Zusammenarbeit der Ausländerbehörde Hamm mit den Zentralen Ausländerbehörden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) sowie zum Umgang mit ausreisepflichtigen Personen abgegeben. Bezüglich der sogenannten „Coesfelder Liste“ sowie der „Liste Unna“ erklärte die Verwaltung, dass die entsprechenden Vorgänge der Stadt Hamm lediglich aus der Presse bekannt seien und keine Fälle aus diesen Zusammenstellungen der Stadt übermittelt wurden.
Die Stadt verfügt über ein seit Jahren bestehendes Rückkehrmanagement, welches die Bearbeitung von Einzelfällen, insbesondere zur Identitätsklärung, regelt. Die Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde wird als erfolgreich beschrieben; Unterstützungsangebote werden bei Bedarf in Anspruch genommen. Über die Häufigkeit dieser Inanspruchnahme werden jedoch keine Statistiken geführt.
Ein zentrales Hindernis für Rückführungen bleibe das Fehlen von Reisedokumenten, was die Erteilung von Duldungen erforderlich mache. Hierzu werden keine statistischen Erhebungen geführt, ebenso wenig wie über Personen mit Duldungen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Bei der Prüfung von Bleibeperspektiven für ausreisepflichtige Personen werden Straftaten berücksichtigt. So wird kein Aufenthaltstitel im Rahmen von Bleiberechtsregelungen erteilt, sofern die Verurteilungen der Erteilung entgegenstehen.
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