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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2025
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)Zur Vorlage · BV-396/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Die Vorlage sieht vor, vier konkrete Projekte für eine Förderung vorzuschlagen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist dabei auf einen Bundesanteil von 75 Prozent und einen kommunalen Eigenanteil von 25 Prozent ausgelegt.
Zu den geplanten Projekten gehört die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz sowie die Errichtung einer neuen LED-Flutlichtanlage im Selbachpark. Ein weiteres Vorhaben umfasst die Umgestaltung eines Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld, ergänzt durch eine neue LED-Flutlichtanlage und Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem sollen die Entwicklung des Sportstandorts Glückauf-Stadion sowie die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle beantragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 umfassen erwartete Auszahlungen in Höhe von rund 9,24 Millionen Euro. Dem stehen voraussichtliche Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von etwa 6,93 Millionen Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von circa 2,31 Millionen Euro ergibt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung und unter Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 2.2Grundsteuerreform: einheitlicher HebesatzZur Vorlage · BV-78/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-78/26 wird vorgeschlagen, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Hamm rückwirkend zum 1. Januar 2026 anzupassen. Ziel ist die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B und damit das Ende der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil vom 4. Dezember 2025 entschieden, dass eine Privilegierung von Wohngrundstücken zulasten von Nichtwohngrundstücken gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstößt, sofern keine hinreichende sachliche Rechtfertigung vorliegt. Das Gericht stellte fest, dass rein fiskalische Erwägungen oder die Sicherung der Aufkommensneutralität eine solche Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2026 untermauerte diese Rechtsauffassung, indem es eine differenzierende Hebesatzsatzung in einer anderen Kommune für teilnichtig erklärte.
Zuvor hatte die Stadt Hamm die durch das Landesrecht Nordrhein-Westfalen eingeräumte Option genutzt, unterschiedliche Hebesätze festzulegen, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform sozialverträglich zu gestalten. Angesichts der nun vorliegenden gerichtlichen Begründungen sieht die Vorlage die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz vor, um die rechtliche Sicherheit der Steuerfestsetzung wiederherzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.39. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · BV-56/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird sich mit der neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung befassen, die zum 1. April 2026 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-56/26 des Amtes für Finanzen und Controlling sieht Anpassungen einzelner Gebührentarife vor, die auf notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Kosteneinsparungen basieren.
Im Rahmen der Maßnahme 17.5 zur Erhöhung der Gebühren für Beglaubigungen sind die Tarife 1.2.1 und 1.2.2 anzupassen. Zudem wird die Regelung zur Bauaktenauskunft im Vermessungs- und Katasteramt präzisiert. Nachdem die Bereitstellung von Bauakten bereits seit Anfang 2025 sowohl in analoger als auch in digitaler Form möglich ist, soll künftig – analog zu bestehenden Tarifen – die Auswahl zwischen der analogen oder der digitalen Variante festgeschrieben werden. Damit wird eine Regelung geschaffen, die auf Erfahrungen aus der bisherigen Praxis basiert, bei denen Anfragen für beide Formate ohne entsprechende Gebührendeckung vorlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden mit einem Anstieg der Einnahmen um etwa 4.000 Euro beziffert. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.49. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001Zur Vorlage · BV-58/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die neunte Änderung der Entgeltordnung beraten, die ab dem 1. April 2026 wirksam werden soll. Grundlage für diese Anpassung ist die verbindliche Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026. Dies folgt auf den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2025, den Optionszeitraum im Zusammenhang mit dem Systemwechsel der Umsatzbesteuerung zum Jahresende 2025 zu beenden.
Die Änderung betrifft insbesondere die Gebührenstruktur im Standamt. Bei der Überlassung eines Familienbuches an Brautpaare soll künftig die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % in den Selbstkosten enthalten sein, was eine Anpassung der entsprechenden Tarifnummern erfordert. Darüber hinaus sieht die Vorlage Ergänzungen in Ziffer 2.2 vor, um die Gegebenheiten für das Amt für Finanzen und Controlling entsprechend zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage BV-58/26 wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.5Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 vor. Laut der Beschlussvorlage BV-11/26 ist der Haushaltsplan für diesen Zeitraum sowie für die mittelfristige Planung bis 2030 nicht ausgeglichen. Aufgrund dieser Entwicklung besteht die Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Die aktuelle Planung sieht für das Jahr 2026 ein negatives Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro vor, wobei mit einer steigenden Tendenz in den Folgejahren gerechnet wird. Als wesentliche Ursachen für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, angeführt. Eine bilanzielle Überschuldung wird voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten. Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2026 bis 2030 weist ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro aus.
Im Bereich der Investitionen sind Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 vorgesehen, das der Stadt Hamm pauschal rund 105 Millionen Euro für einen Zeitraum von zwölf Jahren bereitstellt. Für die Jahre 2026 bis 2030 wurden bereits 74,6 Millionen Euro aus dieser Förderpauschale eingeplant. Die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und das Sicherungskonzept ist nach den entsprechenden Haushaltsberatungen für die Ratssitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.5.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036 vor. Der Haushaltsplan weist für die Jahre 2026 und 2027 sowie in der mittelfristigen Planung bis 2030 ein Defizit auf. Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von rund 105,4 Millionen Euro veranschlagt. Als Haupttreiber für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, genannt.
Da eine bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dieses umfasst für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erreichen. Die Umsetzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 24. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.5.2Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-11/26 2. Ergänzung behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie des Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der finale Beschlussvorschlag wird nach Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert. Dieser umfasst neben der Haushaltssatzung auch strategische Ziele, den Stellenplan für die Jahre 2026/2027 sowie die Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz.
Im Vergleich zum Entwurf vom 20. Januar 2026 ergeben sich Änderungen durch die Beratungen in den Bezirksvertretungen. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen jedem Bezirk jeweils 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Während die meisten Bezirksvertretungen den jeweiligen Haushaltsansätzen zustimmten, wies die Bezirksvertretung Rhynern darauf hin, dass für ihren Stadtbezirk in den Jahren 2026 und 2027 keine wesentlichen Investitionen vorgesehen sind. Nennenswerte Investitionen seien dort erst ab dem Jahr 2028 veranschlagt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Planung investiver Maßnahmen Teil einer gesamtstädtischen und langfristigen Investitionsplanung ist. Aufgrund der Größe einzelner Projekte können sich Investitionsschwerpunkte in bestimmten Haushaltsjahren auf einzelne Stadtbezirke konzentrieren. Eine gleichmäßige Verteilung der Investitionen über alle Bezirke hinweg sei daher nicht in jedem Haushaltsjahr oder innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung möglich.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.5.3Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 3. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Haushaltssatzung für die Jahre 202
Die Vorlage sieht vor, die Haushaltsplanung für 2026 und 2027 sowie das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum von 2026 bis 2036 auf Basis des Entwurfs 11/26 und der im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen zu beschließen. Dies umfasst auch die Festlegung strategischer Ziele, Budgetregeln sowie den Stellenplan für die Jahre 2026 und 2027. Zudem ist die lineare Auflösung der Bilanzierungshilfe ab 2026 vorgesehen.
Die finanzielle Ausgangslage zeigt, dass der Jahresfehlbetrag für 2026 durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann, diese jedoch im Jahr 2027 vollständig aufgebraucht sein wird. Da die Bilanz zum Ende des Jahres 2027 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweisen wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Ziel dieses Konzeptes ist es, innerhalb von zehn Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist das Bekenntnis zu den „Dresdner Impulsen“. Die Stadt Hamm beabsichtigt, diesen Forderungen inhaltlich beizutreten. Diese fordern unter anderem eine finanzielle Soforthilfe durch Bund und Länder zur Kompensation steigender Sozialausgaben sowie die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, wonach neue Aufgaben nur bei vollständigem Kostenausgleich übertragen werden sollen. Zudem wird ein Abbau bürokratischer Hürden angeregt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 2.5.4Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 4. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie zur Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum von 2026 bis 2036 vor. Die Vorlage basiert auf dem Entwurf der Haushaltssatzung (Vorlage 11/26) und berücksichtigt die im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 empfohlenen Änderungen.
Neben der Haushaltssatzung umfasst der Beschlussvorschlag die Festlegung strategischer Ziele sowie der Budgetregeln gemäß dem Vorbericht. Ebenfalls zur Entscheidung stehen der Stellenplan für die Jahre 20
26 und 2027 sowie die lineare Auflösung der Bilanzierungshilfe gemäß den gesetzlichen Vorgaben des NKF-COVID-19-Ukraine Isolierungsgesetzes ab dem Jahr 2026. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Initiative „Dresdner Impulse“ für starke Städte und Reformen inhaltlich zu unterstützen und beizutreten.
