Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
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