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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 25.09.2023, Nr. 0309/23
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Neufchateau/FrankreichZur Vorlage · 1307/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Genehmigung für eine Dienstreise nach Neufchateau in Frankreich beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 4. bis 6. Dezember 2023 geplant. Teilnehmer der Fahrt sind der Bezirksbürgermeister sowie drei stellvertretende Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Herringen.
Hintergrund der Reise ist eine Einladung der Partnerstadt Neufchateau an die Delegation der Bezirksvertretung. Die Fahrt sollte ursprünglich bereits im Oktober 2023 stattfinden, musste jedoch abgesagt werden und soll nun nachgeholt werden. Die Beförderung der Teilnehmenden erfolgt mit einem städtischen Dienstwagen.
Da die reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 11. Dezember 2023 anberaumt ist, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung beantragt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Reise keine klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine finanziellen Auswirkungen im Dokument aufgeführt sind. Die Dringlichkeit der Entscheidung wurde im Rahmen des Verfahrens anerkannt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 3.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für die Jahre 2024 und 2025.Zur Vorlage · 1251/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1251/23 den Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung für die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro zu gewähren. Insgesamt belaufen sich die geplanten Aufwendungen für diesen Zeitraum auf 110.000,00 Euro. Die Zusage der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel.
Die Mittel dienen der Sicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung. Die Finanzierung umfasst unter anderem die Kosten für die hauptamtliche Leitung, die Vergütung von 15 Honorarkräften im künstlerischen Bereich sowie die Mietkosten für die Räumlichkeiten an der Ostenallee. Die Verwaltung begründet die Förderung damit, dass die Einrichtung durch verschiedene Projekte und Kooperationen, wie etwa bei den Offenen Ateliers oder dem h4 Kulturfestival, zur kulturellen Bildung in Hamm beiträgt. Eine Bewilligung über den Zweijahreszeitraum soll der Einrichtung eine verbesserte Planungs- und Finanzierungssicherheit ermöglichen.
Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die Details der Auszahlung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt, wobei Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss abgedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Zuschuss an den Jugend und Kultur e.V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für die Jahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1338/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1338/23 den Antrag auf institutionelle Förderung für den Verein Jugend und Kultur e.V. Hamm zur Unterstützung des Kulturreviers Radbod vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro zu gewähren. Dies entspricht einer Gesamtförderung von 110.000 Euro für den Zweijahreszeitraum. Die Bewilligung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel und der entsprechenden Finanzierung.
Der Verein hat mit seinem Antrag einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 sowie eine Planungsübersicht und Wirtschaftsplanung für die Jahre 2024 und 2025 eingereicht. Diese Unterlagen enthalten Informationen zur Personalstruktur, zur Auslastung der Atelier- und Proberäume sowie zur künftigen Programmplanung. Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass die zweijährige Förderung dem Verein eine verbesserte Planungssicherheit ermöglicht.
Die Gewährung des Zuschusses ist mit der Auflage verbunden, die Angebote mit der Kulturwerkstatt/Jugendkunstschule zu vernetzen. Details hierzu sollen in einem Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diese Förderung abgedeckt sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Zudem sind im Dokument Maßnahmen zur Klimarelevanz aufgeführt, darunter die Nutzung von Ökostrom, die Umstellung auf LED-Technik sowie die Förderung der Biodiversität durch eine Wildblumenwiese.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für die Jahre 2024 und 2025.Zur Vorlage · 1340/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1340/23_VL einen Antrag auf institutionelle Förderung für die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro zu gewähren. Insgesamt beläuft sich die beantragte Summe somit auf 100.000,00 Euro. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt wurden.
Die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße. Der Antrag der Einrichtung umfasst neben der Finanzplanung auch Informationen zur Miet- und Personalsituation sowie zur angebundenen Freien Jugendkunstschule. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der Mittel für den Zweijahreszeitraum, um der Kultureinrichtung Planungs- und Finanzsicherheit zu ermöglichen.
Die Gewährung des Zuschusses bleibt mit der Auflage verbunden, die Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod zu fördern. Die Details der Förderung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss gefördert werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Ausstellungsplanung 2024/2025: Hier und Jetzt! Kunst aus Hamm und Westfalen (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 1312/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der geplanten Sonderausstellung „Hier und Jetzt! Kunst aus Hamm und Westfalen“ im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 18. Oktober 2024 bis zum 19. Januar 2025 zugestimmt. Die Ausstellung findet im S-Flügel des Museums statt. Voraussetzung für die Durchführung ist die gesicherte Finanzierung. Die Kosten für das Projekt belaufen sich im Jahr 2024 auf 59.500 Euro und im Jahr 2025 auf 500 Euro. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden durch den städtischen Eigenanteil gedeckt.
Das Konzept sieht eine Überblicksausstellung aktueller Kunst aus Hamm und Westfalen vor. Teilnehmende Künstlerinnen und Künstler aus dem Geltungsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe können Werke einreichen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Auswahl der Exponate erfolgt durch eine Jury. Das Programm umfasst verschiedene Sparten wie Malerei, Fotografie und Installationen.
Mit der Ausstellung ist die Verleihung des Kunstpreises der Stadt Hamm in Höhe von 5.000 Euro verbunden, wobei eine Jury das preiswürdige Werk bestimmt. Zudem wird ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro vergeben, über den die Besucherinnen und Besucher während der Laufzeit abstimmen können. Erstmals wird zudem ein Vermittlungspreis über 2.000 Euro ausgeschrieben. Hierfür können bundesweit freie Kunstvermittler Konzepte einreichen, die von einer Fachjury bewertet werden. Die Leitung der Sammlung Kunst übernimmt die Kuratierung der Ausstellung.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Ausstellungsplanung 2024/2025: Strahlender Untergang – Zwischen Zorn und ZuversichtZur Vorlage · 1328/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der geplanten Sonderausstellung „Strahlender Untergang – Zwischen Zorn und Zuversicht“ im Gustav-Lübcke-Museum zugestimmt. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 30. August 2024 bis zum 23. Februar 2025 im Oberlichtsaal des Museums vorgesehen. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Das Ausstellungskonzept thematisiert die Ambivalenz der gegenwärtigen globalen Lage, indem es die Spannung zwischen gesellschaftlichen Herausforderungen und dem Bewusstsein für notwendige Veränderungen künstlerisch aufarbeitet. Die szenografische Gestaltung ist in zwei Bereiche unterteilt: Ein dunkler Bereich behandelt Themen wie Zeit, Natur und Glaube, während ein zweiter Raum mit einer Wüstenlandschaft verschiedene komplexe Fragestellungen der Gegenwart aufgreift. Zu den gezeigten Werken gehören Arbeiten von unter anderem David LaChapelle, Margaret und Christine Wertheim sowie Fotografien von Peter Keetmann.
Die finanziellen Auswirkungen der Ausstellung sind für die Jahre 2024 und 2025 in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 319.000 Euro veranschlagt, während die Erträge auf 125.000 Euro geschätzt werden, was einem städtischen Eigenanteil von 194.000 Euro entspricht. Für das Jahr 2025 belaufen sich die geplanten Aufwendungen auf 31.000 Euro bei erwarteten Erträgen von 15.000 Euro. Die Verantwortung für die kuratorische Leitung liegt beim Direktor des Gustav-Lübcke-Museums.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Planungsleistungen für eine Geh- und Radweganbindung vom Westausgang Hauptbahnhof zum Heinz-Kruse-Weg, inklusive BauwerksplanungZur Vorlage · 1252/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (1252/23_VL) vorgelegt, um die stufenweise Beauftragung von Ingenieur- und Gutachterbüros für die Planung und Bauleitung einer neuen Geh- und Radwegverbindung zu ermöglichen. Das Projekt sieht eine Verbindung vom Westausgang des Hauptbahnhofs bis zum Heinz-Kruse-Weg vor, die den Bereich Bockum-Hövel anbindet.
Die aktuelle Wegeführung nutzt Flächen der Deutschen Bahn, deren Nutzungsverträge jederzeit gekündigt werden können. Zudem ist die bestehende Eisenbahnbrücke über die Hafenstraße zu schmal für den Radverkehr, was ein Absteigen der Radfahrer erzwingt. Durch geplante Infrastrukturmaßnahmen, wie die Erweiterung der Hafenbahn und den Anschluss der B63n an die Hafenstraße, sowie durch künftige Grundstücksverkäufe im Bereich Westbahnhof ist die langfristige Sicherung der aktuellen Route nicht gewährleistet.
Die geplante neue Verbindung soll über Rampen und zwei Brückenwerke führen, die den Kanal, die Lippe und die Trasse der Hafenbahn überqueren. Die Kosten für die Planungsleistungen werden auf insgesamt 980.000 Euro geschätzt, wobei die Initialkosten für die Vorplanung bis zur Leistungsphase 2 etwa 150.000 Euro betragen. Die weiteren Auszahlungen sind an einen positiven Baubeschluss gekoppert. Die Gesamtkosten für den Bau der Wegeverbindung inklusive der Ingenieurbauwerke werden vorläufig auf circa 15,5 Millionen Euro geschätzt. Für die Planungskosten wird die Beantragung von Fördermitteln durch Land und Bund angestrebt.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 9.Bau eines Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt: ObjektbeschlussZur Vorlage · 1269/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines öffentlichen Fahrradparkhauses in der Hammer Innenstadt vorgelegt. Das Projekt soll am Standort Stadthausstraße realisiert werden, wobei das Parkhaus in ein geplantes Wohngebäude der HGB integriert wird, das auf dem derzeitigen städtischen Betriebsparkplatz entstehen soll. Das Gebäude wird neben den Stellflächen für Fahrräder auch 17 Kleinappartaments beherbergen.
Das geplante Fahrradparkhaus soll über mehr als 310 Fahrradständer, 32 Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie Flächen für Lastenräder und eine Selfservice-Station verfügen. Zur Sicherheit sind eine Videoüberwachung und ein elektronisches Schließsystem vorgesehen. Der Betrieb der Anlage soll gemäß bestehender Beschlüsse durch die Stadtwerke erfolgen, wobei eine Übertragung der operativen Aufgaben an die Radstation im Hauptbahnhof geprüft wird.
Die Finanzierung der Planung und des Innenausbaus wird voraussichtlich durch Landesförderprogramme zu 95 Prozent gedeckt. Die verbleibenden Kosten für den städtischen Eigenanteil werden von den Stadtwerken getragen. Auch die anteiligen Kosten für die äußere Hülle des Gebäudes sollen weitgehend über Landesmittel finanziert werden, wobei die HGB als Bauherrin auftritt. Die Verwaltung plant, die Maßnahme zur Landesförderung anzumelden und bei Bedarf geeignete Planungsbüros zu beauftragen. Die Ausbauplanung wird nach der Vorbereitung der weiteren Schritte dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Ersatz für Rundsteuersignal öffentliche StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1325/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Steuerungstechnik der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu modernisieren. Hintergrund ist die Ankündigung des überregionalen Energieversorgers, das bisher genutzte Rundsteuersignal zum Ende des Jahres 2027 aufgrund der hohen Kosten für die Instandhaltung der veralteten Technik aus den 1960er-Jahren einzustellen. Da die Stadtwerke Hamm für die Unterhaltung der rund 22.100 Leuchtstellen verantwortlich sind, besteht Handlungsbedarf, eine neue Schalttechnik aufzubauen.
