Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage (AF-167/26) eingereicht, die sich mit der interkommunalen Abstimmung zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen der Gemeinde Lippetal befasst. Die Anfrage fordert vom Oberbürgermeister eine schriftliche Beantwortung verschiedener Fragen zum Verfahrensstand des Bebauungsplans Nr. 19 der Gemeinde Lippetal.
Die Fragestellungen umfassen unter anderem die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, insbesondere die Wasserentnahmen für die Verdunstungskühlung und den Schutz der Lippeaue. Zudem werden Informationen zur Straßeninfrastruktur, zum Verkehrsaufkommen während der Bauphase sowie zur finanziellen Absicherung von Sanierungskosten durch den Vorhabenträger erbeten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Energiewirtschaft, wobei die Auswirkungen der 200-MW-Last auf die regionale Stromversorgung, die Netzkosten und die potenzielle Abwärmenutzung für die städtische Wärmeplanung thematisiert werden.
Die Ratsgruppe bittet zudem um Auskunft über den Immissionsschutz bezüglich Lärm und Licht, den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch Notstromaggregate sowie die Klärung der Gewerbesteuerverteilung zwischen den Kommunen. Abschließend werden Fragen zur Transparenz von Fachgutachten, zur Sicherstellung von Rückbauverpflichtungen sowie zum Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bei der Abgabe der städtischen Stellungnahme gestellt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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