Soziale Bodennutzung, Erbbaurecht, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbot - Schutz-Paket Wohnen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-121/26-ST eingebracht, der ein sogenanntes „Schutz-Paket Wohnen“ vorsieht. Die Antragsteller fordern die Erarbeitung einer Satzung zur sozialen Bodennutzung, bei der Neubauvorhaben ab 30 Wohneinheiten eine Quote von mindestens 40 % gefördertem Wohnungsbau festschreiben sollen. Zudem wird beantragt, städtische Grundstücke künftig grundsätzlich im Erbbaurecht zu vergeben statt zu verkaufen. Des Weiteren soll die Verwaltung die Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen in innenstadtnahen Quartieren sowie die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotssatzes zur Begrenzung von Leerstand und Kurzzeitvermietung prüfen. Ein Bericht hierzu wird für das erste Quartal 2027 im Ausschuss für Stadtentwicklung erwartet.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu den Anträgen Stellung. Bezüglich der Wohnraumquote weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits seit 2018 eine Quote von mindestens 35 % für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau besteht und diese in der Regel erreicht oder überschritten wurde, wobei die Umsetzung von der Verfügbarkeit der Fördermittel abhängt. Hinsichtlich der Prüfung von Milieuschutzsatzungen und eines Zweckentfremdungsverbotssatzes stellt die Verwaltung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Die Stadt Hamm ist nach der aktuellen Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nicht als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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