Der vorliegende Plan sieht vor, die Stadtwerke Hamm mit dem Umbau der Steuertechnik zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Als technische Lösung wird die Implementierung einer sogenannten Interact-Steuerung empfohlen. Diese umfasst den Austausch von Leuchten, die Nachrüstung von Empfängern sowie die Installation von GSM-Knotenpunkten. Die neue Technik ermöglicht neben der Fernsteuerung auch Funktionen wie Ferndiagnose, Energiemonitoring und eine Präsenzsteuerung durch Sensorik.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 985.000 Euro. Die Finanzierung soll über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2024 bis 2027, in mehreren Etappen erfolgen. Die Kosten verteilen sich auf den Austausch von Einzelleuchten, die Anpassung von Fußgängerüberwegen, die Umgestaltung der Schaltstellen sowie die Anpassung der Netzstruktur. Durch die neue Steuerung wird zudem eine Reduzierung der monatlichen Kosten für die Bereitstellung des Signals sowie ein leichter Rückgang des Energieverbrauchs erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.1. Änderung zum Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis SüdenwallZur Vorlage · 1315/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Ausbauplans S 18/21 für die Goethestraße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Alleestraße bis zum Südenwall. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses der 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die Planungsanpassungen ergeben sich aus einem Sicherheitsaudit sowie geänderten Richtlinien. Im Bereich der Goethestraße von der Alleestraße bis zur Schillerstraße werden die Breiten der Geh- und Radwege erhöht. Am Knotenpunkt Goethestraße/Schillerstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine vollständige Lichtsignalanlage installiert werden. In den Abschnitten zwischen Schillerstraße, Feidikstraße und Bismarckstraße werden die Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrstreifen und Parkplätzen auf 0,75 Meter verbreitert. Zudem wird der Radfahrstreifen auf der Ostseite bis zur Bismarckstraße fortgeführt. Im Bereich bis zum Südenwall werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt, wobei die Ladezone auf der Westseite entfällt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.300.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des kommunalen Straßenbaus in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro, Anliegerbeiträge sowie Zuschüsse für Bushaltestellen. Der städtische Eigenanteil beträgt etwa 515.950 Euro. Drei Bäume werden im Zuge der Maßnahmen gefällt und an anderer Stelle ersetzt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Von-Vincke-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung und Anpassungsarbeiten Im Bestand, BaubeschlussZur Vorlage · 1267/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Von-Vincke-Schule sowie für Anpassungsarbeiten im Bestand verabschiedet. Die Maßnahme dient der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die offene Ganztagsbetreuung (OGS). Der geplante eingeschossige Anbau an der Nordwestseite des Hauptgebäudes wird einen Speiseraum, eine Kücheneinheit, Personalräume sowie Foyer und Sanitäranlagen umfassen. Durch den Einbau eines Treppenliftes und barrierefreier Sanitäranlagen soll die Barrierefreiheit des Schulgebäudes erhöht werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Während der erste Abschnitt den Neubau des Anbaus umfasst, sind im zweiten Abschnitt die Anpassungen im Bestand vorgesehen, um die OGS-Räume im Obergeschoss in Klassen- und Mehrzweckräume umzunutzen. Der Baubeginn für den Anbau ist für die zweite Hälfte des Jahres 2024 geplant, wobei die Fertigstellung für die zweite Hälfte 2025 vorgesehen ist. Die Arbeiten im Bestand sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 2.284.000 Euro. Davon entfallen 2.130.000 Euro auf den Anbau und 154.000 Euro auf die Anpassungen im Bestand. Der städtische Eigenanteil beträgt 324.600 Euro. Zur ökologischen Gestaltung ist eine Dachbegrünung geplant. Im Rahmen der Bauarbeiten werden drei geschützte Bäume durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Planer betraut.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 13.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Hauptgebäude Fassadensanierung BaubeschlussZur Vorlage · 1280/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Sanierung der Fassade am Hauptgebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Sanierung ist aufgrund eines durch ein Ingenieurbüro festgestellten Zustands der bestehenden Fassadenkonstruktion erforderlich. Die bisherige Konstruktion aus Beton-Sandwichelementen weist durch Umwelteinflüsse und Korrosion Mängel in der Tragfähigkeit sowie im Wärmeschutz auf. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der vorgehängten Fassade durch eine Konstruktion aus vorgerautem Holz sowie Keramik an vandalismusgefährdeten Stellen. Zudem sollen die Fenster und Außentüren durch neue Isolierverglasungen mit Alurahmen ersetzt und ein sommerlicher Wärmeschutz durch Raffstores oder Textilrollsysteme realisiert werden. In Teilen des Gebäudes ist eine bodengebundene Fassadenbegrünung vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 5.250.000 Euro, wobei die Auszahlungen für die Jahre 202<0xC2>4 und 2025 auf 3.500.000 Euro beziehungsweise 1.750.000 Euro angesetzt sind. Durch die energetische Optimierung der Gebäudehülle soll der Heizenergieverbrauch reduziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant, wobei die Abstimmung mit der Schulleitung zur Minimierung von Störungen des Schulbetriebs erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.Elisabeth-Lüders-Berufskolleg I Hauptgebäude: Sanierungen im Rahmen eines 4. und 5. Bauabschnitts, BaubeschlussZur Vorlage · 1282/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat den 4. und 5. Bauabschnitt für Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs I beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die geplanten Arbeiten sind auf die Jahre 2025 und 2026 terminiert.
Die baulichen Maßnahmen basieren auf einem bestehenden Brandschutzkonzept für die Liegenschaft. Im Jahr 2025 sind unter anderem Arbeiten im Kellergeschoss, wie die Abschottung von Lagerräumen und die Sanierung eines Prüfraums, sowie im Erdgeschoss vorgesehen. Dort sollen WC-Anlagen neu organisiert und ein zusätzlicher Rettungsweg durch eine Stahltreppe geschaffen werden. Im Jahr 2026 stehen im 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern Arbeiten zur Brandschutzertüchtigung, die Erneuerung von Decken und Beleuchtungsanlagen sowie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmierungsanlage im Fokus.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 1.445.000 Euro. Davon sind für das Jahr 2025 Zahlungen in Höhe von 610.000 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von 835.000 Euro vorgesehen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung vorhanden. Im Zuge der Arbeiten werden vorhandene Bauschadstoffe, wie künstliche Mineralfasern, fachgerecht entfernt. Die Verwaltung führt die Maßnahme in Abstimmung mit der Schulleitung durch.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.Sportzentrum Hamm-West – Sanierung der 400-m-RundlaufbahnZur Vorlage · 1305/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1305/23 die Sanierung der 400-Meter-Rundlaufbahn sowie der angrenzenden Leichtathletikanlagen im Sportzentrum Hamm-West beantragt. Die Vorlage beschreibt einen erheblichen Verschleiß des Kunststoffbelags, der durch eine reduzierte Griffigkeit, offene Fugen und Unebenheiten außerhalb der zulässigen DIN-Toleranzgrenzen gekennzeichnet ist.
Die geplante Baumaßnahme umfasst verschiedene technische Schritte, darunter die Erneuerung der Laufbahnentwässerung, die Reinigung und das Abschleifen des Belags sowie das Ausbessern von Schäden bis in die Basisschicht. Zudem sollen eine neue Gießbeschichtung aus Polyurethan aufgebracht, die Linierung erneuert und die Weitsprunggrube durch den Austausch von Sand und die Erneuerung der Einfassung instand gesetzt werden. Die Bauzeit wird bei geeigneter Witterung auf etwa 16 Wochen geschätzt.
Für die Umsetzung sind im Jahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 740.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2020 und 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sanierung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu beschließen und die Verwaltung mit der Vorbereitung der notwendigen Arbeitsschritte zu beauftragen, um ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für Januar 2024 geplant, wobei ein Baubeginn im zweiten Quartal 2024 angestrebt wird. Die betroffenen Schulen und Vereine sollen in die zeitliche Planung einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Sportzentrum Hamm-West – Sanierung der 400-m-Rundlaufbahn
- 16.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1331/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1331/23_VL sieht die Verwendung konsumtiver Haushaltsmittel für überbezirkliche Maßnahmen zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vor. Ziel der Vorlage ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften durch Baumaßnahmen, die jeweils ein Kostenvolumen von über 50.000 € aufweisen. Die Gesamtausgaben und der städtische Eigenanteil belaufen sich auf 4.740.000 €. Der Beschlussvorschlag umfasst die Bewilligung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung unter Einbindung externer Büros.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Bereiche der Infrastruktur und Instandhaltung. Dazu gehören Sanierungen an Feuerwehrstützpunkten, Schadstoffuntersuchungen, die Mängelbeseitigung an Sportgeräten sowie Dachkonstruktionsprüfungen. Weitere Posten betreffen Trinkwasseruntersuchungen, den Ausbau der IT-Infrastruktur, Digitalisierungsschritte, Leitungssanierungen, die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen sowie Nebenarbeiten an Wärmeerzeugungsanlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erneuerung der Netzwerkverkabelung durch ein Ingenieurbüro sowie dem Austausch von Beleuchtungsanlagen gegen LED-Technik. Im Bereich der Schulen sind Maßnahmen zur Amokprävention, wie die Einführung eines Farbleitsystems und bauliche Anpassungen an Klassenzimmertüren, sowie Mittel für Inklusion und Schulentwicklung vorgesehen. Zudem sind die Beseitigung von Brandschutzmängeln, die Anmietung von Containeranlagen sowie die Neugestaltung der Parkplätze und der Lade-Infrastruktur am Technischen Rathaus geplant. Die Vorlage beinhaltet zudem Mittel für die Mängelbeseitigung an Liegenschaften, die Nutzungsänderung eines Fachraums in einen PC-Raum sowie die Sicherung oder den Abriss von Immobilien.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 17.Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Maßnahme Nr. 1 „Unterstützung von von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen.“Zur Vorlage · 1372/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Weiterführung eines Zuschusses zur Durchführung der Maßnahme „Unterstützung von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen“ beschlossen. Die Förderung geht an die Diakonie-Ruhr Hellweg e.V. und umfasst zwei spezifische Projekte. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt 94.049 Euro, aufgeteilt in 42.703 Euro für das erste und 51.346 Euro für das zweite Projekt. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen.
