„Coesfelder Liste“ und „Liste Unna“ – Rückführungen und Zusammenarbeit der Ausländerbehörde Hamm mit den Zentralen Ausländerbehörden
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-116/26 eine Reihe von Fragen zur Arbeit der Ausländerbehörde sowie zur Zusammenarbeit mit Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) an die Verwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Stadt Hamm Unterstützungsangebote der ZAB Coesfeld und der ZAB Unna zur Identitätsklärung sowie zur Beschaffung von Passersatzpapieren genutzt hat.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte darüber, wie viele Personen aus der sogenannten „Coesfelder Liste“ sowie aus der „Liste Unna“ die Ausländerbehörde Hamm betreffen, wie viele Rückführungen bereits vollzogen wurden und wie viele Personen aufgrund fehlender Reisedokumente weiterhin geduldet sind. Zudem wird nach dem Umfang weiterer Listen oder Fallzusammenstellungen gefragt, die seit 2020 von Landesbehörden übermittelt wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der internen Verwaltungspraxis. Die Fraktion möchte wissen, ob und nach welchen Kriterien die Ausländerbehörde die Beseitigung von Abschiebungshindernissen prüft und ob es verbindliche Verfahrensabläufe für den Umgang mit Unterstützungsangeboten der ZAB gibt. Darüber hinaus werden Informationen zur Anzahl der Personen angefordert, die im Zusammenhang mit der Ausreisepflicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Abschließend wird gefragt, ob die Stadtverwaltung ihre internen Abläufe hinsichtlich der Identitätsklärung und der Zusammenarbeit mit den ZAB nach den bekannt gewordenen Vorgängen in anderen Kommunen überprüft hat.
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