Gestaltung des MVA Hamm Verbundes ab 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die langfristige Fortführung der interkommunalen Kooperation im MVA-Hamm-Verbund. Mit der Beschlussvorlage BV-207/26 wird der Rat der Stadt Hamm ersucht, der Verlängerung des Konsortialvertrages zur Gestaltung des Verbundes ab 2027 zuzustimmen. Diese Verlängerung soll die bestehenden Regelungen, die ursprünglich bis Ende 2032 festgeschrieben waren, mindestens bis zum 31. Dezember 2042 fortführen. Die Geschäftsführung der Hamcom GmbH wird ermächtigt, diesen Beschluss in den entsprechenden Gremien des Verbundes umzusetzen.
Die Müllverbrennungsanlage Hamm dient als zentraler Bestandteil der Abfallentsorgung für die Stadt Hamm sowie die beteiligten Partner aus Dortmund und den Kreisen Unna, Soest und Warendorf. Im Rahmen der Anlagenentwicklung wurde das Vorhaben eines fünften Verbrennungslinien-Neubaus aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit vorerst zurückgestellt. Stattdessen konzentriert sich der Betrieb auf die Erneuerung der Rauchgasreinigungslinien, wofür ein Investitionsvolumen von über 55 Millionen Euro vorgesehen ist.
Die Verlängerung des Konsortialvertrages dient der Sicherung der langfristigen Entsorgungskapazitäten, der Optimierung der Wirtschaftlichkeit durch längere Abschreibungszeiträume sowie der Sicherung der Anlagenauslastung. Die Beteiligungsstruktur der Hamcom GmbH an der MVA Hamm Eigentümer GmbH und der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH bleibt mit jeweils 15,08 % unverändert. Die Verlängerung bildet zudem die Grundlage für die Anpassung von Pacht- und Verbrennungsverträgen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 12.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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