Die vorliegende vierte Ergänzung zur Beschlussvorlage enthält ergänzend die Stellungnahme des Personalrates zum geplanten Stellenplan für den Zeitraum 2026/2027.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 2.6Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · BV-37/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) entscheiden. Die Prüfung, die im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchgeführt wurde, umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche wie Finanzen, Informationstechnik, Mobilitätsmanagement, Bauaufsicht sowie das kommunale Krisenmanagement und den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der Prüfbericht „Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm 2024/2025“ enthält verschiedene Feststellungen und Empfehlungen. Die Verwaltung hat bereits Teile der Vorschläge umgesetzt und prüft derzeit, inwieweit weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aus den Ergebnissen abgeleitet werden können.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag stimmt der Rat der gegenüber der gpaNRW und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebenden Stellungnahme zu den im Bericht enthaltenen Punkten zu. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge der Prüfinstanz zu prüfen und diese bei Bedarf im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor die abschließende Entscheidung im Rat für den 24. März 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 25.02.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 2.7Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · BV-410/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten entscheiden. Die Vorlage BV-410/25 regelt die Mittelvergabe durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Umbenennung des ehemaligen Integrationsrates in Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung.
Die überarbeiteten Richtlinien enthalten detailliertere Angaben zu den Zielsetzungen sowie zu den anspruchsberechtigten Personen. Zudem wurden Erläuterungen zum Antragserfordernis und zur Beschlussfassung ergänzt. Die maximale Auszahlungssumme pro Antrag wird von bisher 300 Euro auf 500 Euro angehoben. Des Weiteren werden Regelungen zum Verwendungsnachweis erläutert.
Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, wobei die Mittel in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 vorgesehen sind. Der Beschlussvorschlag wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 2.8Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) und die mittelbare Beteiligung an der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV)Zur Vorlage · BV-65/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine Beschlussvorlage zur Beteiligungsstruktur der Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) sowie der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH (TWHV). Im Rahmen einer geplanten Kapitalerhöhung bei der TWH sollen neue Gesellschafter eintreten, wodurch sich der Anteil der Stadtwerke Hamm GmbH von derzeit 100 % auf maximal 5 % verringert. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, im Zuge dieser Erhöhung Kapitaleinlagen in bar bis zu 350.000 Euro zu leisten und sich an einer Erhöhung des Kommanditkapitals um bis zu 150.000 Euro zu beteiligen. Zudem soll die Stadtwerke Hamm GmbH zur Absicherung von Bankbürgschaften für Ausschreibungsverfahren nach dem Kraftwerkssicherheitsgesetz Sicherheiten in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro übernehmen können.
Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur mittelbaren Beteiligung der Stadt Hamm über die Trianel GmbH an der TWH und der TWHV. Die Trianel GmbH plant, eine Beteiligung von bis zu 10 % an der TWH aufzunehmen, wobei sie Kapitalbeträge in bar sowie Kommanditeinlagen leisten und Sicherheiten für Ausschreibungen bis zu einer Höhe von 9 Millionen Euro bereitstellen möchte. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines dritten Kraftwerksblocks am Standort Hamm-Uentrop, der neben Erdgas auch wasserstofffähig sein soll.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.9Beteiligung der Energiehandelsgesellschaft West mbH an der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH zur Umsetzung eines BatteriespeicherprojektesZur Vorlage · BV-68/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die mittelbare Beteiligung an der künftigen Gesellschaft „Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH“ entscheiden. Die Beteiligung erfolgt über die Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw), an der die Stadtwerke Hamm mit einem Anteil von 15,34 Prozent beteiligt sind.
Die Vorlage sieht vor, dass die ehw 50 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft zu einem Kaufpreis von 12.500 Euro erwirbt. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Einlage der ehw in Höhe von bis zu 775.000 Euro als Kapital oder Darlehen ermöglicht. Ein späterer Transfer von bis zu einem Drittel der Anteile an eine noch zu gründende Bürgerenergiegenossenschaft ist ebenfalls vorgesehen, wobei die ehw anfänglich einen Darlehensanteil von bis zu 375.000 Euro übernimmt. Zudem soll die ehw ein Projektbeteiligungsentgelt von maximal 200.000 Euro an die Stadtwerke EVB Huntetal leisten.
Gegenstand der Beteiligung ist ein Groß-Batteriespeicherprojekt in Diepholz, dessen Inbetriebnahme für Ende 2026 oder Anfang 2027 geplant ist. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass dieser Vorgang für die Stadt Hamm mit keinem direkten Geldfluss verbunden ist. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm erhält die Ermächtigung, die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Beteiligungserwerbs durchzuführen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.10Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm (VBH): 1. Grundsatzbeschluss 2. Beschluss der VorabbekanntmachungZur Vorlage · BV-408/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 im Wege einer Direktvergabe an die Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) zu verlängern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 sowie der Paragraph 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Da die VBH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH ist, welche wiederum zu 100 Prozent in der Stadt Hamm liegt, erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für diese Vergabeform.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Damit wird die Frist für mögliche Konkurrenzanträge anderer Verkehrsunternehmen eingeleitet. Die inhaltliche Grundlage der Leistungsbeschreibung bildet der Nahverkehrsplan von 2023, der Standards für Bedienung und Qualität festlegt.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt derzeit über den städtischen Querverbund der Stadtwerke Hamm ohne direkten Zuschuss durch die Stadt, wobei Instrumente für eine etwaige zukünftige Mitfinanzierung vorbereitet werden. Ein abschließender Beschluss des Rates zur Direktvergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 erwartet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
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- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.11Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRWZur Vorlage · BV-1/26 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.12Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2027 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-28/26 sieht vor, dass die Verwaltung die für die altengerechte Quartiersentwicklung eingerichteten Stellen in den neun Sozialräumen der Stadt über den 31. Dezember 2026 hinaus um zunächst drei Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 fortsetzt. Konkret geht es um die Weiterführung von insgesamt neun Vollzeitstellen, wobei pro Sozialraum eine Stelle vorgesehen ist. Die Verwaltung erhält den Auftrag, für diese Stellen ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen und die entsprechenden Verträge ab dem 1. Januar 2027 abzuschließen.
Die Begründung der Vorlage verweist auf die demografische Entwicklung in Hamm, wonach die Zahl der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2035 voraussichtlich auf über 44.000 Personen ansteigen wird. Das Konzept zielt darauf ab, Strukturen für eine selbstständige Lebensführung im sozialen Umfeld zu schaffen und die Quartiersentwickler als Ansprechpartner zwischen Senioren, Dienstleistern und der Sozialverwaltung zu etablieren. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Prävention von Vereinsamung sowie die Durchführung präventiver Hausbesuche und die Förderung digitaler Angebote. Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2027 bis 2029 werden mit Aufwendungen zwischen rund 982.000 Euro und etwa 1,06 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.1343. Westfälischer Hansetag am 11. und 12. April 2026 in Hamm 46. Internationaler Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard/PolenZur Vorlage · BV-59/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-59/26 regelt die geplante Teilnahme der Stadt Hamm an zwei Hansetagen im Jahr 2026. Der 43. Westfälische Hansetag findet am 11. und 12. April 2026 in Hamm statt, während der 46. Internationale Hansetag vom 11. bis 14. Juni 2026 in Stargard, Polen, ausgetragen wird.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Stadt Hamm beim Internationalen Hansetag in Stargard zu präsentieren. Für beide Veranstaltungen ist die Entsendung einer Delegation vorgesehen. Diese Besetzung soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie zwei weiteren Ratsmitgliedern bestehen, wobei eine Vertretung der SPD-Fraktion und eine Vertretung der CDU-Fraktion benannt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.14Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung des ASHZur Vorlage · BV-70/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen personellen Wechsel in der Leitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-70/26 ist die Abberufung von Robert Reminghorst vorgesehen, der mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 als Betriebsleiter des ASH aus seiner Funktion entlassen werden soll.
Im Rahmen desselben Vorgangs wird die Bestellung einer Nachfolge beantragt. Tamari Kersten soll mit Wirkung vom 1. Februar 2026 zur neuen Betriebsleiterin des ASH ernannt werden. Die Entscheidung über diese personelle Veränderung unterliegt der Beschlusskompetenz des Rates, da die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW durch das Gremium erfolgen muss.
Die Vorlage wird im Rahmen der Beratungsfolge zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor sie dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.15Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in OberhausenZur Vorlage · BV-60/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 vor. Die Veranstaltung findet am 9. und 10. Juni 2026 in Oberhausen statt und steht unter dem Motto „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW“.
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-60/26 wird die Benennung von sechs stimmberechtigten Delegierten beantragt. Die Verteilung dieser Stimmen erfolgt nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer und sieht für die Fraktionen in Hamm eine Aufteilung von drei Sitzen für die SPD-Fraktion, zwei Sitzen für die CDU-Fraktion sowie einen Sitz für die AfD-Fraktion vor. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden.
Bei der Auswahl der Delegierten ist eine Berücksichtigung des Geschlechteranteils gemäß den Vorgaben der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Zudem sind bestimmte Mitglieder aus Gremien des Städtetages, darunter auch der Oberbürgermeister, aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigt. Das detaillierte Programm der Mitgliederversammlung wird nach der offiziellen Benennung der Delegierten bekannt gegeben.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.16Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · BV-77/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-77/26 Mitglieder für die Kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Grundlage für die Einberufung dieser Konferenz durch den Rat ist § 22 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Die Konferenz setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung Beteiligten, Selbsthilfegruppen sowie Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates einbezogen sind.
Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 7. November 2000 ist vorgesehen, dass jeweils ein Mitglied des für Gesundheit zuständigen Ausschusses pro Fraktion in die Konferenz berufen wird. Aufgrund der Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahl hat sich die Sitzverteilung im Rat verändert, sodass nun fünf Fraktionen vertreten sind: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Volt, AfD sowie Pro Hamm und BSW.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Benennung von insgesamt fünf Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz vor. Dabei soll jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vorschlagen, welche dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss angehören. Für dieses Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.17Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · BV-63/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-63/26 behandelt personelle Umbesetzungen in zwei städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsfraktion Pro Hamm – BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Rechnungsprüfungsausschusses zu verändern.
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung soll eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das Gremium gewählt werden. Sie tritt damit die Nachfolge einer weiteren Bürgervertreterin an. Parallel dazu ist eine Änderung im Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Dort soll ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen.
Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Auch eine Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen wird verneint. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.18Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-64/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-64/26 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Simon Rose als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Er soll die Position von Aron Schindler übernehmen.
Der Vorgang folgt einem festgelegten Beratungsverfahren. Zunächst wird der Vorschlag im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die endgültige Entscheidung über die Neubesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft ist für die Ratssitzung am 24. März 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.19Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-71/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant personelle Änderungen in zwei ihrer kommunalen Ausschüsse. Mit der Beschlussvorlage BV-71/26 wurde ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt, der Umbesetzungen in den Gremien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorsieht.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit soll Dierk Poth als stellvertretendes Mitglied für Karl-Wilhelm Wiggerich gewählt werden. Eine weitere Änderung betrifft den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Hier ist vorgesehen, dass Werner Linnemann die Position eines stellvertretenden Mitglieds übernimmt, um Attila Pap zu ersetzen.
Die vorliegende Vorlage des Amtes für gesamtstädtische Steuerung sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Anpassungen vor. Die Beratungen zu diesem Antrag sind im März 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.20Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · BV-79/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-79/26 sieht personelle Änderungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm vor, die auf einen Antrag der AfD-Fraktion zurückgehen. Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz soll Krzysztof Drozdz als ordentliches Mitglied den Platz von Daniel Sven Blümel einnehmen. Für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied anstelle von Daniel Sven Blümel vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen sind ebenfalls Umbesetzungen geplant. Hier soll Bertram von Lipinski als ordentliches Mitglied den Ratsherrn Robert Hennig vertreten. Zudem wird Sigrid Glässel als stellvertretendes Mitglied für Bertram von Lipinski in diesem Gremium eingesetzt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor der Rat am 24. März 2026 über die personellen Veränderungen entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.21Wahl eines beratenden Mitgliedes im Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · BV-80/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-80/26 wird die Wahl eines beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt. Die Fraktion Pro Hamm – BSW hat beantragt, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied in diesen Ausschuss zu entsenden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ist § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Dieser regelt, dass Fraktionen, die im betreffenden Ausschuss nicht durch eigene Mitglieder vertreten sind, das Recht besitzen, ein beratendes Mitglied zu entsenden.
Der Beratungsprozess folgt einem festgelegten Zeitplan. Eine Vorberatung des Antrags ist für den 16. März 2026 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll in der Ratssitzung am 24. März 2026 erfolgen. Mit dem Antrag sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekte verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.22Wahl von stellvertretenden beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-72/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Wahl von stellvertretenden beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Hintergrund ist die vorangegangene Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder, für welche durch die Wohlfahrtsverbände bislang keine Stellvertretungen benannt wurden.
Die Beschlussvorlage sieht vor, auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt eine persönliche Stellvertreterin für Stefanie Göckler zu wählen. Zudem wird auf Vorschlag der Diakonie eine persönliche Stellvertreterin für Elmar Marx vorgeschlagen.
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 16. März 2026 vorberatend behandeln. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.23Neuwahl der von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-74/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-74/26 geht es um die Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm. Hintergrund ist die Neuregelung der Zuordnung zwischen den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretern, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Bei der konstituierenden Sitzung des Rates im November 2025 wurden die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter aus den entsprechenden Vorschlagslisten gewählt. Dabei bestand keine Verpflichtung, dass ein Mitglied und sein Stellvertreter demselben Träger angehören müssen. Nach einem Antrag in der ersten Ausschusssitzung soll nun eine feste Zuordnung angestrebt werden, sofern dies möglich ist.
Der vorliegende Beschluss sieht konkrete personelle Besetzungen vor. Auf Vorschlag des Friedrich-Wilhelm-Stifts soll David Manteufel als persönlicher Stellvertreter für Nicole Krüger in den Ausschuss gewählt werden. Ebenso wird Anne Krause-Kirchhoff auf Vorschlag des Caritasverbandes als persönliche Stellvertreterin für Elmar Marx vorgeschlagen. Für die SJD-Die Falken soll Joachim Pente als Stellvertreter für Stefanie Göckler bestimmt werden, während Emma Werner auf Vorschlag der Evangelischen Jugendkirche als persönliche Stellvertreterin für Tanja Strickmann in den Ausschuss berufen werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.24Bestellung weiterer Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm und Umbesetzungen im InklusionsbeiratZur Vorlage · BV-75/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-75/26 wird eine Erweiterung sowie eine personelle Umbesetzung des Inklusionsbeirates der Stadt Hamm beantragt. Hintergrund ist die bisherige Besetzung des Beirats mit lediglich sechs ordentlichen Mitgliedern durch den Arbeitskreis für Behinderte.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Behinderte soll eine weitere Person als ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat gewählt werden. Zudem sind personelle Änderungen bei den Stellvertretungen vorgesehen: Eine Person soll als persönliche Vertreterin für das neu gewählte ordentliche Mitglied fungieren, während eine weitere Person als persönliche Vertreterin für ein bestehendes Mitglied des Beirats nominiert wurde. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen persönlichen Vertreter für ein weiteres Mitglied zu bestimmen, der auf Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erfolgt.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Eine Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.25Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke HammZur Vorlage · BV-62/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm. Die Beschlussvorlage BV-62/26 sieht die Abberufung von Carsten Gniot aus dem Gremium sowie die Entsendung von Fabian Bauer als neues Mitglied vor.
Die Umbesetzung wird notwendig, da Carsten Gniot aus dem Dienst der Stadt Hamm ausgeschieden ist. Mit seinem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst erfordert die Besetzung des Sitzes im Beirat eine personelle Änderung.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt, bevor er in der Ratssitzung am 24. März 2026 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass die personelle Veränderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine Relevanz für den Klimaschutz nach sich zieht.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.26Umbesetzung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik beim Kommunalen Jobcenter Hamm AöRZur Vorlage · BV-67/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm schlägt dem Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR eine personelle Veränderung im Beirat für Arbeitsmarktpolitik vor. Die Vorlage sieht die Abberufung von Rainer Goepfert sowie die gleichzeitige Benennung von Christine Scholl als stellvertretendes Mitglied des Beirates vor.
Grund für diesen Vorschlag ist der anstehende Ruhestand von Rainer Goepfert im März 2026. Als Nachfolgerin wurde Christine Scholl vorgeschlagen, welche die neue Geschäftsführerin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist. Die entsprechende Nachbesetzung wurde bereits durch die Arbeitsgemeinschaften (AWG) befürwortet.
Die Satzung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR regelt, dass unter anderem die Wohlfahrtsverbände ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Beirat für Arbeitsmarktpolitik entsenden. Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Rates der Stadt Hamm durch den Verwaltungsrat benannt. Dabei ist festgelegt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirates nicht personell identisch sein dürfen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.27Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage BV-32/26 die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Plan dient als strategische Grundlage für die Jugendarbeit und umfasst verschiedene Förderbereiche zur Förderung der politischen sowie kulturellen Teilhabe. Die Umsetzung der Ziele ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen, wobei die jährlichen Aufwendungen von etwa 615.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 666.000 Euro im Jahr 2030 ansteigen sollen.
In der Neufassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde für Freizeiten und Fahrten eine Förderobergrenze von 35 Euro pro Person und Tag eingeführt, um die Teilhabe möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen. Die Grenze für die Förderung von Ausstattungen wurde von 600 auf 1.200 Euro angehoben. Neben der Unterstützung von Jugendforen und politischen Jugendverbänden werden erstmals auch ganztägige Ferienbetreuungsangebote in den Plan aufgenommen. Für innovative Projekte stehen jährlich bis zu 25.000 Euro zur Verfügung, wobei Schwerpunkte auf Klimaschutz, Medienkompetenz und kultureller Bildung liegen. Zudem sieht der Plan die Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vor.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.27.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026 bis 2030. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes (BV-32/26 1. Ergänzung) sieht vor, die Förderbereiche und Ziele der kommunalen Jugendarbeit an aktuelle Bedarfe anzupassen. Die finanziellen Aufwendungen sollen sich dabei von rund 615.000 Euro im Jahr 2026 auf etwa 666.000 Euro im Jahr 2030 erhöhen, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung steht.
Ein Schwerpunkt des neuen Plans liegt auf der Förderung politischer und kultureller Teilhabe sowie dem Ausbau der Jugendbeteiligung. Zu den inhaltlichen Anpassungen gehören eine Erhöhung der Ausstattungsgrenze für Vereine von 600 auf 1.200 Euro pro Antrag sowie die Einführung einer Obergrenze von 35 Euro pro Person und Tag bei Freizeiten und Fahrten. Zudem werden erstmals Angebote zur ganztägigen Ferienbetreuung in den Plan aufgenommen, die ab August 2026 durch sieben Anbieter bereitgestellt werden sollen.
Der Förderplan umfasst zudem die Unterstützung der Ausbildung von Jugendleiterinnen und -leitern sowie Projektmittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr für Themen wie Klimaschutz oder Medienkompetenz. Im Bereich des Hammer Ferienspaßes wird die Förderung künftig auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe konzentriert. Nach Empfehlungen des Schulausschusses wurde zudem eine textliche Präzisierung vorgenommen, um die Förderfähigkeit von Sportangeboten in den verschiedenen Bereichen einheitlich darzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 2.28Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zum Ausbau der schulischen Betreuung. Die Vorlage sieht vor, den Bericht über das Erreichen der bedarfsdeckenden Versorgungsquoten zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die laufende freiwillige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen durch die Stadt in Höhe von aktuell 5,85 Millionen Euro bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die bedarfsgerechte Fortschreibung der Bedarfsplanung. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Qualität der pädagogischen Arbeit nachhaltig zu stärken, indem Überbelegungsplätze und bestehende Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur überführt werden. Parallel dazu sollen die Ausbaumaßnahmen im Sinne der strategischen Planung fortgeführt werden. Um den Kita-Betrieb während anstehender Ersatzbau- und Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen, soll die Verwaltung zudem bedarfsgerechte temporäre Lösungen entwickeln.
Die Vorlage erläutert zudem die finanzielle Situation der Träger, die aufgrund unzureichender Anpassungen der Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen unter finanziellen Herausforderungen stehen. Die Stadt Hamm unterstützt die Träger durch die Übernahme von Betriebskostenanteilen und plant, bei Neubaumaßnahmen zusätzliche Eigenanteile beizusteuern, um die Refinanzierung von Kita-Projekten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.29Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den neuen Spielraumentlungsplan zur Kenntnis nehmen. Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, eine strategische Gesamtplanung auf Basis des Plans durchzuführen, wobei die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Zudem ist vorgesehen, dass die Verwaltung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, darunter Spielplätze, Bolzplätze und Skateanlagen. Um Investitionen gezielt steuern zu können, wurde das Stadtgebiet in 65 Spielbezirke unterteilt. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der barrierefreien und inklusiven Gestaltung öffentlicher Räume sowie der Entwicklung von zentralen Mittelpunktplätzen in den Quartieren. Darüber hinaus sollen durch gezielte Begrünung die Biodiversität gefördert und das Mikroklima verbessert werden.
Finanziell sind für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro sowie für das Jahr 2027 Auszahlungen von etwa 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Planungsprozess umfasst neben der Analyse und Konzeption auch die digitale Umsetzung durch eine Spielplatzkarte sowie die Erarbeitung eines Qualitätskatalogs zur Sicherung langfristiger Standards.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.29.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung nach Maßgabe dieses Plans beauftragen. Die Umsetzung soll unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung einen jährlichen Fortschrittsbericht im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorlegt.
Die Grundlage des Plans bildet eine Bestandsaufnahme von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung dieser Flächen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inklusion sowie der barrierefreien Gestaltung nach DIN-Standards. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben Maßnahmen zur Klimaanpassung durch gezielte Begrünung, um das Mikroklima und die Biodiversität zu fördern. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde zudem eine digitale Spielplatzkarte erstellt. Für das Jahr 2026 sind im Zusammenhang mit diesem Plan Auszahlungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.29.2Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumententwicklungsplan für das Stadtgebiet zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit einer strategischen Gesamtplanung zu beauftragen, die sich am Spielraumententwicklungsplan orientiert und die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Zudem wird die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt.
Der Plan basiert auf der Untersuchung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die strategische Ausrichtung umfasst die qualitative Entwicklung von Flächen nach DIN-Standards sowie die Förderung der Inklusion durch barrierefreie Angebote und die Vernetzung von Spielstationen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Schaffung von Mittelpunktplätzen als zentrale Begegnungsorte im Quartier. Durch gezielte Begrünung soll zudem die Biodiversität gestärkt und das Mikroklima in den Stadtteilen beeinflusst werden. Der Planungsprozess beinhaltet neben der Bestandsaufnahme auch die Bereitstellung einer digitalen Spielplatzkarte sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für die zukünftige Gestaltung der Freiflächen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.30Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.31Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.32Denkmalbereich Nr. 2 – Ostring – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-7/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-7/26 sieht den Beschluss dieser Satzung einschließlich der beigefügten Anlagen vor. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 1,7 Hektar am Ostring und beinhaltet die bebauten Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie die angrenzende öffentliche Schmuckanlage mit Straßenraum.
Die Satzung dient dem Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses städtebaulichen Ensembles. Der Bereich umfasst eine Reihe von Einzel- und Doppelvillen, die im Zeitraum zwischen 1914 und 1924 errichtet wurden. Als konstituierende Bestandteile der Satzung werden drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten ausgewiesen. Ebenfalls geschützt sind die zugehörigen Garten- und Freiflächen der privaten Grundstücke in ihrer Lage und Anordnung, die Einfassungsmauern sowie die öffentliche Schmuckanlage mit dem Musikpavillon und dem Bärenbrunnen. Die historische Entwicklung des Gebiets ist mit der Verlegung der Ahse im Jahr 1911 und dem Konzept einer Ringpromenade durch den Stadtbaurat Otto Krafft verbunden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.33Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Hier: Anwendung des neuen BauGB-Instrumentariums (sog. „Bauturbo“)Zur Vorlage · BV-45/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, die Anwendung neuer bauplanungsrechtlicher Instrumente aus der Baugesetzbuch-Novelle zu regeln. Diese Regelungen, im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“, sollen den Bau von bezahlbarem Wohnraum beschleunigen und die Wohnraumsicherung unterstützen. Konkret geht es um die Nutzung der erweiterten Befreiungs- und Abweichungsbefugnisse nach den Paragrafen 31 (3), 34 (3b) sowie 246e BauGB.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, diese Instrumente einzusetzen, sofern die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu gestalten, sieht die Vorlage vor, die Entscheidung über die erforderliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB teilweise auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Dies gilt insbesondere für Projekte mit überschaubarer städtebaulicher Bedeutung, wie etwa Einzelbauvorhaben bis zu einer Größe von zehn Wohneinheiten.
Zudem erhält die Verwaltung die Befugnis, städtebauliche Verträge abzuschließen, um die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung im Einzelfall abzusichern. Die Anwendung der Regelungen unterliegt der Prüfung nach festgelegten Kriterien. Nach Ablauf eines Jahres soll die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität über die Praxiserfahrungen bei der Anwendung dieses Instrumentariums berichten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.34Unterbringung der Gesamtverwaltung | Phase II: Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Familienrathauses: Anmietung zentraler Büroflächen im Zentrum der Innenstadt mit nachfolgender Aufgabe des Standorts "Caldenhofer Weg 10" und Neuordnung der Liegenschaften des Stadtamtes 51.Zur Vorlage · BV-5/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anmietung neuer Büroflächen im Zentrum der Innenstadt beschließen, um das Familienrathaus zu erweitern und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammenhängende Flächen von etwa 3.000 Quadratmetern im Umkreis von 300 Metern um die ÖPNV-Knotenpunkte Hauptbahnhof/Willy-Brandt-Platz oder Westentor anzumieten. Diese Räumlichkeiten sollen künftig sowohl das neue zentrale Familienrathaus als als auch einen gemeinsamen „SiKo-Point“ der Polizei NRW und des KOD beherbergen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll der derzeitige Standort am Caldenhofer Weg 10 nach dem Auszug des Familienrathauses dauerhaft für das Stadtamt 51, das Jugendamt, genutzt werden. Die Liegenschaft am Caldenhofer Weg 159 soll aufgegeben und veräußert werden, während die Flächen im Südringcenter nach Möglichkeit freigezogen werden sollen. Ziel ist eine moderne Arbeitsumgebung nach dem „New Work“-Prinzip mit einer Desksharing-Quote von 0,7 für rund 180 Mitarbeitende.
Finanziell wird mit einem jährlichen Mehraufwand bei den Nettomietkosten von etwa 161.000 Euro sowie einmaligen Einrichtungskosten von circa 470.000 Euro gerechnet. Dem stehen Einsparungen durch die Abmietung der Flächen im Südringcenter und der Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen am Caldenhofer Weg 159 gegenüber.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 2.35Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-51/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen ab dem Jahr 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Tiefbau- und Grünflächenamtes sieht eine Anpassung der bestehenden Satzung auf Grundlage einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Korrektur fehlerhafter Verweise innerhalb der Gebührentabelle. Konkret geht es um die Ziffern zur Abrechnung von Bestattungen und Grabstellen, bei denen die Referenzierung auf bestimmte Grabformen technisch korrigiert werden soll. Eine Erhöhung der Gebühren ist durch diese rein formale Anpassung nicht beabsichtigt.
