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Beschlussvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2027 in der Hammer Innenstadt

BV-208/26 13.10.2026 Ordnungsamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2027 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, welche für die genannten Termine entsprechende Veranstaltungsanträge und -konzepte eingereicht hat.

Die geplanten Öffnungszeiten sind jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgesetzt. Die vier Termine umfassen den 7. Mobilitätstag am 4. April 2027, das 10. Hammer GenussFest am 26. September 2027, den 27. Hamms Bunten Herbst am 24. Oktober 2027 sowie die Familien-Weihnacht am 12. Dezember 2027.

Das Ordnungsamt hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes NRW geprüft. Dabei wurde untersucht, ob die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ladenöffnung, wie etwa die Belebung der Innenstadt oder der Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen, erfüllt sind. Die Verwaltung sieht die Kriterien für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt an. Im Rahmen eines runden Tisches wurden die örtlichen Akteure einbezogen. Stellungnahmen liegen unter anderem von der IHK Dortmund sowie der evangelischen und katholischen Kirche vor. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen und der Ausschluss bestimmter Feiertage werden durch die vorliegenden Anträge eingehalten.

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