Das erste Projekt umfasst die Fortsetzung der Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote. Ziel ist es, Informationen über stadtweite Unterstützungsleistungen zu bündeln und die Vernetzung von Fachkräften sowie die fachliche Begleitung von Frauen zu unterstützen. Das zweite Projekt beinhaltet ein Beratungs- und Begleitangebot. Hierbei liegt der Fokus auf der Unterstützung von Frauen, die durch Gewalt Erfahrungen gemacht haben und spezifische Bedarfe in den Bereichen Sprachmittlung, rechtlicher Status oder psychische Stabilisierung aufweisen.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Kommunalen Integrationskonzeptes der Stadt Hamm. Die Entscheidung basiert auf der Empfehlung des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt Hamm, der nach einer Evaluation der bisherigen Projekte die Fortführung der Projekte für das Jahr 2024 befürwortet hat. Die Bezuschussung erfolgt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2024, wobei eine spätere Überprüfung der weiteren Entwicklung und der Mittelbereitstellung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Umsetzung des Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut im Jugendamt, frühkindliche Bildung.Zur Vorlage · 1302/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW vorgelegt, um einkommensarme Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung und der schulischen Betreuung finanziell zu entlasten. Die Maßnahme sieht vor, die Erhebung der Elternbeiträge für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 25.000 Euro und 49.000 Euro für das gesamte Jahr 2023 einmalig auszusetzen. Bereits gezahlte Beträge sollen den betroffenen Personen erstattet werden. Durch diese Maßnahme werden rund 1.350 Kinder aus einkommensschwachen Haushalten entlastet, was zu Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen von etwa 250.000 Euro führt. Diese Ausgaben werden durch Fördermittel aus dem Stärkungspakt NRW gegenfinanziert.
Zusätzlich sollen Mittel aus dem Paket für die soziale Infrastruktur verwendet werden. Dies umfasst die Unterstützung von Kitas und Schulen mit insgesamt rund 270.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Kindergrundausstattung, wobei die Verteilung auf Basis eines Sozialindex erfolgt. Weitere Mittel sind für die soziale Infrastruktur der Träger sowie für die Stadtverwaltung vorgesehen. Im Bereich der Einzelfallhilfen, etwa durch den Härtefallfonds, werden Mittel für Gutscheine und zur Vermeidung finanzieller Härten eingesetzt. Da die Fördermittel des Landes ausschließlich im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen, wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um die administrativen Abläufe und die Auszahlung der Leistungen fristgerecht abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020Zur Vorlage · 1003/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1003/22_VL die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Paragrafen 8 Absatz 2 Nummer 9 der Hauptsatzung ersatzlos zu streichen, da dies durch den Beschluss einer neuen Baumschutzsatzung möglich geworden ist. In der Folge werden die nachfolgenden Nummern der genannten Bestimmung neu nummeriert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung des Paragrafen 20 der Hauptsatzung, der die Regeln für öffentliche Bekanntmachungen regelt. Primärer Weg der Bekanntmachung ist die Bereitstellung im Internet unter der Adresse der Stadt Hamm. In der Tageszeitung „Westfälischer Anzeiger“ soll lediglich auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hingewiesen werden. Für den Fall, dass Online-Veröffentlichungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich sind, sieht die Satzung einen Aushang an den Bekanntmachungstafeln des Rathauses sowie der verschiedenen Bürgerämter für die Dauer einer Woche vor.
Für spezifische Fälle gelten abweichende Regelungen. So werden Benachrichtigungen über Zustellungen gemäß dem Landeszustellungsgesetz ohne zusätzlichen Zeitungsnachweis online veröffentlicht, wobei der Aushang hier zwei Wochen dauert. Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden weiterhin sowohl in der Tageszeitung als auch im Internet veröffentlicht. Nationale und europaweite Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren erfolgen über das Portal evergabe.nrw.de. Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Anpassung an die Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen durch das Online-Portal.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 3.Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Stadt HammZur Vorlage · 1317/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen. Die Vorlage 1317/23 basiert auf den Entwürfen, die zuvor vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt worden waren.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde ein Gesamtabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 1,87 Milliarden Euro und einem Jahresüberschuss von 944.397,81 Euro festgestellt. Im Haushaltsjahr 2020 belief sich die Bilanzsumme auf etwa 1,92 Milliarden Euro bei einem Jahresüberschuss von 4.726.658,01 Euro. Die im Beschluss festgelegten Jahresüberschüsse beider Jahre werden der allgemeinen Rücklage der Stadt zugeführt.
Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der hierfür die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH als externe Prüfinstanz hinzugezogen hat. Die Gesellschaft erteilte für beide Haushaltsjahre einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Abschlüsse und die dazugehörigen Lageberichte unter Einbeziehung des externen Prüfberichts geprüft. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · 1318/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Entscheidung basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, der bestätigt, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.585.618.464,13 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 11.062.966,39 Euro. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 11.062.966,39 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Prüfprozess erfolgte nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Berichte in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und dem Rat die Übernahme der Bestätigungsvermerke sowie den Feststellungsbeschluss empfohlen. Mit der Feststellung des Abschlusses ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und der Abschluss öffentlich bekannt zu machen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Entlastung des Oberbürgermeisters für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020Zur Vorlage · 1319/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1319/23_VL sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die entsprechende Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 festgestellt, dass die Gesamtabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt sowie der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung berücksichtigt. Zudem wurde festgestellt, dass der jeweilige Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Auf Basis dieser Feststellungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits beschlossen, dem Rat die Entlastung zu empfehlen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist daher von der Entscheidung des Rates über die Bestätigung des Gesamtabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen und im Anschluss daran durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 1322/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1322/23_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2022 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen. Diese Maßnahme bedeutet, dass auf Grundlage des vorgelegten Jahresabschlusses und der durchgeführten Prüfungen keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung erhoben werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der Bericht einer externen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, der den Jahresabschluss 2022 prüfte. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 22. November 2023 beraten und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. In der Folge empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht besitzt. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung formal von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Grundsteuerreform – Aufforderung an das Land NRW zur Berechnung und Anwendung neuer Messzahlen zur Vermeidung von Belastungsverschiebungen zwischen den Gruppen der GrundstückseigentümerZur Vorlage · 1381/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Grundsteuerreform einen Beschluss gefasst, der sich für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform ausspricht. Die Verwaltung wurde dazu angewiesen, die abschließenden Hebesätze entsprechend zu berechnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, das für die Haushaltsplanung 2025 vorgesehene Grundsteueraufkommen stabil zu halten.
Gleichzeitig fordert der Rat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, landesweite Musterberechnungen durchzuführen. Hintergrund der Vorlage ist die Sorge vor strukturellen Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Erste Daten für einen Teil der Hammener Grundstücke deuten darauf hin, dass die Reform zu einer Entlastung von Geschäftsgrundstücken und einer gleichzeitigen Belastung von Wohngrundstücken führen könnte. So könnte eine notwendige Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 600 % auf 803 % bei Einfamilienhäusern zu einer Kostensteigerung von etwa 43 % führen, während die Forderungen für Gewerbegrundstücke trotz Hebesatzänderung um etwa 44 % sinken würden.
Der Rat fordert daher ein Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene, um durch die Einführung differenzierter Messzahlen solche Verschiebungen zu korrigieren. Ziel ist es, durch neue Messbescheide eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast zwischen den Grundstücksgruppen zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 8.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2024Zur Vorlage · 1223/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1223/23 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2024 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 213,00 Euro auf 232,00 Euro, für Rettungstransporte von 693,50 Euro auf 755,50 Euro und für Notarzteinsätze von 771,00 Euro auf 846,00 Euro. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten sowie den Sachkosten für Medizingeräte, Dienstkleidung und den Ersatz von Rettungsfahrzeugen. Zudem führten interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern zu einem höheren Kostenaufkommen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, wurde eine Anpassung der Sätze notwendig.
Im Zuge dieser Entscheidung wurde zudem die 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet. Damit einhergehend erfolgt eine Aktualisierung der Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Aufstellung der Rettungsfahrzeuge enthalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenerhebung auf Kostendeckung basiert und etwaige Differenzen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen der Kalkulation beteiligt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 9.Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1354/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1354/23_VL die Neufassung der Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2024 beruht. Dabei sieht die Vorlage eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 60,86 Euro auf 89,85 Euro pro Entleerung sowie eine Anpassung der Arbeitsgebühr von bisher 11,81 Euro auf 20,95 Euro pro 0,5 Kubikmeter vor. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt unverändert.
Als Gründe für die Anpassung führt die Verwaltung die Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung der Dienstleistung für den Zeitraum 2023 bis 2026 an, bei der ein Anstieg der Arbeitskosten des privaten Entsorgers verzeichnet wurde. Zudem werden zusätzliche Aufwendungen und Kosten aus der Corona-Zeit angeführt, die im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW ausgeglichen werden sollen. Die Gebühren werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend erhoben, wobei etwaige Differenzen in den Folgejahren haushaltsneutral ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Abfallgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1358/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1358/23 die Neufassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Auf Basis einer Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung der Entsorgungsgebühren vor. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 19,60 Millionen Euro, wovon ein Betrag von 17,66 Millionen Euro durch Gebühren zu decken ist.
Die Kalkulation weist für Restmüll- und Gewerbetonnen eine Steigerung von 18,77 % sowie für Bioabfall eine Erhöhung von 9,95 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Als Ursachen für diesen Mehrbedarf führt die Verwaltung Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten infolge eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie höhere Entsorgungskosten durch die Einführung der CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Zudem werden die allgemeine Inflation und sinkende Erlöse aus der Altpapierverwertung angeführt.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2024. Konkret bedeutet dies beispielsweise für eine 120-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Abfuhr eine Erhöhung von 162,26 Euro auf 192,72 Euro. Auch die Gebühr für die kurzfristige Abholung von Sperrmüll, der sogenannte Blitz-Sperrmüll, soll von 25,50 Euro auf 49,50 Euro angehoben werden. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Straßenreinigungsgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1359/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die neue Straßenreinigungsgebührensatzung für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenkalkulation, die die erwarteten Kosten für die Straßenreinigung im kommenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 werden Gesamtkosten in Höhe von 6,89 Millionen Euro für die Straßenreinigung veranschlagt. Die größten Kostenpositionen entfallen dabei auf die Personalkosten mit 4,19 Millionen Euro sowie auf die Fuhrparkkosten mit 1,49 Millionen Euro. Die Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit Kostensteigerungen, die insbesondere auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie auf die allgemeine Inflationsrate und gestiegene Preise zurückzuführen sind. Seit dem Jahr 2020 blieb die Gebühr stabil.
Die Kalkulation sieht vor, dass die Fahrbahnen wöchentlich einmal gereinigt werden. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Straßenarten neue Gebührensätze. In Anliegerstraßen steigt der Betrag von 3,59 Euro auf 3,91 Euro pro Straßenmeter. Für Verkehrsstraßen erhöht sich der Satz von 2,99 Euro auf 3,26 Euro, während bei Hauptverkehrsstraßen eine Änderung von 2,40 Euro auf 2,61 Euro vorgesehen ist. Die Vorlage empfiehlt die Annahme der neuen Satzung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2024Zur Vorlage · 1360/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1360/23 eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebühren an, die auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung basieren. Diese Berechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Laut der Sachdarstellung der Verwaltung führen gestiegene Betriebs- und Entsorgungskosten für Grünabfall und Laub zu einer Erhöhung der Gebühren. Für sortenreinen Grünabfall steigt der Preis von 54,00 Euro auf 65,00 Euro pro Tonne, während die Gebühr für Laub von 52,00 Euro auf 62,00 Euro pro Tonne angehoben wird. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz von 75,00 Euro auf 59,00 Euro pro Tonne, was auf die aktuellen Verkaufspreise für Brennmaterialien zurückgeführt wird. Die Gebühr für Mähgut bleibt mit 88,00 Euro pro Tonne unverändert.
Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 behandelt. Klimarelevante Auswirkungen der Satzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH).Zur Vorlage · 1361/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Vorlage 1361/23 umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2024 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027, einen Vermögensplan für 2024, einen Finanzplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 sowie eine Stellenübersicht.
Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen für die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung, die Deponie sowie die Kompostierung. Zudem fließen Einnahmen aus den Betriebszweigen für Entsorgungsdienstleistungen, Photovoltaik, Werkstattleistungen für Dritte und Betriebsführungen in die Planung ein. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand mit etwa 12.915 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 10.037 T€. Die Verwaltung weist zudem auf Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr hin.
Der Vermögensplan für 2024 basiert auf den geplanten Investitionen. Für die Finanzierung der Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Die investiven Auszahlungen für Sachanlagen belaufen sich auf 12.945 T€ und umfassen Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Ausstattung. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.095 T€, 7.605 T€ beziehungsweise 7.105 T€ veranschlagt. Die Stellen der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleitet.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · 1362/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der vorliegenden Beschlussvorlage 1362/23 die 14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13. Dezember 1978 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Beschluss der Änderungssatzung sowie des dazugehörigen Straßenreinigungsverzeichnisses.
Die Anpassungen der Satzung und des Verzeichnisses sind laut Sachdarstellung notwendig geworden, da durch die Ausweisung oder Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile Ergänzungen bzw. Berichtigungen im Verzeichnis erforderlich wurden. Zudem wurden die Regelungen an praktische Erfordernisse angepasst. Eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Straßen und Straßenteile ist der Änderungssatzung als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der personellen und technischen Ressourcen gibt die Verwaltung an, dass die zusätzlichen Reinigungsleistungen durch das vorhandene Personal und die vorhandenen Reinigungsmaschinen bewältigt werden können. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderungssetzung ausgewiesen, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Änderungen der Satzung sollen zum 1. Januar 202komma24 in Kraft treten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1367/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2024 vorgelegt. Grundlage der Anpassungen ist eine Gebührenbedarfberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben. Etwaige Über- oder Unterdeckungen aus Vorperioden in Höhe von 225.455 Euro werden dabei berücksichtigt.
Die Neuregelung führt zu unterschiedlichen Veränderungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen. Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren ist eine Senkung der Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten um 16,8 Prozent vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die Kalkulation aufgrund von Unterdeckungen eine Erhöhung der Bestattungsgebühr um etwa 37,7 Prozent vor.
In der konkreten Umsetzung ergeben sich für die verschiedenen Bestattungsformen differenzierte Ergebnisse. Bei Erdbestattungen (Wahlgrabstätte) steigen die Gesamtkosten von 1.827 Euro im Vorjahr auf 1.900 Euro im Jahr 2024. Bei Urnenbestattungen, wie etwa dem Urnenwahlgrab oder der Baumbestattung, sind hingegen Gebührensenkungen zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da Differenzen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Abwassergebührensatzung 2024 der Stadt HammZur Vorlage · 1368/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Abwassergebührensatzung 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vor.
Die Kalkulation für das Jahr 2024 basiert auf einem Verfahren, das mit der Kommunal Agentur NRW GmbH abgestimmt wurde. Laut der Sachdarstellung ist der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,4 Millionen Euro gestiegen. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,5 Millionen Euro, bedingt durch höhere Energiepreise, sowie ein Anstieg der Kosten im Netzbetrieb um 3,2 Millionen Euro angeführt. Letzterer Anstieg resultiert unter anderem aus gestiegenen Personalkosten und höheren Zinsaufwendungen. Demgegenüber steht eine Kostenreduzierung bei der Abwasserabgabe um 0,3 Millionen Euro.
Die Anpassungen betreffen alle Gebührentatbestände. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² ergeben sich nach der Kalkulation höhere Gesamtkosten. Die Gebühren für die Schmutzwasserentwässerung steigen von 384,00 Euro auf 474,00 Euro, während die Niederschlagswassergebühr von 94,90 Euro auf 98,80 Euro ansteigt. Das Rechnungsbeispiel weist eine monatliche Mehrbelastung von 7,83 Euro aus. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1189/23_VL behandelt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 der Stadt Hamm. Das Konzept umfasst die Abwasserbeseitigungspflicht sowie ein integriertes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dient dem Lippeverband als Arbeitsgrundlage. Der Entwurf sieht vor, das ABK 2024 inklusive der Anlagen I bis VIII a zu beschließen und den Lippeverband mit der Aufnahme des Konzepts in seine Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollen städtische Maßnahmen aus Anlage II in zukünftige Haushaltspläne oder Investitionsprogramme aufgenommen werden, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Verwaltung bzw. der Lippeverband wird mit Planungen und gegebenenfalls mit dem Grunderwerb beauftragt.
Das ABK stellt eine stichtagsbezogene Momentaufnahme mit Stand vom 3. August 2023 dar. Die Planung unterscheidet zwischen einer ersten Phase von 2024 bis 2029 und einer zweiten Phase ab 2030. Für die erste Zeitstufe ist ein Gesamtbudget von etwa 87 Millionen Euro für prioritäre Projekte vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sanierung schadhafter Kanäle, die Erneuerung hydraulisch überlasteter Anlagen, die Beseitigung von Bergschäden sowie die Erschließung neuer Gebiete. Die Stadtentwässerung Hamm veranschlagt für die Anpassung an den Stand der Technik Investitionskosten von insgesamt 200 Millionen Euro. Weitere Kostenanteile entfallen auf die RAG, die Straßenentwässerung der Stadt Hamm, Erschließungsträger sowie die Deutsche Bahn. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich bis zum 31. März über den Umsetzungsstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 18.Beitritt der Stadt Hamm in die Allmende Emscher-Lippe eGZur Vorlage · 1278/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1278/23 den Beitritt der Stadt Hamm zur Genossenschaft „Allmende Emscher-Lippe eG“ beantragt. Die Genossenschaft, die von der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband initiiert wurde und im August 2023 eingetragen wurde, verfolgt das Ziel, durch regenerative Landwirtschaft und die Bewirtschaftung von Flächen entlang der Emscher und der Lippe die Klimaresilienz sowie die Biodiversität zu fördern. Neben ökologischen Zielen umfasst das Vorhaben auch die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Wein und Honig, die Einbindung des zweiten Arbeitsmarktes sowie die Realisierung nachhaltiger Energieanlagen.
Mit dem Beitritt möchte die Stadt Hamm die Entstehung eines „blaugrünen Bandes“ entlang der Gewässer unterstützen, um die Lebensqualität und regionale Entwicklungen zu fördern. Um ein Stimmrecht innerhalb der Genossenschaft zu erlangen, sieht der Beschluss vor, zwei Geschäftsanteile zu je 100 Euro zu zeichnen. Zudem soll der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Hamm in die Generalversammlung der Genossenschaft berufen werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine Auszahlung von insgesamt 200 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Abfallwirtschaftskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 1332/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Zeitraum 2023 bis 2028 beschlossen. Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Stadt den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Das vorliegende Konzept dient der regelmäßigen Fortschreibung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach das AWK im Abstand von fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert und der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Die Neufassung umfasst eine Analyse der aktuellen Entsorgungssituation, die Beschreibung der Entsorgungswege sowie den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Zudem wurden die Abfallmengenprognosen für die kommenden zehn Jahre überarbeitet.
Das Dokument bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in der Stadt sowie eine Darstellung der Ziele und Maßnahmen des ASH. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz. Wesentliche Veränderungen in den Abfallmengenprognosen oder der Entsorgungssicherheit wurden in der vorliegenden Vorlage nicht als besonders hervorzuhebend eingestuft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Beauftragung der Verwaltung, notwendige Planungen durch Ingenieurbüros erstellen zu lassen. Die Einrichtung soll private Haushalte versorgen, wobei keine Annahme von Hausmüll, Bioabfall oder Schadstoffen vorgesehen ist. Das Konzept sieht eine Kapazität von bis zu 1.000 PKW-Entladungen zu Spitzenzeiten vor.
Für die Umsetzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Einhaltung von Schall- und Geruchswerten sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll durch bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Abtransporte gewährleistet werden. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm (ASH) vorgesehen.
Nach dem Beschluss soll eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden, wobei die Beauftragung zunächst auf die Entwurfsplanung begrenzt bleibt. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt nach einem separaten Baubeschluss des Rats. Die Verfahrensdauer des Bebauungsplanes wird auf mindestens 15 Monate geschätzt, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg etwa drei bis sechs Monate nach Rechtskraft des Plans erwartet wird. Bei einer Bauzeit von 12 bis 15 Monaten ist eine Inbetriebnahme Ende 2026 möglich. Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Planung und Bau wird auf etwa 4,1 Millionen Euro geschätzt, was bei einer 40-jährigen Abschreibung einem jährlichen Aufwand von circa 57 Cent pro Bürger entspricht.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 21.Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbHZur Vorlage · 1228/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbH beschlossen. Grundlage der Vorlage 1228/23_VL ist der ursprüngliche Beleihungsvertrag vom 11. Dezember 2012, der im Zuge der Veräußerung der Krematorium Hamm GmbH für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie für Kontrollrechte und Eingriffsmöglichkeiten der Stadt geschlossen wurde.
Gemäß den bestehenden vertraglichen Regelungen ist nach Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsbeginn eine Verhandlung über die Neufestsetzung und Anpassung des Entgelts für die Übertragung des Rechts zum Betrieb eines Krematoriums möglich. Das bisher vereinbarte Entgelt pro Einäscherung in Höhe von 8,00 Euro soll durch den vorliegenden Änderungsvertrag angepasst werden.
Die Stadt und die Krematorium Hamm GmbH haben sich darauf verständigt, das Entgelt ab dem 1. Januar 2024 auf 9,00 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 10,00 Euro zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit jährlichen Einzahlungen von circa 120.000 Euro ab dem Jahr 2024 und circa 133.000 Euro ab dem Jahr 2027 beziffert. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2030 ist eine erneute Verhandlung über die Neufestsetzung des Entgelts vorgesehen, die ab dem 1. Juli 2029 eingeleitet werden soll. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1253/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2025 zugestimmt. Diese Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wurde der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, der Verlängerung des Vertrages zuzustimmen.
Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2023. Die Verlängerung umfasst die Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum sieht die Finanzierung jährliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 Euro vor. Davon trägt die Stadt Hamm einen Anteil von 2.000.000 Euro pro Jahr, während der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Festbetrag von 850.000 Euro pro Jahr übernimmt. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 sind in der Haushaltsplanung der Stadt Hamm berücksichtigt.
