Soziale und finanzielle Dimension von Problemimmobilien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage AF-159/26-ST Informationen zur sozialen und finanziellen Dimension von Problemimmobilien in Hamm vorgelegt. Da es für Begriffe wie „Schrottimmobilien“ keine amtliche Definition gibt, kann die Verwaltung keine einheitliche Statistik zu unbestimmten Fallkonstellationen oder zur Entwicklung der Anzahl solcher Objekte über die letzten drei Jahre führen.
Hinsichtlich der Unbewohnbarkeit sind aktuell 59 Wohneinheiten im Stadtgebiet aufgrund erheblicher Mängel als unbewohnbar erklärt. Die Verteilung dieser Einheiten umfasst 49 Wohnungen in Pelkum, 6 in Heessen, 2 in der Innenstadt sowie jeweils eine Einheit im Hammer-Norden und in Bockum-Hövel. Das Bauordnungsamt hat ergänzend 16 Nutzungsuntersagungen und drei Versiegelungen durchgeführt. Seit dem Jahr 2023 war die Wohnungsaufsicht in 144 Fällen tätig.
Bezüglich der Unterbringung von Leistungsempfängern und der Vermeidung von Mietzahlungen für ungeeignete Unterkünfte wird erläutert, dass das Kinder-, Jugend- und Familienzentrum sowie das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege regelmäßig über besondere Fälle kommunizieren. Wenn die Wohnungsaufsicht die Unbewohnbarkeit einer Immobilie feststellt und eine Räumung anordnet, werden die Mietzahlungen an die Vermieter umgehend gestoppt. Eine Wiederaufnahme der Zahlungen erfolgt erst, wenn die Auflagen der Wohnungsaufsicht erfüllt sind. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit erfolgt bedarfsorientiert und fallbezogen durch die Einbeziehung der jeweils betroffenen Fachdienststellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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