1. Änderung zum Ausbauplan S 18/21 Goethestraße B 63 von Alleestraße bis Südenwall
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Ausbauplans S 18/21 für die Goethestraße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich von der Alleestraße bis zum Südenwall. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses der 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
Die Planungsanpassungen ergeben sich aus einem Sicherheitsaudit sowie geänderten Richtlinien. Im Bereich der Goethestraße von der Alleestraße bis zur Schillerstraße werden die Breiten der Geh- und Radwege erhöht. Am Knotenpunkt Goethestraße/Schillerstraße soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine vollständige Lichtsignalanlage installiert werden. In den Abschnitten zwischen Schillerstraße, Feidikstraße und Bismarckstraße werden die Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrstreifen und Parkplätzen auf 0,75 Meter verbreitert. Zudem wird der Radfahrstreifen auf der Ostseite bis zur Bismarckstraße fortgeführt. Im Bereich bis zum Südenwall werden beidseitig Radfahrstreifen angelegt, wobei die Ladezone auf der Westseite entfällt.
Die geschätzten Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.300.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel des kommunalen Straßenbaus in Höhe von rund 1,42 Millionen Euro, Anliegerbeiträge sowie Zuschüsse für Bushaltestellen. Der städtische Eigenanteil beträgt etwa 515.950 Euro. Drei Bäume werden im Zuge der Maßnahmen gefällt und an anderer Stelle ersetzt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 14.11.2023kein Ergebnis hinterlegt