Darüber hinaus regelt die Änderung die umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Bestattungsformen. So unterliegen Urnenbestattungen in Kammern ab dem 1. Januar 2026 der Umsatzsteuerpflicht. Parallel dazu müssen auch die Ausgleichsgebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten an die neuen steuerrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die Gebührenerhebung erfolgt dabei nach dem Prinzip der Kostendeckung, wobei die städtischen Aufwendungen für die allgemeine Grünpflege nicht über die Gebühren abgerechnet werden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 2.36Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-10/26 zur Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen. Der Vorschlag sieht vor, verschiedene Maßnahmen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Zu den geplanten Vorhaben gehören bauliche Anpassungen an Regelschulen zur Förderung der Inklusion, etwa durch die Verbesserung der Raumakustik und Barrierefreiheit. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg sollen veraltete Sanitärinstallationen erneuert werden, um die Trinkwasserqualität zu sichern und Schäden vorzubeugen. Im Technischen Rathaus sind Sanierungen an der Warmwasserbereitung, am Heizungsverteiler sowie der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Modernisierung von Gefahrenmeldeanlagen an verschiedenen Liegenschaften nach aktuellen technischen Standards. Für das Heinrich-von-Kleist-Forum ist eine neue Illumination für besondere Anlässe geplant. Zudem soll an der Feuerwache 1 in der Hafenstraße ein Waschplatz für Einsatzfahrzeuge sowie eine Erweiterung des Ölabscheiders errichtet werden. Die finanziellen Auswirkungen erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und umfassen sowohl konsumtive als auch investive Aufwendungen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.37Baubeschluss Neubau TierasylZur Vorlage · BV-3/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Beschlussvorlage BV-3/26 über den Neubau eines Tierasyls beraten. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – dem Bau durch die Hamm.Invest GmbH zustimmt und die Vertretung in den Gremien der Gesellschaft anweist, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Als Standort für das neue Tierasyl wurde nach einer Prüfung von zwölf Alternativen die Römerstraße ausgewählt. Die Begründung der Vorlage führt an, dass die derzeitigen Gebäude auf dem Gelände des Tierparks Hamm baulich mangelhaft sind und den aktuellen Anforderungen an den Tierschutz sowie den Arbeitsschutz nicht mehr genügen. Zudem wird auf begrenzte Kapazitäten bei der Aufnahme von Hunden und Katzen hingewiesen. Der Neubau soll die Unterbringungsmöglichkeiten erweitern und energetisch modernisiert werden, wobei ein Effizienzhaus-40-Standard, eine Photovoltaikanlage und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant sind.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Investitionen in den Jahren 2026 und 2027 sowie Auszahlungen in Höhe von 292.500 Euro im Jahr 2028. Ab dem Jahr 2028 werden zudem jährliche Mietaufwendungen von circa 560.000 Euro veranschlagt. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den kommenden Wochen durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 24. März 2026 eine Entscheidung trifft.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.38Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.3943. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.40Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – verabschieden. Das etwa 25.746 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop, im Ortsteil Werries, zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Planungsverfahren einzuleiten. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß Baugesetzbuch in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Die Planung ist Teil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“. Ziel ist die Neuordnung des Verkehrs im Zentrum von Werries, unter anderem durch die Schaffung eines neuen Busterminals. Da durch diesen neuen Haltepunkt auf einem bestehenden Schotterparkplatz mindestens 110 Pkw-Stellplätze entfallen, sollen die Flächen östlich der Eissporthalle neu entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, das Parkraumangebot für Besucher der umliegenden Sportstätten und des Maximilianparks im erforderlichen Umfang zu erhalten und den ruhenden Verkehr flächensparender sowie städtebaulich verträglicher unterzubringen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.41Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein Busterminal in Werries. Das Vorhaben, das unter der Vorlagennummer BV-22/26 geführt wird, umfasst eine Fläche von etwa 14.476 Quadratmetern im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Planung ist die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Werries und des Projekts „Grüne Umweltachse“.
Durch die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt soll die südliche Maximilianstraße künftig verstärkt als Achse für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden können. Im Zuge dieser Maßnahme entfallen im Planungsbereich etwa 110 Pkw-Stellplätze. Um das bestehende Parkraumangebot weiterhin in entsprechendem Umfang zu gewährleisten, ist eine Verlagerung der Flächen vorgesehen, beispielsweise in den Bereich östlich der Eissporthalle.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vor. Zudem werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Einklang mit dem kommunalen Klimaaktionsplan berücksichtigt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.42Bebauungsplan Nr. 03.104 - Sportanlage Am Südbad - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-24/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.104 für die Sportanlage Am Südbad im Stadtbezirk Rhynern. Das rund 3,8 Hektar große Gebiet in der Gemarkung Berge umfasst unter anderem die Franz-Voß-Halle sowie Einrichtungen des Hammer SportClub 2008 e.V. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle zu schaffen. Konkret sollen zwei neue zweigeschossige Sporthallen errichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, da die derzeitigen Baugrenzen des geltenden Planungsrechts eine solche Erweiterung nicht zulassen.
Der Bebauungsplan sieht vor, das Gebiet als Fläche für Sport- und Spielanlagen festzusetzen, wobei die bestehende sportliche Nutzung erhalten bleiben soll. Eine grundlegende Umnutzung des Plangebiets ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, wobei die Öffentlichkeit nach Konkretisierung des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Im Zuge des Verfahrens ist zudem eine Artenschutzprüfung vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll mit der Vorlage den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.43Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-12/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.080 – Wohnquartier Kobbenskamp – entscheiden. Das etwa 2,55 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst die Flächen eines ehemaligen Sportplatzes sowie eines angrenzenden Parkplatzes. Ziel der Planung ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets im Rahmen einer Nachverdichtung. Gemäß dem Masterplan Wohnen der Stadt Hamm besteht für den Stadtbezirk Pelkum ein Bedarf von 500 Wohnungen bis zum Jahr 2035; dabei sollen mindestens 35 Prozent der Flächen für den geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
Zusätzlich ist auf dem westlichen Teil des Parkplatzes die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen, während der östliche Bereich planungsrechtlich als Stellplatzfläche für nahegelegene Schulen gesichert werden soll. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird und der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.44Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-33/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes wird eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ im Stadtteil Herringen vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Geltungsbereich des Plans neu definieren und die Veröffentlichung des Entwurfs zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Das etwa 3,2 Hektar große Areal in der Gemarkung Herringen grenzt unmittelbar an das Gelände des ehemaligen Schacht Franz, heute bekannt als Lippepark.
Die Planung sieht eine wohnbauliche Nachnutzung des Gebiets vor, auf dem sich ehemals ein Schützenplatz sowie eine Zechenhaussiedlung befanden. Im Rahmen der städtischen Wohnbaulandinitiative soll hier ein diversifiziertes Wohnangebot geschaffen werden, das neben Einzel- und Doppelhäusern auch Mehrfamilienhäuser umfasst. Ergänzend ist die Errichtung einer Kindertagesstätte im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehen, um den Bedarf im Stadtteil zu decken.
Die städtebauliche Entwicklung soll unter Berücksichtigung klimagerechter Aspekte und der Erhaltung bestehender Grünstrukturen erfolgen. Die Fläche wird im Norden durch die Ostfeldstraße und im Süden durch die Schattstraße begrenzt. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden in der Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.45Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/26 des Stadtplanungsamtes wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße als Satzung beantragt. Das Vorhaben zielt auf eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße ab. Damit soll der seit 1969 gültige Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße ersetzt werden, dessen Festsetzungen für die aktuelle Nutzung als nicht mehr zeitgemäß bewertet werden.
Das neu festgesetzte allgemeine Wohngebiet (WA) sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Die Planung ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ den Bau einer Kindertagesstätte. Die baulichen Parameter umfassen eine Grundflächenzahl von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,7. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Ermelinghofstraße, wobei im südöstlichen Bereich eine Stellplatzanlage möglich ist.
Der Entwurf berücksichtigt Klimaschutzaspekte und sieht den Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vor. Die Vorlage beinhaltet zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange, wie etwa der Unteren Landschaftsbehörde.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.45.1Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-43/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird am 24. März 2026 über den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – entscheiden sollen. Das Vorhaben im Ortsteil Bockum-Hövel sieht eine städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Kreuzung Schulstraße und Ermelinghofstraße vor. Mit dem neuen Plan wird die bestehende Regelung aus dem Jahr 1969 für diesen Bereich abgelöst.
Die Planung legt das Areal als allgemeines Wohngebiet fest, welches eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vorsieht. Die bauliche Nutzung kann entweder aus einem Mehrfamilienhaus mit einer Obergrenze von 20 Wohneinheiten oder alternativ aus einer Kindertagesstätte bestehen. Die Erschließung erfolgt über die Ermelinghofstraße. Ein Bestandteil der Planung ist zudem der Schutz vorhandener Straßenbäume sowie eine planungsrechtliche Sicherung einer Blutbuche auf dem Grundstück.
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes beinhaltet die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, unter anderem der Unteren Landschaftsbehörde. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst zugleich die dazugehörige Begründung.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Anträge
- 3.1Masterplan „Digitale Wirtschaft“Zur Vorlage · AT-2/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen-Volt sowie der FDP haben im Antrag AT-2/26 die Erarbeitung eines Masterplans „Digitale Wirtschaft“ durch die Verwaltung beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen einer Studie ein Konzept zu entwickeln, das die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Transformation der regionalen Wirtschaft und die gezielte Neuansiedlung digitalaffiner Unternehmen unterstützt.