Die Grundlage für die Verlängerung bilden Gespräche zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung der Gesellschaft, bei denen die finanzielle Situation sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für die kommenden zwei Jahre erörtert wurden. Laut Verwaltung wird der Aufwandsbereich in den Jahren 2024 und 2025 über dem Niveau des Jahres 2023 liegen, obwohl Einsparpotenziale in den Wirtschaftsplänen eingeplant wurden. Die Verbandsversammlung des RVR hat dem entsprechenden Vertrag bereits in ihrer Sitzung am 22. September 2023 zugestimmt. Eine Neuausrichtung der Geschäftsanteile soll spätestens zum 31. Dezember 2025 im Rahmen einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH im Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 1387/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1387/23 die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Die Gesamtsumme der Kapitalzuführungen beläuft sich auf 1,7 Millionen Euro, wobei die Stadtverwaltung die Finanzierung über freie Mittel innerhalb des Investitionsbudgets der Dezernate III und VI sicherstellt.
Für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH ist eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Million Euro vorgesehen. Hintergrund ist die Absicht der Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Gesellschaft ein Sonderprogramm für zusätzliche geförderte Wohnungen aufzulegen, welches mit Eigenkapital unterlegt werden soll.
Der Maximilianpark Hamm GmbH werden 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen Investitionen in den Bereichen Park und Eishalle ermöglichen, wobei der Fokus auf Nachhaltigkeit und ökologischen Standards liegt. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der energetischen Sanierung des Eishaldaches sowie der Installation einer Photovoltaikanlage liegen. Die Kapitalzuführung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität für diese Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 24.Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 1261/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1261/23_VL befasst sich mit der Umsetzung des Landesförderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) in Hamm für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Umsetzung gliedert sich in drei Bausteine: den strategischen Overhead, das individuelle Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Der Rat soll die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen.
Die personelle Planung sieht insgesamt 14,5 Vollzeitäquivalente vor, die sich auf die drei Bausteine verteilen. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch die Abteilung Integrationsmanagement im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, während eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und externen Akteuren, wie etwa der Agentur für Arbeit oder Wohlfahrtsverbänden, als Steuerungsgremium fungiert.
Für das Jahr 2024 werden Gesamtaufwendungen von 1.221.100 € veranschlagt, bei Erträgen von 906.100 € und einem städtischen Eigenanteil von 315.000 €. Für das Jahr 2025 belaufen sich die Aufwendungen auf 1.259.734,20 €, wobei der Eigenanteil der Stadt auf 353.634,20 € steigt. Die Finanzierung der Personalstellen erfolgt teilweise durch Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Stadt Hamm die Kosten übernimmt, die über die Förderung hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für das Case-Management sowie die personellen Aufwendungen in der Einbürgerungs- und Ausländerbehörde.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 21.11.2023 · Integrationsrat
- 25.Fortsetzung und Ausbau der Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 1271/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2023 beschlossen, die Förderung der stadtteilorientierten Integrations- und interkulturellen Arbeit des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Hamm e.V. in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries fortzusetzen und auszubauen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2024 und 2025.
Die Angebote des Vereins umfassen unter anderem die Begleitung von Familien, Elternbildung, Sprachförderprogramme sowie die Flüchtlingshilfe. In Heessen ist ein Treffpunkt etabliert, der mit lokalen Institutionen wie Schulen und Familienzentren vernetzt ist. In Herringen konzentriert sich die Arbeit auf Bildungsübergänge, Freizeitangebote und die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren. In Werries stehen unter anderem Müttercafés und kreative Angebote im Fokus.
Um den gestiegenen Anforderungen und der Zunahme der Klientel gerecht zu werden, sieht die Vorlage eine Aufstockung der Arbeitszeit der Koordinierungskräfte vor. Die finanziellen Aufwendungen der Stadt belaufen sich auf 266.450 Euro für das Jahr 2024 und auf 277.150 Euro für das Jahr 2025. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Zur Sicherung der Qualität werden die Verwaltung und der Verein in jährlichen Dialogen Ziele, Leistungen und Inhalte gemeinsam vereinbaren, um die Angebote an veränderte Bedarfe anzupassen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 26.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2023 - 2026Zur Vorlage · 1265/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1265/23 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum von 2023 bis 2026 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2023 bis 2026 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Kommune kann die Förderung neuer Einrichtungen von der tatsächlichen Bedarfen abhängig machen. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssen jedoch das wirtschaftliche Risiko tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht möglich ist. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und muss vom Rat beschlossen sowie öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage wurde zuvor in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 27.Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH sowie Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 1268/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH zur Kenntnis genommen und die Fortführung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft, die im April 2020 als Tochterunternehmen der Stadt Hamm mit einem Anteil von 51 % und der Stadtwerke Hamm GmbH mit 49 % gegründet wurde, soll ihre Tätigkeit fortsetzen. Die Evaluierung bewertete die bisherige Arbeit, die unter anderem die Steuerung einer Klimaagentur sowie die Durchführung von Projekten wie der CO2-Bilanz, einer Stadtklimaanalyse und der kommunalen Wärmeplanung umfasst, als zweckmäßig.
Im Zuge der Entscheidung wurde eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages veranlasst. Die Dauer der Gesellschaft wird zunächst bis zum 31. Dezember 2026 fortgeschrieben, wobei bis zu diesem Zeitpunkt eine erneute Evaluierung stattfinden soll. Der Gesellschaftszweck wird erweitert, um die Bereiche Klimaresilienz und Klimaanpassung sowie die Ergreifung von Klimaschutzmaßnahmen explizit einzuschließen. Zudem wird der Vertrag dahingehend angepasst, dass digitale Versammlungen und digitale Beschlussfassungen ermöglicht werden.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro. Die Geschäftsführung setzt sich aus Vertretern der Stadtwerke Hamm GmbH und des Umweltamtes der Stadt Hamm zusammen. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage keine formalen Bedenken gegen die Beschlüsse erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in Hamm Hier: Jahn-/ LindenschuleZur Vorlage · 1276/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zur Erarbeitung eines Baubeschlusses für die Jahn-/Lindenschule beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Offenen Ganztag (OGS). Auf Grundlage einer vorangegangenen Planungsphase, die unter Einbeziehung der Schulen und eines externen Gutachterbüros durchgeführt wurde, wurde ein Bedarf für einen Erweiterungsbau sowie für geringfügige Umbauten im Bestand festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen gemäß der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen. Für die Durchführung der Planungen sind im Haushalt 50.000 Euro für das Jahr 2024 sowie 140.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 28.500 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Zuwendungen des Landes und des Bundes erfolgen, wobei der Bund laut Entwurf der Förderrichtlinie 70 Prozent der Mittel für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bereitstellt. Das Land und die Kommune tragen jeweils einen Anteil von 15 Prozent.
Die Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die genaue Höhe der Fördermittel steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die durch die Maßnahme entstehenden Folgekosten werden nach Vorlage des Baubeschlusses beziffert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 29.Neubau Dreifach-Sporthalle Sophie-Scholl-Gesamtschule Hier: Nachfinanzierung nach AngebotsphaseZur Vorlage · 1350/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Ergebnisse der Ausschreibung für den Neubau der Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sieht vor, den Zuschlag für das Bauprojekt auf das wirtschaftlichste Generalunternehmerangebot zu erteilen.
Auf Basis der vorliegenden Angebote wird eine zu erwartende Bausumme von etwa 12 Millionen Euro veranschlagt. Da die ursprünglichen Kostenplanungen aus der Vorlage 0966/22 von 6,3 Millionen Euro nicht mehr ausreichen, beschließt der Rat eine notwendige Nachfinanzierung in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Die Verwaltung führt als Gründe für die Kostensteigerungen die Verteuerung von Baumaterialien sowie gestiegene Energiepreise an, die im Zusammenhang mit der globalen wirtschaftlichen Entwicklung stehen.
Für den Kapitaldienst sind Mittel in Höhe von insgesamt 945.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 bereitzustellen. Die Auszahlungen sind auf 405.000 Euro im Jahr 2024 und 540.000 Euro im Jahr 2025 festgesetzt. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, wobei die Erteilung des Zuschlags bis zum 15. Januar 2024 erfolgen soll, um potenzielle Regressansprüche der Bieter zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 30.„Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ des Arbeitskreises Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)Zur Vorlage · 1288/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (AK REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Leitfaden bei künftigen Projekten zu berücksichtigen.
Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe für die kommunale Praxis und soll architektonische sowie städtebauliche Verbesserungen bei Neubauten und Bestandsentwicklungen fördern. Ein Fokus liegt dabei auf der ökologischen Qualität, etwa durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Inhaltlich gliedert sich das Dokument in vier Teile: Die Analyse von Rahmenbedingungen und Trends, die Definition von Qualitätsmerkmalen und Anforderungen, die Darstellung verschiedener Falltypen sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.
Die Grundlage für die Arbeit des Arbeitskreises ist ein regionales Netzwerk aus 23 Kommunen, einem Landkreis sowie verschiedenen Verbänden und Kammern, das die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zum Schutz der Stadtzentren und zur Sicherung der Nahversorgung anstrebt. Der Leitfaden soll künftig die Arbeit der zuständigen Fachämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung von Investoren und Architekturbüros sowie in Gremien wie dem Gestaltungsbeirat. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten, die sich an aktuellen Anforderungen der Handelsbranche und der Stadtentwicklung orientiert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung des Stadtteilbüros Hamm-Westen und Norden ab 2024 ff.Zur Vorlage · 1339/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung der Stadtteilbüros Hamm-Westen und Hamm-Norden ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist eine klarere Aufgabenteilung zwischen der Kommune und dem Träger, dem Katholischen Sozialdienst e.V.
Im Rahmen der Neukonzeptionierung soll die städtische Stadtteilkoordination sowie die Einrichtungsleitung in den Sozialräumen Norden und Westen gestärkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenanteile für die Stadtteilkoordination von bisher 1,0 auf 2,0 Vollzeitstellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Erweiterung erfolgt durch eine Reduzierung der Förderung des Trägers um insgesamt 1,0 Vollzeitstelle, wobei jeweils 0,5 Stellen pro Stadtteilbüro zur Gegenfinanzierung der städtischen Personalhaushalte genutzt werden.
Das Stadtteilbüro Hamm-Westen wird künftig mit 5,0 Vollzeitstellen weiterbetrieben, während das Stadtteilbüro Hamm-Norden mit 4,42 Vollzeitstellen ausgestattet wird. Die Aufgaben im Bereich des Quartiersmanagements umfassen unter anderem die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung und soziale Projekte.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf 450.350 Euro für das Jahr 2024 und 472.150 Euro für das Jahr 2025. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplananmeldungen des Jugendamtes berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 32.Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 1296/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umstellung ihres Rechnungswesens sowie das des ASH und des KJC AöR auf das System SAP S/4 HANA. Hintergrund der Vorlage 1296/23_VL ist das Ende der Wartung der aktuellen Version ECC 6.0 zum Jahresende 2027. Das Vorhaben ist als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Münster konzipiert, wobei die Kosten für Beratung, Lizenzen und IT-Dienstleistungen anteilig von der Stadt Hamm (ca. 40 %) und der Stadt Münster (ca. 60 %) getragen werden. In das Projekt werden zudem die citeq sowie ein externes Beratungsunternehmen eingebunden.
