Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2027

BV-198/26 13.10.2026 Kommunales Job-Center AöR

🟡 In Beratung Nächste Station: 28.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

✦ KI-Zusammenfassung

Das Kommunale Job-Center Hamm AöR hat eine Beschlussvorlage (BV-198/26) vorgelegt, mit der der Rat der Stadt Hamm die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schul- zum Beruf“ für das Jahr 2027 befürworten soll. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe erfolgen und sich auf einen Betrag von bis zu 153.255,00 Euro belaufen, sofern die Finanzierung gesichert ist.

Die Beratungsstelle der Friedrich-Wilhelm-Stiftung gGmbH unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren. Die Zielgruppe umfasst sozial und individuell benachteiligte Personen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration haben. Die Arbeit soll sich im Jahr 2027 vorwiegend an Berufskollegs und Gesamtschulen konzentrieren. Geplant ist, mit 2,4 Vollzeitäquivalenten der Jugendsozialarbeit etwa 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zu betreuen.

Die Ziele der Förderung sind die persönliche Stabilisierung, die berufliche Orientierung sowie die Vermittlung in qualifizierte Anschlussperspektiven oder den Erwerb von Bildungsabschlüssen. Die inhaltliche und organisatorische Begleitung sowie die Prüfung der Mittelverwendung obliegt der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Finanzierungsplan auf 249.756,00 Euro, wobei die restlichen Kosten durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers gedeckt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge