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Beschlussvorlage

Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für die Jahre 2024 und 2025.

1340/23_VL 11.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1340/23_VL einen Antrag auf institutionelle Förderung für die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dem Verein für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro zu gewähren. Insgesamt beläuft sich die beantragte Summe somit auf 100.000,00 Euro. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, wobei die entsprechenden Mittel in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt wurden.

Die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße. Der Antrag der Einrichtung umfasst neben der Finanzplanung auch Informationen zur Miet- und Personalsituation sowie zur angebundenen Freien Jugendkunstschule. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der Mittel für den Zweijahreszeitraum, um der Kultureinrichtung Planungs- und Finanzsicherheit zu ermöglichen.

Die Gewährung des Zuschusses bleibt mit der Auflage verbunden, die Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod zu fördern. Die Details der Förderung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss gefördert werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.

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Beratungsfolge