Der Masterplan soll verschiedene Aspekte abdecken, darunter die Identifizierung von Branchen, die von der Nähe zu Rechenzentren profitieren, sowie die Prüfung städtischer Gewerbeflächen für entsprechende Ansiedlungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Strategien zur Fachkräftegewinnung in den Bereichen IT, Data und Künstliche Intelligenz sowie der Ausrichtung der Bauleitplanung an den Anforderungen digitaler Infrastrukturen. Zudem sollen Maßnahmen zur Stärkung der Hammer Innenstadt als Standort für digitale Dienstleistungen sowie die Förderung von Start-ups und digitalen Geschäftsmodellen untersucht werden.
Die Grundlage des Antrags bildet die geplante Errichtung eines Rechenzentrums des Unternehmens QTS Data Centers im interkommunalen Industriegebiet Westfalen. Die dort zu erwartenden niedrigen Latenzzeiten bieten laut Antrag eine strategische Basis, um die Stadt Hamm als digitalen Knotenpunkt zu etablieren und die regionale Wirtschaftsentwicklung zu fördern.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.1.1Masterplan „Digitale Wirtschaft“Zur Vorlage · AT-2/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen-Volt sowie der FDP haben den Antrag AT-2/26-ST eingebracht, um die Erarbeitung eines Masterplans „Digitale Wirtschaft“ zu veranlassen. Ziel des Vorhabens ist es, durch eine gezielte Strategie neue hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, die regionale Wirtschaft in der Transformation zu stärken und digitalaffine Unternehmen in Hamm anzusiedeln.
Der beantragte Masterplan soll verschiedene Schwerpunkte abdecken. Dazu gehören die Identifikation digitaler Branchen, die von der vorhandenen Netzinfrastruktur profitieren, sowie die Prüfung städtischer Gewerbe- und Industrieflächen für entsprechende Ansiedlungen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Fachkräftesicherung in den Bereichen IT, Data und Künstliche Intelligenz sowie der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Innenstadt als Standort für digitale Dienstleistungen. Zudem sollen Konzepte zur Einbindung bestehender Betriebe und die Förderung von Innovations- oder Digital-Hubs untersucht werden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass bereits Fördermittel aus dem 5-Standorte-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Studie zur Entwicklung der digitalen Region Westfalen akquiriert wurden. Diese Studie soll die inhaltliche Grundlage für den Masterplan bilden und Potenziale für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Hamm aufzeigen. Die Ausschreibung der entsprechenden Studie ist für März 2026 geplant, wobei die Ergebnisse voraussichtlich im September 2026 vorliegen werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.2Stärkung der Demokratieförderung durch kommunalpolitische Bildungsformate für JugendlicheZur Vorlage · AT-7/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-7/26 einen Antrag gestellt, um die Demokratieförderung durch neue Bildungsformate für Jugendliche zu stärken. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in enger Abstimmung mit den weiterführenden Schulen in Hamm ein Format entwickelt, das Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 gezielt mit der Kommunalpolitik und deren gewählten Vertretern zusammenbringt.
Ziel des Vorhabens ist es, durch persönlichen Kontakt die politische Motivation der Jugendlichen zu fördern und aufzuzeigen, wie kommunales Handeln lokale Veränderungen bewirken kann. Laut Begründung der Fraktion unter der Leitung von Bernd Haberkamp sollen demokratische Entscheidungsprozesse durch solche Begegnungsformate verständlich vermittelt werden. Da Themen wie Schule, Mobilität oder Stadtentwicklung den Alltag junger Menschen direkt betreffen, bietet die kommunale Ebene eine Grundlage, um politische Mitwirkung erlebbar zu machen und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.3Skulptur auf dem ChattanoogaplatzZur Vorlage · AT-36/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-36/26 den Antrag gestellt, die Errichtung einer Skulptur auf dem Chattanoogaplatz zu prüfen. Die Verwaltung soll dabei die Beteiligung von Künstlern aus der Partnerstadt Chattanooga in Betracht ziehen. Ein Bericht über die Prüfungsergebnisse ist für die Juni-Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativität und Städtepartnerschaft vorgesehen.
Hintergrund des Antrags ist die seit 1977 bestehende Städtepartnerschaft mit Chattanooga. Durch Austauschprojekte wie den Urban Diplomacy Exchange wurden die Kontakte zwischen den Städten in jüngster Zeit verstärkt. Der Chattanoogaplatz, der im April 2023 eingeweiht wurde, dient bereits als Ausstellungsort für Fotografien der Partnerstadt. Die Fraktion sieht in einer Skulptur ein mögliches Zeichen für die Partnerschaft, das zum 50-jährigen Jubiläum auf dem Platz platziert werden könnte. Da eine Einfuhr eines Kunstwerks aus den USA mit Kosten verbunden sein kann, wird als Alternative ein künstlerischer Entwurf vorgeschlagen, der in Deutschland realisiert werden kann.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.3.1Skulptur auf dem ChattanoogaplatzZur Vorlage · AT-36/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-36/26-ST die Prüfung der Errichtung einer Skulptur auf dem Chattanoogaplatz angeregt. Die Verwaltung soll dabei untersuchen, ob eine Umsetzung unter Beteiligung von Künstlern aus Chattanooga realisierbar ist. Ein Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfung wurde für die Juni-Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativität und Städtepartnerschaft angefordert.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich der Chattanoogaplatz infolge der Umgestaltung der Zuwegungen zu einem urbanen Treffpunkt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt entwickelt hat. Die Umbenennung des Platzes wird als Ausdruck der Städtepartnerschaft mit Chattanooga betrachtet. Die Verwaltung hält jedoch fest, dass der vorliegende Antrag bereits im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften mehrheitlich abgelehnt wurde.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.4Konzept zur Reduzierung des städtischen Personalbestandes um 8 % bis zum Ende der LegislaturperiodeZur Vorlage · AT-37/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Vorlage AT-37/26 einen Antrag gestellt, der eine Reduzierung des städtischen Personalbestandes um 8 % bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorsieht. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung vorzulegen.
Der Antrag sieht die Prüfung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen vor. Dazu gehören die Nichtwiederbesetzung frei werdender Stellen, die Überprüfung von Doppelstrukturen sowie die Steigerung der Effizienz durch Digitalisierung und die Priorisierung kommunaler Kernaufgaben. Zudem sollen Stellen in den Bereichen Verkehrswende, Energiewende, Wärmewende, Klimawende sowie bei Integrationsbetreuungsmaßnahmen prioritär gestrichen werden. Die Verwaltung soll dem Rat jährlich über den Stand der Umsetzung und die erzielten Einsparungen berichten.
In der Begründung führt der Fraktionsvorsitzende Pierre Jung an, dass die Personalkosten einen wachsenden Ausgabeposten im Haushalt darstellen. Angesichts steigender Sozialausgaben und einer angespannten Haushaltslage seien strukturelle Einsparpotenziale notwendig. Die Reduzierung soll durch natürliche Fluktuation sowie organisatorische Optimierungen erreicht werden, um eine langfristige Haushaltsführung zu gewährleisten, ohne die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.5Verbesserung der barrierefreien Wegweisung zum Alten Rathaus am Theodor-Heuss-PlatzZur Vorlage · AT-38/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit dem Antrag AT-38/26 eine Verbesserung der barrierefreien Wegweisung zum Alten Rathaus am Theodor-Heuss-Platz beantragt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung prüft und sicherstellt, dass für Menschen mit Schwerbehinderung eine klare und gut erkennbare Beschilderung eingerichtet wird. Dies soll insbesondere den Weg vom Parkplatz hinter dem Rathaus sowie von den Bus-Haltestellen zum Gebäude abdecken.
Im Rahmen der Prüfung sollen zudem Maßnahmen zur Ausweisung der Zugänglichkeit sowie mögliche bauliche oder organisatorische Verbesserungen untersucht werden, um den barrierefreien Zugang zum Aufzug zu gewährleisten. Als Begründung führt die Fraktion unter dem Vorsitz von Pierre Jung an, dass die Orientierung für mobilitätseingeschränkte Personen derzeit unzureichend sei. Es fehle eine eindeutige Beschilderung, die den barrierefreien Zugang zum Gebäude ausweist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch die Entfernung von Rampen vom Parkplatz in den Innenhof sowie zum neuen Anbau der Zugang für gehbehinderte Menschen erschwert wurde. Des Weiteren werden die fehlende Beschilderung zum Aufzug im Innenhof sowie das raue Kopfsteinpflaster als Hindernisse benannt, welche die selbstständige Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.5.1Verbesserung der barrierefreien Wegweisung zum Alten Rathaus am Theodor-Heuss-PlatzZur Vorlage · AT-38/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-38/26-ST eingebracht, der eine Verbesserung der barrierefreien Wegweisung zum Alten Rathaus am Theodor-Heuss-Platz zum Ziel hat. Die Vorlage fordert die Verwaltung auf, die Beschilderung für Menschen mit Behinderungen vom Parkplatz hinter dem Rathaus sowie von den Bushaltestellen aus zu optimieren. Dabei sollen insbesondere die Kennzeichnung der Zugänglichkeit sowie mögliche bauliche oder organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des barrierefreien Zugang zum Aufzug geprüft werden.