Der Projektstart ist nach Vergabe der Beratungsleistungen für das Jahr 2024 vorgesehen. Als Zieltermine sind die Verfügbarkeit der Haushaltsplanung ab dem 1. März 2027 sowie der produktive Start der Bewirtschaftung zum 1. Januar 2028 festgesetzt. Der Beschluss umfasst die Beauftragung der Verwaltung, die Vorbereitung der Umstellung sowie den Abschluss notwendiger Vereinbarungen mit der Stadt Münster. Die finanziellen Auswirkungen der Beratungsleistung werden nach der Ausschreibung im Rahmen eines Objektbeschlusses dargestellt; entsprechende Mittel sind eingeplant.
Das Projekt betrifft etwa 915 Anwender. Begleitend zur Umstellung werden Vorarbeiten wie die DSGVO-konforme Archivierung und Stammdatenbereinigung durch das Amt für Finanzen und Controlling sowie die Stadtkasse durchgeführt. Weitere Projekte, darunter der e-Rechnungsworkflow und technische Anpassungen zur Grundsteuerreform, werden ebenfalls umgesetzt. Der Personaleinsatz erfordert eine Anpassung der Kapazitäten in den beteiligten Ämtern. Das Rechnungsprüfungsamt wird beratend in das Projekt einbezogen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.11.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 33.Kommunales Jobcenter – Planung 2024Zur Vorlage · 1349/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1349/23_VL des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung für das Jahr 2023 sowie der Planung und dem Arbeitsmarktprogramm für 2024. Der Rat wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für das kommende Jahr zu befürworten.
Die statistischen Daten für den Arbeitsmarkt in Hamm weisen für das Jahr 2022 eine SGB II-Quote von 12,6 % und eine Arbeitslosenquote von 8 % aus. Im Jahr 2022 bezogen durchschnittlich 18.143 Personen SGB II-Leistungen in 9.543 Bedarfsgemeinschaften.
Für das Jahr 2024 ist die Bereitstellung von voraussichtlich 14,66 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln vorgesehen, wobei 2,65 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden. Die geplante Mittelverteilung umfasst 12.012.000 Euro für verschiedene Instrumente, darunter Maßnahmen zur Aktivierung in Höhe von 2.920.000 Euro sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 2.410.000 Euro. Kommunale Mittel in Höhe von 901.000 Euro sind für die Ausbildungsförderung, Jugendberufshilfe und ESF/EU-Projekte vorgesehen.
Strukturell ist für 2024 die Zusammenführung der Teams für Geflüchtete, EU-Zuwanderung und Ukraine in einer Abteilung geplant. Die Arbeit der Fachstelle Qualifizierung sowie die Unterstützung von Erziehenden und Menschen mit Chancen-Aufenthaltsrecht stehen im Fokus. Die Vermittlungsergebnisse bis Oktober 2023 belaufen sich auf 2.596 Vermittlungen. Für 2024 wird ein Ziel von 3.500 Vermittlungen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit angestrebt. Mittelfristige Ziele bis Ende 2027 beinhalten die Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie der Langzeitarbeitslosigkeit unter 25 Jahren um jeweils 50 % sowie die Senkung der allgemeinen Langzeitarbeitslosigkeit um 10 %. Zudem sollen die Integrationsquoten bei Frauen um 15 % und bei Migrantinnen um 20 % gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 34.Verkaufsoffene Sonntage 2024 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 1309/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2024 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen neu geregelt hat.
Die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing- hat für das Jahr 2024 Veranstaltungen an vier Sonntagen beantragt, die jeweils eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:0<0xC2>0 Uhr bis 18:00 Uhr vorsehen. Konkret handelt es sich um den 4. Mobilitätstag am 7. April, das 7. Hammer GenussFest am 29. September, den „Hamms Bunten Herbst“ am 27. Oktober sowie den „Familien-Weihnacht“ am 15. Dezember.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen. Die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Sonntage sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage werden eingehalten. Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit beteiligten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen, statt, um die Stellungnahmen der örtlichen Akteure einzuholen. Das Ordnungsamt bewertet die Voraussetzungen für die beantragten Öffnungen als erfüllt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 35.Digitale Stadttour mit Augmented Reality-FunktionalitätenZur Vorlage · 1351/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1351/23_VL wird die Entwicklung einer digitalen Stadttour mit Augmented-Reality-Funktionalitäten vorgeschlagen, um die Stadtgeschichte anlässlich des 800-jährigen Jubiläums im Jahr 2026 zu vermitteln. Das Projekt sieht die Nutzung von 3D-Modellen, audiovisuellen Inhalten und interaktiven Elementen für Smartphones und Tablets vor. Der Rat der Stadt Hamm soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 430.000 Euro. Die städtischen Auszahlungen sind auf 86.000 Euro für das Jahr 2024, 258.000 Euro für 2025 und 86.000 Euro für 2026 angesetzt, wobei ein jährlicher Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen ist. Die entsprechenden Einzahlungen sind für denselben Zeitraum veranschlagt. Die Realisierung der Tour, die ab Sommer 2026 verfügbar sein soll, ist von der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Heimat-Zeugnis“ abhängig. Die Umsetzung der technischen Umsetzung soll ab dem Winter 2024 beginnen.
Ein integriertes Orientierungssystem mit visuellen Hilfen und Routenführung soll die Bedienbarkeit der Software unterstützen. Die Gestaltung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der im Rahmen einer Ausschreibung beauftragt wird. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren sowie an Schulklassen und Familien. Zudem prüft die Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 36.Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinweisgeberschutzgesetzZur Vorlage · 1371/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Diese Stelle wird durch den Antikorruptionsbeauftragten der Stadtverwaltung umgesetzt. Die rechtliche Grundlage bildet das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, welches den Schutz von Personen sicherstellen soll, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden.
Die interne Meldestelle ist so organisiert, dass sie als besondere Einrichtung neben dem Rechnungsprüfungsamt angegliedert ist. Dabei wird eine strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Meldestelle und der Rechnungsprüfung gewahrt, um die Unabhängigkeit der Instanzen zu gewährleisten. Erfasst sind durch die Meldestelle ausschließlich Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften oder Ordnungswidrigkeiten, die im beruflichen Kontext auftreten. Verstöße gegen interne Dienstanweisungen oder Compliance-Regeln sind nicht Teil des Schutzbereichs.
Die Meldestelle steht neben Beschäftigten der Stadtverwaltung auch allen Personen offen, die für die Stadt Hamm tätig sind oder waren. Meldungen können unter Wahrung der Vertraulichkeit auch anonym eingereicht werden. Auch städtische Mehrheitsbeteiligungen können die interne Meldestelle nutzen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen, was zu einer Teilrefinanzierung der Einrichtung führt. Für die organisatorische Umsetzung wird eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ geschaffen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Dienstaufsicht.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 37.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“Zur Vorlage · 1356/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2026 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem wurde die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen beschlossen, um die Durchführung des Jubiläums zu gewährleisten.
Die Planung soll ab 2024 intensiviert werden. Hierzu wurde im Kulturbüro eine projektbezogene Stelle geschaffen, die für die konzeptionelle Vorbereitung und die Koordination in der Umsetzungsphase zuständig ist. Ein stadtkonzernweiter, ämterübergreifender Arbeitskreis soll im Frühjahr 2024 gebildet werden, um Ziele und Inhalte festzulegen. In diesen Prozess sollen zudem Vereine, Verbände und die Bürgerschaft einbezogen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist die Gesamtdeckung aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung plant eine Kostenteilung in drei Teilen: Ein Drittel soll aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, ein Drittel soll durch Sponsoren und Spenden sowie das restliche Drittel über Förderprogramme aufgebracht werden. Eine erste grobe Kostenkalkulation sowie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen sollen den politischen Gremien bis zum Sommer vorgelegt werden. Das Programm soll Themen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Soziales und Ökologie umfassen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 38.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“Zur Vorlage · 1357/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2025 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem soll die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen ermöglicht werden, um die Durchführung der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Anlass des Jubiläums ist das 50-jährige Bestehen der heutigen Stadtstruktur, die durch die Kommunale Neuordnung am 1. Januar 1975 als kreisfreie Großstadt entstand. Die Stadt umfasst seitdem die Gebiete Hamm, Bockum-Hövel, Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen. Das geplante Motto für die Feierlichkeiten lautet „Zusammen.Halt.Hamm“.
Die Planung sieht vor, die Stadtbezirksfeste aufzuwerten und die entsprechenden Bezirksbudgets einmalig zu erhöhen. Parallel dazu soll ein gemeinsamer, gesamtstädtischer Festakt organisiert werden, der unter der Moderation des Kulturbüros zusammen mit den Bezirken und der Stadtgesellschaft vorbereitet wird. Ein Fokus soll dabei auf dem westfälischen Erbe liegen, da das Jahr 202
Die finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bezifferbar; eine erste Kostenkalkulation soll nach Beginn der weiteren Planungsphase den politischen Gremien vorgelegt werden. Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird eine detaillierte Einschätzung nachgereicht, wobei die Einhaltung ökologischer Standards bei der Organisation angestrebt wird.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 39.Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW und eines Leitfadens für AufsichtsratsmitgliederZur Vorlage · 1336/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen sowie eines Leitfadens für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Die Neuregelung erfolgt vor dem Hintergrund der 2022 eingeführten Bestimmungen des § 113 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass Vertreter in kommunalen Gremien über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen, um die Geschäfte der Unternehmen angemessen beurteilen und überwachen zu können.
Die neue Entsendeordnung schafft einheitliche Parameter für die Bestellung von Vertretungen in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation kann durch ein Formular sowie Seminarbescheinigungen erbracht werden. Hierfür wurden Fristen von drei Monaten nach einer Bestellung bzw. zwei Monaten bei Neubestellungen innerhalb einer Wahlperiode festgelegt. Die Regelung dient der Vorbeugung haftungsrechtlicher und versicherungstechnischer Konsequenzen. Zudem legt die Ordnung fest, dass Mitglieder nicht mehr als fünf Aufsichtsratsfunktionen und insgesamt nicht mehr als zehn Entscheidungs- und Aufsichtsgremien gleichzeitig ausüben dürfen.
Ergänzend wurde ein von der Konzernsteuerung erstellter Leitfaden zur Unterstützung der Gremienmitglieder zur Kenntnis genommen. Um die Anforderungen an die Sachkunde dauerhaft zu erfüllen, wird die Konzernsteuerung in Abstimmung mit den Fraktionen und Parteien regelmäßige Fortbildungsangebote bereitstellen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 40.Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Landesjagdverband NRW im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · 1330/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beschlossen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds des Landesjagdverbandes NRW aus seinem Amt zum 13. April 2023.
Gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der entsprechenden Verordnung werden in kreisfreien Städten Naturschutzbeiräte gebildet, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in Hamm besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde den Landesjagdverband NRW zur Nachbesetzung aufgefordert hatte, reichte der Verband zwei Personen als Vorschläge für die Position der Stellvertretung ein. Die Verwaltung empfahl die Wahl einer Bewerberin als neues stellvertretendes Mitglied, um die Vertretung des Landesjagdverbandes im Beirat fortzuführen. Mit der Neubesetzung soll die Vertretung der Interessen des Verbandes im Gremium sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 41.Wahl eines Mitgliedes für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen RundfunkZur Vorlage · 1363/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 wurde über die Neubesetzung eines Sitzes in der Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk entschieden. Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion wurde ein neues Mitglied für den eingetragenen Verein Lippewelle Hamm e.V. benannt.
Die Vorlage mit der Nummer 1363/23_VL diente dazu, eine personelle Änderung in der Besetzung der genannten Gemeinschaft zu vollziehen. Mit dem Beschluss wurde die Nachfolge für ein bisheriges Mitglied festgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Umbesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Zudem wurde festgehalten, dass die Entscheidung keine Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt hat. Der entsprechende Beschluss wurde nach der Beratung im Hauptausschuss durch den Rat gefasst.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 42.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 1364/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion initiiert wurde, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied für das Gremium zu bestimmen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Kreispolizeibeirat zu wählen, um die Position eines anderen Ratsmitglieds zu besetzen. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der Paragrafen 15 und 17 des Polizeiorganisationsgesetzes.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 11. Dezember 2023 behandelt und stand zur Entscheidung im Rat am 12. Dezember 2023 bereit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 43.Gremienumbesetzung Kommunales Jobcenter AÖR und Industriegebiet Westfalen GmbHZur Vorlage · 1366/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1366/23 eine Neubesetzung von Gremienmitgliedschaften beschlossen. Der Beschluss umfasst Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR sowie des Aufsichtsrates der Industriegebiet Westfalen GmbH.
Im Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR wurde ein stellvertretendes Mitglied abberufen. An dessen Stelle wurde ein neues stellvertretendes Mitglied entsandt.
Parallel dazu erfolgte eine personelle Änderung im Aufsichtsrat der Industriegebiet Westfalen GmbH. Auch hier wurde ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue stellvertretende Vertretung ersetzt.
Die entsprechenden Umbesetzungen wurden auf Antrag der CDU-Fraktion initiiert. Die Vorlage machte keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der Beschlüsse.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 44.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1373/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Mitgliedern in verschiedenen städtischen Ausschüssen vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der SPD-Fraktion zurückgeht, regelt die personellen Veränderungen infolge von Ausschiedungen und internen Umbesetzungen.
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken, um den Ausstieg eines Ratsmitglieds zu ersetzen. Ebenso wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen. Für den Ausschuss für Schule und Ausbildung ist die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Neubesetzung weiterer Gremien. Ein Ratsmitglied wird als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie in den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz berufen. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied nachrücken. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Der Rat hat dem Entwurf in der Sitzung am 12. Dezember 2023 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 45.Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1377/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1377/23 die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss statt und steht unter dem Motto „Wir.Machen.Zukunft.“.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht der Stadt Hamm aufgrund ihrer Einwohnerzahl die Entsendung von sechs stimmberechtigten Delegierten zu. Die Vorlage sieht vor, dass die Stimmenverteilung der sechs Delegierten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren im Verhältnis 3:2:1 auf die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN erfolgt. Dabei ist die Vorgabe zu berücksichtigen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil im Stadtrat gewahrt werden soll.
Zusätzlich zur Benennung der sechs Delegierten können die Mitgliedsstädte weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste entsenden. Der Oberbürgermeister ist bereits kraft Satzung stimmberechtigt, da er den Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen vertritt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Benennung der Delegierten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 46.Umbesetzung in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 1380/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der AfD-Fraktion zurückgeht, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss zu ändern.
Konkret soll ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um die Position eines anderen Bürgervertreters zu übernehmen. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Zudem liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 47.Umbesetzung in den externen GremienZur Vorlage · 1382/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 verschiedene Umbesetzungen in externen Gremien beschlossen. Die Änderungen betreffen die Vertretung der Stadt in verschiedenen Unternehmen und Verbänden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage 1382/23 wurde festgelegt, dass ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH abberufen und ein neues Mitglied entsandt wird. Ebenso erfolgt ein Wechsel in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH, wobei ein bisheriges Mitglied durch eine neue Vertretung ersetzt wird.
In den Stadtwerken Hamm mbH wurde die Abberufung eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat sowie die Entsendung eines neuen Mitglieds beschlossen. Für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm wurden mehrere personelle Änderungen vorgenommen. Dies umfasst die Abberufung eines Mitglieds sowie die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds. Zudem wurde die Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds und die Entsendung einer neuen stellvertretenden Vertretung beschlossen. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse wurde zudem die Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds aus der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe sowie die Entsendung eines neuen stellvertretenden Mitglieds festgelegt.
Die Umbesetzungen erfolgten auf Vorschlag der CDU-Fraktion. Die kommunalen Vertreter der Stadt Hamm wurden zudem angewiesen, die entsprechenden personellen Änderungen in den Gremien der IMPULS, der Hammer Wirtschaftsagentur GmbH und der Stadtwerke Hamm GmbH zu bestätigen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 48.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Hauptausschuss und Ausschuss für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 1384/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 1384/23_VL der Stadtverwaltung Hamm wird über personelle Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen entschieden. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion gestellt wurde, betrifft die Zusammensetzung des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt.
Für den Hauptausschuss sieht der Entwurf vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines anderen Ratsmitglieds zu wählen. Zudem ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Platz eines Ratsmitglieds im Hauptausschuss vorgesehen.
Des Weiteren wird die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt beantragt, um die Position eines Ratsmitglieds zu besetzen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss in der Sitzung am 12. Dezember 2023 gefasst.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 49.41. Westfälischer Hansetag am 8. und 9. Juni 2024 in BeckumZur Vorlage · 1386/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Vertretung der Stadt beim 41. Westfälischen Hansetag vorgelegt. Die Veranstaltung findet am 8. und 9. Juni 2024 in der westfälischen Hansestadt Beckum statt. Im Rahmen dieses Termins findet am 8. Juni 2024 zudem die Delegiertenversammlung des Westfälischen Hansebundes statt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Delegation aus insgesamt vier Personen zu entsenden. Die Besetzung der Delegation soll den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Vertreter umfassen. Die weiteren Mitglieder der Delegation sollen aus Vertretern der Fraktionen SPD, CDU und B 90/DIE GRÜNEN bestehen.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der Teilnahme. Zudem wird festgehalten, dass die Durchführung der Reise keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat am 12. Dezember 2023 mit dem entsprechenden Ergebnis versehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 50.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1244/23_VL befasst sich mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2023 der Stadt Hamm sowie den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen rund 200 Eingaben ausgewertet wurden. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Nahverkehrsplan 2023 mit den darin beschriebenen Maßnahmen förmlich zu beschließen.
Im Rahmen der Umsetzung bis zum Jahr 2025 ist die Realisierung der Metrobuslinien 1/3 und 10/11 vorgesehen. Diese sollen als Pilotlinien in einem 10-Minuten-Takt, in den Außenästen alle 20 Minuten, betrieben werden. Eine flächendeckende Versorgung aller Stadtbezirke mit Metrobuslinien ist bis zum Jahr 2035 geplant. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, um Lücken im Nacht- und Frühverkehr zu schließen. Ein entsprechendes Betriebskonzept soll im Jahr 2024 beschlossen und die Umsetzung durch die Stadtwerke im Jahr 2025 erfolgen.
Weitere Inhalte der Planung umfassen die Weiterverfolgung von Schienenprojekten, wie die Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie den Ausbau des Bahnknotens Hamm. Im Regionalbusverkehr sind Taktverdichtungen und Linienverlängerungen vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt primär durch die Stadtwerke und Fördermittel, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine Kosten für die Stadt entstehen. Eine neue Planung zur Evaluation der Maßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung soll spätestens für den Zeitraum 2028/2029 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 51.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 52.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1195/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1195/23_VL behandelt die zweite, vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof in der Gemarkung Bockum-Hövel. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung einer Kita-Nutzung sowie eine wohnbauliche Ergänzung auf einer Gesamtfläche von etwa 0,35 Hektar. Die räumliche Begrenzung des Gebiets erfolgt durch die Flurstücke 221, 222, 310 und 224 im Norden, die Strackstraße im Osten, die Flurstücke 336 bis 332 im Süden sowie die Flurstücke 516, 515, 514 und 605 im Westen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten Vorgaben zur Gestaltung der Flächen, darunter die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen für Wege und Stellplätze sowie die Pflicht zu extensiven Dachbegrünungen mit einer mindestens 10 cm starken, wasserspeichernden Substratschicht. Unbebaute Flächen sind als Grünflächen auszugestalten, wobei Schottergärten unzulässig sind. Zudem wird ein Albedo-Wert von mindestens 0,3 für Fassaden vorgeschrieben sowie eine Erdgeschossfußbodenhöhe von mindestens 63,93 m über NHN festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Lippeverbandes berücksichtigt sowie ein Einwand eines Bürgers zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung sowie die Begründung vom 20.10.2023 am 12.12.2023 als Satzung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Änderung verlieren die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06.066 im betroffenen Bereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 53.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1205/23_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 „Martin-Luther-Straße“ für ein etwa 800 m² großes Plangebiet in Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation durch die Schaffung eines Gebäudeensembles mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Im Rahmen der Änderung soll die Widmung von einem Besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet erfolgen. Die neuen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen vor. Zudem sind eine Firsthöhe von 85,00 m NHN, eine Traufhöhe von 75,00 m NHN und eine Dachbegrünung vorgeschrieben.
Die Planung umfasst zudem die städtebauliche Neugestaltung der Immobilie Nassauerstraße 36a. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Fassadenerhaltung ist eine Neubebauung vorgesehen, wobei die Materialität des Bestands sowie zwölf Kunstelemente übernommen werden sollen. Die Brandschutzwände sollen als „Kunst am Bau“ gestaltet werden. Für den Martin-Luther-Platz werden Optionen zur Erhaltung einer Kulturbühne sowie eine dauerhafte Podestfläche geprüft. Zur Bereitstellung der Planungsflächen ist die Einziehung einer 169 m² großen Teilfläche im Bereich des Grünbeetes am Martin-Luther-Platz vorgesehen.
In die Planung flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein, darunter Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zu Methanausgasungen sowie Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit, während die Untere Denkmalschutzbehörde auf die Nähe zur Martin-Luther-Kirche hinwies. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 54.ISEK Werries: Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gem. § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1258/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch beschlossen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 396,25 Hektar. Die neue Abgrenzung orientiert sich weitgehend an dem zuvor beschlossenen Untersuchungsgebiet, schließt jedoch zusätzlich Grundstücke auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße mit ein.
