Religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität sowie Schutz vor einseitiger Einflussnahme an Hammer Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-118/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zur religiösen, weltanschaulichen und politischen Neutralität an den Hammer Schulen gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Einhaltung der im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen verankerten Unparteilkeitspflicht sichergestellt wird. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die besondere Vorbildfunktion von Lehrkräften und das Verbot einer einseitigen Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern.
Die Anfrage umfasst zahlreiche Fragen zu den bestehenden Vorgaben, Dienstanweisungen und Kriterien, anhand derer zwischen der persönlichen Meinungsfreiheit von Lehrkräften und der dienstlichen Neutralitätspflicht unterschieden wird. Es wird nach der Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses sowie nach spezifischen Schutzmechanismen für Grundschulen gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, in welcher Form Lehrkräfte und Schulleitungen zu Themen wie dem Überwältigungsverbot geschult werden und welche Beschwerde- und Prüfwege bei dem Verdacht auf unzulässige Einflussnahme bestehen.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine statistische Aufarbeitung von Beschwerden der vergangenen fünf Schuljahre. Erfragt werden die Anzahl der Hinweise auf mögliche religiöse oder politische Einflussnahme, die Aufschlüsselung nach Schulform sowie die Anzahl der Fälle, in denen Dienstpflichtverletzungen festgestellt wurden. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob die aktuellen Regelungen und Kontrollmechanismen als ausreichend erachtet werden, um Schülerinnen und Schüler wirksam vor einseitiger Beeinflussung zu schützen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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