Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur interkommunalen Abstimmung bezüglich eines geplanten Rechenzentrums im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal) gestellt. Die Fragen der Ratsgruppe umfassen zahlreiche Aspekte, darunter den Wasserhaushalt und den Schutz der Lippeaue, die Auswirkungen auf die Straßeninfrastruktur in Uentrop, die energiewirtschaftlichen Folgen sowie die Kosten für den Netzausbau. Zudem werden Themen wie die Abwärmenutzung, der Immissionsschutz, die Verteilung der Gewerbesteuer sowie die Sicherstellung von Brandschutz und Rückbauverpflichtungen thematisiert.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass das planungsrechtliche Verfahren zur Realisierung des Industriegebietes Westfalen in der hoheitlichen Verantwortung der Gemeinde Lippetal liegt. Der Aufstellungsbeschluss wurde dort am 2. Februar 2026 gefasst. Das Verfahren wird durch die dortige Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, Fachgutachtern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Kreis Soest und der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Die Verwaltung führt aus, dass viele der angefragten Punkte bereits im Rahmen der laufenden energiewirtschaftsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht zu prüfen sind. Nach aktuellem Stand des Verfahrens sind bauplanungsrechtliche Belange der Stadt Hamm nicht betroffen. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lippetal erfolgt über die IG Westfalen GmbH.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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