Die Entscheidung basiert auf einer Reihe von Planungen, darunter die Rahmenplanung von 2018, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2020 sowie ein im Jahr 2021 durchgeführter Wettbewerb. Die Festlegung als Stadtumbaugebiet ist notwendig, um den Anforderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen und künftige Förderanträge stellen zu können.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht neben der Erweiterung des Stadtteilzentrums „Alte Schule Werries“ das Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren begrenzt. Die Finanzierung der Vorhaben soll über verschiedene Förderprogramme, unter anderem aus der Städtebauförderung sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Nahmobilität, sichergestellt werden. Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die meisten Grundstücke des zentralen Leitprojekts im Eigentum der Stadt Hamm stehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 55.Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 1262/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich „Ostring“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Unterschutzstellung eines etwa 17.311 m² großen Gebiets in der Gemarkung Hamm vor, das die Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen umfasst.
Der geplante Bereich umfasst eine Kombination aus Wohnbebauung, Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Die Bebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren zwischen 1914 und 1923 errichtet wurden. Als wesentliche Bestandteile des Ensembles gelten insbesondere drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten. Ergänzt wird das Ensemble durch die bereits seit 1984 als Baudenkmal eingestufte Grünanlage „Ostring“, die Strukturen wie eine Pergola mit Musikpavillon und den Bärenbrunnen beinhaltet. Auch die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie die Erschließungsstraße sind Teil der geplanten Satzung.
Hintergrund der Planung ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dieser städtebaulichen Einheit, die im Kontext der historischen Begradigung der Ahse und der Gestaltung der Ringpromenade entstand. Die Satzung soll das Ensemble als Zeugnis der Stadtbaugeschichte schützen. Das Verfahren basiert auf § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Planungsrechtlich ist das Gebiet nach § 34 BauGB einzustufen, wobei der Flächennutzungsplan den Bereich bereits als Zone mit einer Häufung von Baudenkmälern markiert. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 56.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1277/23_VL sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 03.085 (Werler Straße / Oberallener Weg) vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 95.335 m². Die Ausweisung von Gewerbeflächen soll die Ansiedlung eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens unterstützen und bis zu 560 Arbeitsplätze sichern. Das Gebiet umfasst voraussichtlich 47,8 % Gewerbefläche, 2komma 26,9 % private Grünflächen sowie 14,0 % Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Plan integriert Klimaschutz- und Klimaanpassungsstandards, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung, die Reduzierung der Grundflächenzahl zur Vermeidung von Hitzeinseln sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen. Zur Umsetzung des Landschaftsplans Hamm-Süd sind Ausgleichsmaßnahmen wie Waldstreifen, Hecken und Streuobstwiesen vorgesehen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg werden im Plan berücksichtigt.
Die verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2022 bestätigt die Realisierbarkeit des Vorhabens, wobei die Bebaubarkeit der Flächen an die Fertigstellung der A445 gekoppelt ist. Die Erschließung mit Wasser und Strom soll über bestehende Systeme der Stadtwerke Hamm erfolgen. Die Vorlage sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 20.10.2023 zu beschließen, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 03.079 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 57.Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1293/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Das rund 8.000 Quadratmeter große Plangebiet umfasst den südwestlichen Teilbereich des Platzes sowie die erschließende Straße Hellweg.
An dem Standort wird seit 2020 eine provisorische Wertstoffannahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll diesen Standort dauerhaft sichern und um weitere, gebietsverträgliche Entsorgungsfraktionen erweitern. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet „Messe und Veranstaltungen“ ausweist, ist eine Anpassung im Wege der 52. Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem die kommunalen Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitzebelastungen oder Starkregenereignisse zu minimieren.
Die Vorlage sieht zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine gemeinsame Bürger- und Informationsveranstaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) zur Vorstellung des Vorhabens geplant. Das zuständige Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 58.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1297/23_VL sieht den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg vor. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Werries umfasst etwa 13.801 m² und dient als Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festlegungen zur zweigeschossigen Bauweise sowie zur Integration von Klimastandards, wie etwa Dachbegrünungen, Solarenergienutzung und Baumpflanzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes sowie der unteren Naturschutzbehörde in die Planungsunterlagen aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Hinweise zur Entwässerung, zur Stromversorgung und zum Artenschutz in die Begründung integriert. Für die Erschließung des Geländes wurde eine Befreiung vom Alleenschutz an der Ostwennemarstraße unter der Auflage von Ersatzpflanzungen beschlossen. Zudem müssen im Bereich der Allee zwölf Bäume im Verhältnis 1:2 ersetzt werden.
Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung von Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg, der Emschergenossenschaft, des Geologischen Dienstes NRW und der IHK Dortmund zu Themen wie Bergbau und Methanausgasungen. Die untere Denkmalbehörde und das Amt für Brandschutz äußerten keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Bebauungsplan soll mit der Begründung vom 16.10.2023 als Satzung beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 59.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1299/23_VL behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Ziel des Verfahrens ist die Nachverdichtung des etwa 5.676 m² großen Gebiets durch die Errichtung von vier Zweifamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht etwa 78 % Wohnbaufläche, 17 % öffentliche Verkehrsflächen und 5 % öffentliche Grünflächen vor. Zur Sicherung des Übergangs zum angrenzenden Grünzug sowie zur Umsetzung eines Pflanzgebots soll der Geltungsbereich um einen fünf Meter breiten Streifen erweitert werden.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände berücksichtigt. Während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg auf mögliche Bodendenkmäler sowie Kampfmittel hinweisen, konnten Bedenken hinsichtlich eines Feuchtbiotops oder relevanter Artenschutzfunde durch Gutachten der Verwaltung entkräftet werden. Auch Hinweise auf eine historische Mühle oder eine Gefährdung des Grundwasserspiegels konnten nicht bestätigt werden.
Zur Klimaanpassung und zur Förderung der Innenentwicklung sind eine verpflichtende Dachbegrünung, ein Schottergartenverbot sowie eine Begrünung von mindestens 30 % der Grundstücksflächen vorgesehen. Zudem sollen Bodenarbeiten im Wurzelbereich vorhandener Eichen beschränkt werden. Die Vorlage sieht die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vor, wobei der Entwurf inklusive Begründung für die Dauer eines Monats ausgelegt wird. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 60.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1300/23_VL behandelt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“. Gegenstand ist die Umwidmung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals in der Gemarkung Berge von einem Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung. Ziel der Änderung ist die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von etwa 8.800 m². Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Änderung mit der redaktionell überarbeiteten Begründung vom 27.07.2023 vor. Dabei wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregung der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurde, wurde der Forderung der Bezirksregierung Arnsberg nach einer Anpassung der Flächennutzung nicht gefolgt, da diese bereits im Entwurf als Büro- und Verwaltungsgebiet vorgesehen ist.
Im Rahmen der Planung sind Klimaschutzmaßnahmen wie die Begrünung von Stellplätzen, Dachbegrünungen und die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Die Verwaltung integriert artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Vorgaben zur Eingriffsbilanzierung in die Begründung. Zudem sind Rodungs- und Rückbauarbeiten zeitlich auf den Zeitraum zwischen Oktober und März zu beschränken. Ein Bodenaustausch zur Beseitigung einer Altlastenverdachtsfläche ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Nach der Feststellung der Änderung soll die Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 61.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1301/23_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Ziel des Plans ist die Errichtung einer Büroimmobilie namens „Balanced Office Building - BOB.Hamm“ auf einem etwa 12.497 m² großen Areal. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² auf einer Grundfläche von circa 2.445 m². Geplant sind etwa 100 Stellplätze, von denen drei Viertel mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Zudem umfasst die Planung Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung, die Reduzierung der Versiegelung und die Nutzung regenerativer Energien.
Im Rahmen des Verfahrens soll der Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan sowie die redaktionell überarbeitete Begründung vom 23.10.2023 als Satzung verabschieden. Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Vorlage beinhaltet Anpassungen an der Fassadengestaltung, die nun eine Klinkerfassade ohne Putzflächen vorsieht, sowie eine Änderung der Stellplatzanzahl von 91 auf 100.
Die Planung berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband, die Stadtwerke Hamm sowie die untere Naturschutz-, Abfall- und Wasserbehörde. Auch die Ergebnisse der Beteiligung des Gestaltungsbeirats zur Fassadengestaltung sowie Hinweise zum Artenschutz und zu Altlasten im Gewerbegebiet sind in die Vorlage eingearbeitet. Ein Durchführungsvertrag liegt der Beschlussfassung vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 62.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 63.Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1324/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1324/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 15.438 m². Dieser Bereich umfasst 15 Gebäude aus der Zeit um 1930, darunter ein Doppelhaus, sowie zwei öffentliche Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung besteht zu etwa 74,5 % aus Wohnflächen, zu 14,7 % aus Verkehrsflächen und zu 10,8 % aus Grünflächen.
Der Entwurf der Satzung vom 26. Juni 2023 soll zusammen mit der Begründung und dem Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes NRW sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im Dezember 2022, und die Behördenbeteiligung fand im Zeitraum zwischen August und September 2023 statt.
Die Verwaltung hält fest, dass die Belange der Energie- und Wasserversorgung durch die Satzung nicht berührt werden und die Betriebssicherheit der Versorgungssysteme unverändert bleibt. Die Beteiligung verschiedener Fachämter, darunter das Rechtsamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv sowie die Bauverwaltung, erfolgte ohne Bedenken. Es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 64.Bebauungsplan Nr. 06.098 - Tarnowitzer Bogen - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. städtebauliches Qualifizierungsverfahren 3. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1327/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1327/23_VL den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.098 „Tarnowitzer Bogen“ in Hamm-Bockum-Hövel behandelt. Das rund 14 Hektar große Plangebiet südöstlich der Tarnowitzer Straße soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Angestrebt wird eine Bebauungsdichte von etwa 30 bis 35 Wohneinheiten pro Hektar, wobei ein Anteil von circa 35 Prozent an gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist.
Die Planung umfasst neben der Bereitstellung von Wohnraum auch die Integration von Infrastruktur, darunter eine Kindertagesstätte und ein Feuerwehrgerätehaus, sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und Maßnahmen zur Regenrückhaltung. Die Umsetzung soll den Klimaschutzstandards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025 entsprechen, was insbesondere die Begrünung und die Prüfung einer Fernwärmeerweiterung einschließt.
Für die städtebauliche Entwicklung wurde die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens mittels Mehrfachbeauftragung beschlossen. Nach Abschluss der Planungsvorbereitung sollen drei Fachplanungsbüros im Rahmen eines Wettbewerbs Rahmenkonzeptionen erarbeiten. Eine Kommission wird diese Konzepte bewerten, um ein Vorzugskonzept als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren auszuwählen. Zudem wurde die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen. Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beriet das Vorhaben bereits im November 2023.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
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