Anfrage gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm – Aufstellung der Gesamtabschlüsse ab 2021 und Beteiligungsberichterstattung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke befasst sich mit der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Hamm für die Jahre 2021 bis 2024. Als Gründe für Verzögerungen bei der Erstellung werden personelle Engpässe im Amt für gesamtstädtische Steuerung sowie Umstrukturierungen, unter anderem bei der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, angeführt. Die Entwürfe für die Jahre 2021 und 2022 sollen dem Rechnungsprüfungsausschuss im Dezember 2026 vorgelegt werden, während die Einbringung der Abschlüsse für 2023 und 2024 für Dezember 2027 geplant ist. Eine Befreiung von der Abschlusspflicht wird nicht angestrebt.
Hinsichtlich der wesentlichen Beteiligungen, wie der Stadtwerke Hamm, der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft, der SEG und der WFG, werden Kennzahlen wie Gewinnabführungen, Investitionsvolumina, Eigenkapitalquoten und Personalstände betrachtet. Die Stadtwerke Hamm leisteten im Zeitraum von 2021 bis 2024 jährliche Gewinnabführungen in einer Höhe von 3.500 bis 3.600 T€.
Es liegen keine Beanstandungen der Aufsichtsbehörde vor. Da konsolidierte Daten keine steuerungsrelevanten Rückschlüsse auf wirtschaftliche Situationen in Tochtergesellschaften zulassen, hält das Beteiligungsmanagement ein unterjähriges Berichtswesen vor. Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse städtischer Mehrheitsgesellschaften erfolgt über amtliche Bekanntmachungen im Internet oder über das Unternehmensregister. Aufgrund einer Änderung der KomHVO wird dem Haushaltsplan und dem Jahresabschluss künftig nur noch eine Übersicht mit wesentlichen Informationen beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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