Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket Wohnen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-121/26 mit dem Titel „Schutz-Paket Wohnen“ gestellt. Der Antrag umfasst verschiedene Maßnahmen zur Regulierung der Wohnraumsituation und der Bodennutzung in der Stadt.
Die Ratsgruppe beantragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung zur sozialen Bodennutzung zu beauftragen. Im Rahmen dieser Satzung soll bei neuen Baurechten, die ab 30 Wohneinheiten umfassen, eine Quote von mindestens 40 Prozent für geförderten Wohnungsbau festgeschrieben werden. Zudem wird vorgeschlagen, städtische Grundstücke künftig grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, sondern im Erbbaurecht zu vergeben.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung der Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen nach § 172 BauGB in innenstadtnahen Quartieren sowie in weiteren angespannten Wohnlagen durch die Verwaltung. Darüber hinaus soll die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung geprüft werden, um Leerstand und Kurzzeitvermietung zu begrenzen.
Die Ratsgruppe begründet die Forderungen mit der Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern und Spekulationen entgegenzuwirken. Für die Umsetzung der Prüfaufträge wird ein Bericht im Ausschuss für Stadtentwicklung bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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