1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 - Galerie Mensing - hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 – Galerie Mensing – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 10.300 m² im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, im Bereich der Kreuzung Werler Straße und Unnaer Straße.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sah ein Ensemble aus zwei Gebäuden vor. Während das Hauptgebäude der Galerie bereits 2025 eröffnet wurde, wurde die zweite Realisierungsstufe nicht in der ursprünglich geplanten Form umgesetzt. Anstelle des geplanten dreigeschossigen Gebäudes mit Gastronomie wurde ein eingeschossiger Baukörper in Modulbauweise errichtet. Dieser beherbergt nun Büros, eine Betriebsleiterwohnung sowie Lagerräume. Da die aktuelle bauliche Ausführung von den ursprünglichen Festsetzungen abweicht, ist eine planungsrechtliche Anpassung erforderlich.
Die geplante Änderung umfasst die Anpassung der überbaubaren Flächen, der Geschossigkeit, der Fassadengestaltung sowie der Dachformen. Zudem sollen die Stellplatzanlage und die Gestaltung der Außenbereiche an die aktuellen Bedarfe angepasst werden. Die Festsetzungen zur Sondergebietsnutzung bleiben unverändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Verträge abzuschließen und das Verfahren durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nachbargebiete haben. Die Aufstellung berücksichtigt zudem die Ziele des kommunalen Klimaaktionsplans.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026anstehend
- 12.10.2026anstehend
- 07.10.2026anstehend
- 01.10.2026anstehend