Der Antrag führt an, dass die aktuelle Orientierung für mobilitätseingeschränkte Personen unzureichend sei. Als Hindernisse werden eine fehlende eindeutige Beschilderung, das raue Kopfsteinpflaster im Innenhof sowie die Entfernung von Rampen angeführt, was den Zugang erschwert habe.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit des Gebäudes erfüllt seien, jedoch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Orientierung und Visualisierung bestehe. Die Stadt erarbeitet derzeit einen Inklusionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dessen Beschluss für die Ratssitzung im Sommer 2026 vorgesehen ist. Dieser Plan soll auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit städtischer Gebäude, einschließlich des Rathauses, enthalten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.6Rechtliche Überprüfung der Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Hamm im Lichte des Beschlusses des OVG NRW vom 05.03.2026Zur Vorlage · AT-39/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag AT-39/26 die Verwaltung der Stadt Hamm beauftragt, die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des Rates rechtlich zu überprüfen. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2026, wonach die Ausschussbesetzungen dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Kräfteverhältnisse im Rat entsprechen müssen. Dabei soll geprüft werden, ob die derzeitige Zusammensetzung dem rechnerischen Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Parteien entspricht oder ob durch den am 3. November 2025 beschlossenen einheitlichen Wahlvorschlag eine Veränderung des mathematischen Verhältnisses eingetreten ist.
Sollte die Prüfung ergeben, dass die Besetzung nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie der aktuellen Rechtsprechung entspricht, wird die Verwaltung angewiesen, dem Rat eine Vorlage zur rechtssicheren Neubesetzung vorzulegen. Die Fraktion unter dem Vorsitz von Pierre Jung weist darauf hin, dass laut OVG-Urteil das Wahlergebnis maßgeblich ist und nicht politische Vereinbarungen nach der Wahl. Als Beispiel nennt der Antrag den Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung, in dem Vertreter kleinerer Gruppierungen wie die FDP, Volt oder Pro Hamm vertreten sind und ein Mitglied der FDP den Vorsitz innehat, obwohl die Partei im Rat nur über ein Mandat verfügt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 3.6.1Rechtliche Überprüfung der Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Hamm im Lichte des Beschlusses des OVG NRW vom 05.03.2026Zur Vorlage · AT-39/26-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-39/26-ST eingebracht, um die aktuelle Besetzung der Ausschüsse rechtlich überprüfen zu lassen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Zusammensetzung der Gremien dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Kräfteverhältnisse im Rat entspricht. Anlass für diesen Antrag ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 5. März 2026. Die Fraktion fordert eine Prüfung, ob der am 3. November 2025 beschlossene einheitliche Wahlvorschlag der Fraktionen zu einer Veränderung der rechnerischen Stärkeverhältnisse geführt hat. Falls die Besetzung nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW oder der aktuellen Rechtsprechung entspreche, soll die Verwaltung dem Rat eine Vorlage zur rechtssicheren Neubesetzung vorlegen.
In ihrer Stellungnahme zum Antrag stellt die Verwaltung klar, dass das OVG NRW seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht geändert habe. Der vorliegende Beschluss des Gerichts beziehe sich auf einen Einzelfall in der Stadt Bochum und wiederhole lediglich bereits bestehende Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts sowie des OVG NRW. Die Ausschüsse in Hamm seien im November 2025 auf Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlags gebildet worden, welcher von allen Fraktionen und Gruppen getragen wurde. Seit dieser Entscheidung seien die tatsächlichen Verhältnisse im Rat unverändert geblieben.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Wasserstoffprojekte Stadt Hamm (Busse der Stadtwerke und Müllfahrzeuge des ASH)Zur Vorlage · AF-65/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-65/25 Informationen zu den Wasserstoffprojekten der Stadt angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Betankungslogistik und die Wirtschaftlichkeit der Wasserstoffbusse der Stadtwerke Hamm sowie der Müllfahrzeuge des ASH.
Die Ratsmitglieder Jochen Dornseifer, Arnd Hilwig und Maximilian Weißenberg bitten um Auskunft über die aktuellen Umwege bei der Betankung, da die Fahrzeuge derzeit in Herten beziehungsweise Münster betankt werden müssen. Es werden Fragen zu den dadurch entstehenden Mehrkosten für Personal und Betrieb sowie zur Einsatzdauer und Reichweite der Fahrzeuge gestellt. Zudem wird nach dem Status der eigenen Wasserstoff-Infrastruktur in Hamm und der künftigen Versorgung mit grünem Wasserstoff gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich zwischen Wasserstoffantrieben und batterieelektrischer Technik. Die Fraktion bittet um Details zu den Betriebskosten, Wartungsaufwänden und zur CO2-Bilanz beider Antriebsarten. Darüber hinaus werden Informationen zur langfristigen Strategie der Stadt Hamm sowie zur geplanten Nutzung von Wasserstoff in spezifischen Einsatzbereichen, etwa im Schwerlastverkehr, erbeten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.1.1Wasserstoffprojekte Stadt Hamm (Busse der Stadtwerke und Müllfahrzeuge des ASH)Zur Vorlage · AF-65/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat Fragen zu den Wasserstoffprojekten der Stadtwerke Hamm und des ASH Hamm gestellt, insbesondere zur Logistik, den Kosten und der langfristigen Strategie. Die Verwaltung erläuterte in einer Stellungnahme die Pläne zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035.
Für den Busverkehr der Stadtwerke Hamm (VBH) wurde 2021 beschlossen, die Flotte sukzessive auf Wasserstofftechnologie umzustellen. Im Rahmen eines Bundesförderprogramms sollen 30 Fahrzeuge für die Jahre 2025 und 2026 bereitgestellt werden. Die Entscheidung fiel aufgrund der Notwendigkeit langer Umläufe von über 200 Kilometern, welche zum Zeitpunkt der Planung mit batterieelektrischen Fahrzeugen technisch schwer umsetzbar waren. Eine Studie der HSHL untermauerte diese Systementscheidung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit.
Hinsichtlich der Betankung wurde berichtet, dass aufgrund Verzögerungen bei einer mobilen Tankvorrichtung zeitweise Fahrten nach Herten notwendig waren. Seit Mitte November ist eine mobile H2-Tankvorrichtung im Einsatz, und die Beschaffung einer gebrauchten Wasserstofftankstelle wird angestrebt. Die Eigenversorgung mit grünem Wasserstoff soll durch einen Elektrolyseur am Kraftwerkstandort Uentrop sichergestellt werden. Ein Kostenvergleich zeigt, dass die Energiekosten für Wasserstoffbusse mit etwa 60 bis 84 Euro pro 100 Kilometer in einem ähnlichen Bereich wie bei batterieelektrischen Bussen liegen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.2Anfrage Radbod-FassadeZur Vorlage · AF-3/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-3/26 Informationen zum baulichen Zustand des Kultur Reviers Radbod angefordert. Gegenstand der Anfrage ist insbesondere die Westfassade des historischen Klinkerbaus, der unter Denkmalschutz steht und vom Verein „Jugend und Kultur e.V.“ genutzt wird. Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, wie die Verwaltung den aktuellen Zustand der Fassade sowie die im Inneren auftretenden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung einschätzt.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zu vorhandenen Gutachten oder Zustandsberichten gestellt sowie nach den fachlich und denkmalrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung oder Sicherung des Gebäudes gefragt. Des Weiteren wird um Informationen zum voraussichtlichen Kostenrahmen und zu möglichen Fördermöglichkeiten durch Land oder Bund gebeten. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob eine zeitnahe Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen seitens der Verwaltung geplant ist. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit einer Prüfung mit beobachteten Undichtigkeiten an der Fassade und den Fenstern sowie dem Schutz der dort befindlichen Kinder und Jugendlichen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.2.1Anfrage Radbod-FassadeZur Vorlage · AF-3/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat Informationen zum baulichen Zustand des Kultur Reviers Radbod angefragt. Im Zentrum der Anfrage standen mögliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung im Gebäudeinneren, die auf eine undichte Westfassade sowie fehlende Verfugungen am Klinkerbau zurückgeführt wurden.
Die Verwaltung teilte in einer Stellungnahme mit, dass sich das Gebäude in einem angemessenen Instandhaltungszustand befinde und keine sicherheitsrelevanten Mängel bekannt seien. Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung im Inneren seien nicht feststellbar, da die Stahlrahmenfenster dicht seien.
Im Rahmen der Instandhaltung ist für das Jahr 2026 eine Fugensanierung der Südwest- und Nordwestfassade geplant. Die Sanierung der weiteren Fassadenseiten soll in den Folgejahren erfolgen. Für die Arbeiten an den beiden genannten Fassadenteilen sind Kosten von etwa 20.000 Euro vorgesehen. Laut Verwaltung sind derzeit keine Gutachten erforderlich und es besteht kein Bedarf an unmittelbaren Sicherungsmaßnahmen. Da das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, können für diese Maßnahmen keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.3Kostenloser ÖPNV am Wochenende – Fahrgastzuwachs, Mehrkosten, Auswertung, Perspektive sowie Einordnung früherer RatsinitiativenZur Vorlage · AF-5/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-5/26 Informationen zur Durchführung des kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs an den Wochenenden im vierten Quartal 2025 angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst verschiedene Aspekte der Maßnahme. Ein zentraler Punkt ist die Klärung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Frage, wie die aktuelle Umsetzung mit früheren Verwaltungsbewertungen aus dem Jahr 2019 zusammenhängt, als nach damaliger Einschätzung kein weiterer Handlungsbedarf bestand.
