Aufhebung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-163/26 den Oberbürgermeister um die Beantwortung einer Reihe von Fragen zur geplanten Aufhebung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung gebeten. Hintergrund ist das Vorhaben, die seit 2015 bestehende verbindliche Planung durch eine unverbindliche, zweijährliche örtliche Planung zu ersetzen.
Die Anfrage bezieht sich auf die Grundlage der aktuellen Planung, nach der 1.928 vollstationäre Plätze einem Bedarf von 1.825 Plätzen für das Jahr 2029 gegenüberstehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die wesentlichen Pflegezahlen auf dem Stand von 2023 basieren und aktualisierte Daten erst für Dezember 2026 erwartet werden.
Die Fragesteller bitten um Informationen zur tatsächlichen Verfügbarkeit der stationären Plätze unter Berücksichtigung von Personalmangel oder Umbaumaßnahmen sowie um eine Aufschlüsselung nach Sozialräumen. Zudem werden Fragen zur Abweisung von Pflegeanfragen, zu Wartezeiten bei der Kurzzeitpflege und zur Versorgung von Menschen mit multiplen Problemlagen oder jüngeren Pflegebedürftigen gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Ausbau der Tagespflege in den Stadtteilen Rhynern, Pelkum, Herringen und Hamm-Nord.
Zusätzlich wird nach den Auswirkungen der geplanten Umstellung auf die künftige Berichterstattung, den Einsatz von Frühwarnindikatoren und der Einbeziehung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gefragt. Die Anfrage fordert zudem eine Bewertung der Vor- und Nachteile der Aufhebung für die Versorgungssicherheit, die Träger und die kommunalen Finanzen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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