Die Fraktion bittet zudem um detaillierte Auskünfte zur Entwicklung der Fahrgastzahlen im Vergleich zu Referenzzeiträumen sowie zur Auslastung einzelner Linien. Des Weiteren werden Informationen über die entstandenen Mehrkosten für Personal und Verkehrsleistungen sowie über die tatsächlichen Einnahmeausfälle durch entfallende Fahrscheine erbeten. Auch die Finanzierung der Aktion soll erläutert werden.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zu den gesetzten Zielsetzungen, wie etwa der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf den ÖPNV, und zur Methodik der Erfolgskontrolle. Abschließend wird nach der künftigen Perspektive solcher Maßnahmen sowie nach möglichen Alternativen gefragt, darunter die Erweiterung von Sozialtickets oder zielgruppenspezifische Angebote. Die Fraktion strebt eine Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses dieser Pilotmaßnahme an.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.3.1Kostenloser ÖPNV am Wochenende – Fahrgastzuwachs, Mehrkosten, Auswertung, Perspektive sowie Einordnung früherer RatsinitiativenZur Vorlage · AF-5/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-5/26-ST Fragen zur Durchführung der kostenlosen ÖPNV-Angebote an den Wochenenden im vierten Quartal 2025 gestellt. Die Anfrage umfasste Aspekte wie die Fahrgastentwicklung, die Kostenstruktur, die Zielsetzung sowie die zukünftige Perspektive dieser Maßnahme.
Die Verwaltung erklärte, dass die Aktion von den Verkehrsbetrieben als Marketingmaßnahme initiiert wurde, um die Vorteile des ÖPNV direkt erlebbar zu machen. Finanziert wurde das Angebot aus dem Werbeetat der Verkehrsbetriebe, wobei auf kostenpflichtiges Plakatieren verzichtet wurde. Zusätzliche Verkehrsleistungen oder zusätzliche Fahrten wurden nicht erbracht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen gab die Verwaltung an, dass Einnahmeausfälle aufgrund wetterbedingter Einflüsse nicht präzise kalkulierbar seien. Die Einnahmen aus Ticketverkäufen lagen an den Wochenenden vor der Aktion zwischen 3.000 und 4.000 Euro pro Wochenende. Bei einer Dauer von acht Wochenenden wird ein durchschnittlicher Ausfall von etwa 28.000 Euro geschätzt, während die Ausfälle für die bereits kostenfreien Adventswochenenden bei rund 14.000 Euro lagen. Eine detaillierte Erfassung der Fahrgastzahlen oder eine Zählung von Personen ohne Fahrschein wurde aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht durchgeführt, weshalb ein nachhaltiger Erfolg der Maßnahme nicht messbar sei.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.4Sparmaßnahmen durch Digitalisierung und die Auswirkungen auf Personal, Bürgerservice und VerwaltungsqualitätZur Vorlage · AF-11/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat eine Anfrage mit der Nummer AF-11/26 an den Oberbürgermeister gerichtet, die sich mit den geplanten Sparmaßnahmen durch Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz befasst. Hintergrund ist der Haushaltsplanentwurf 2026/2027, wonach die Optimierung interner Prozesse sowie die Nutzung digitaler Technologien als Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts vorgesehen sind, um mittel- bis langfristig Einsparungen im Personalbereich zu erzielen und Kostensteigerungen entgegenzuwirken.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragestellungen zu den konkreten Einsparzielen im Personal- und Sachkostenbereich sowie zur Identifikation von Aufgabenbereichen, in denen Prozesse automatisiert werden sollen. Es wird nach den erwarteten Investitionskosten für Software, IT-Sicherheit und Schulungen im Verhältnis zu den geplanten Einsparungen gefragt sowie nach dem Vorliegen einer Kosten-Nutzen-Analyse. Zudem möchte die Fraktion wissen, in welchem Umfang Personalstellen entfallen oder verlagert werden und wie die Qualifizierung der Beschäftigten sichergestellt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Aufrechterhaltung der Servicequalität und Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in personellen Bereichen wie dem Sozial- oder Ordnungsamt. Die Fragesteller bitten zudem um Informationen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit sowie zu den Risiken, die mit der Verknüpfung von Einsparzielen an technologische Entwicklungen verbunden sind. Abschließend wird nach der Einbindung des Rates in die Digitalisierungsstrategie und nach möglichen Pilotprojekten gefragt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.4.1Sparmaßnahmen durch Digitalisierung und die Auswirkungen auf Personal, Bürgerservice und VerwaltungsqualitätZur Vorlage · AF-11/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat auf eine Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW zur Rolle der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz bei der Umsetzung von Sparmaßnahmen reagiert. Im Zentrum steht die Herausforderung, angesichts einer Haushaltsicherung und eines demografisch bedingten Fachkräftemangels die Personalkosten zu begrenzen, ohne die Versorgungsqualität zu senken. Laut Verwaltungserläuterungen wird bis zum Jahr 2030 etwa ein Viertel der Beschäftigten altersbedingt aus der Stadtverwaltung ausscheiden.
Um den steigenden Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben bei gleichzeitigem Personalmangel gerecht zu werden, setzt die Verwaltung auf Prozessoptimierung, Automatisierung durch Robotic Process Automation (RPA) sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Als Beispiele für bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen werden die automatisierte Bestellung von Liegenschaftskarten und ein KI-gestützter Chatbot für die städtische Webseite angeführt. Letzterer soll die Erreichbarkeit verbessern und Anfragen in verschiedenen Sprachen ermöglichen.
Der Transformationsprozess soll durch gezielte Qualifizierungsangebote und berufliche Weiterbildungen begleitet werden, um die Beschäftigten auf veränderte Arbeitsprozesse vorzubereiten. Die Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen sind laut Stellungnahme im Haushaltsansatz enthalten. Die Entscheidung über neue Maßnahmen erfolgt weiterhin über die zuständigen Ausschüsse des Rates unter Einbeziehung von Personalrat und Datenschutzbeauftragten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.5Gemeindefinanzierung und die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt HammZur Vorlage · AF-17/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Anfrage AF-17/26 Fragen zur Gemeindefinanzierung und den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Hamm gestellt. Grundlage für die Anfrage ist die Darstellung der Verwaltung im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung, wonach die Stadt unter struktureller Unterfinanzierung leide. Als Ursachen werden die Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie landes- und bundespolitische Entscheidungen angeführt.
Die Anfrage bittet um eine Bewertung der strukturellen Nachteile für Städte im Zusammenhang mit dem Sofia-Gutachten. Zudem wird nach politischen Initiativen der Stadt gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen gefragt, die auf eine Anpassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes abzielen, sowie nach einer möglichen Beteiligung an kommunalen Bündnissen oder Arbeitsgemechaften zur Reform der Kommunalfinanzierung und deren konkreten Forderungen.
Des Weiteren werden die Erfolgsaussichten für eine finanzielle Verbesserung durch Gesetzesänderungen sowie die Gefährdung spezifischer Leistungsbereiche bei anhaltender Unterfinanzierung erfragt. Die Anfrage thematisiert zudem, wie die Verwaltung sicherstellt, dass Sparmaßnahmen nicht einseitig soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Angebote betreffen. Abschließend werden die Erwartungen der Stadt an die Landesregierung zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung erfragt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.5.1Gemeindefinanzierung und die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt HammZur Vorlage · AF-17/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der Stellungnahme zur Anfrage AF-17/26-ST Stellung zu den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes auf den Haushalt der Stadt Hamm. Laut der Stadtverwaltung führt die Umsetzung des sogenannten Sofia-Gutachtens dazu, dass die Gewichtung von Bedarfsgemeinschaften niedriger angesetzt wird, was für Hamm als ungünstig bewertet wird. Konkret sank der Anteil der Soziallasten am Gesamtansatz von 43,7 Prozent im Jahr 2016 auf 38,1 Prozent im Jahr 2026.
Im Rahmen politischer Initiativen setzt sich die Stadt über den Städtetag NRW für eine Reform der kommunalen Finanzierung ein. Der Städtetag fordert die Einhaltung des Konnexitätsprinzips sowie eine Erhöhung des Verbundsatzes von derzeit 23 Prozent auf mindestens 28 Prozent. Zudem ist Hamm Mitglied des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, welches Sofortmaßnahmen bei den Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe sowie eine Entlastung von der Bürokratie fordert. Nachdem der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Klagen anderer Großstädte gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze zurückgewiesen hat, nahm auch die Stadt Hamm ihre bisherigen Klagen zurück.
Hinsichtlich der zukünftigen Haushaltsplanung weist die Verwaltung darauf hin, dass bei anhaltender Unterfinanzierung alle kommunalen Leistungen auf dem Prüfstand stehen könnten. Die Planung orientiert sich jedoch weiterhin an den strategischen Zielen des Rates, wie etwa der Sicherung der sozialen Chancengleichheit und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.6Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzepts auf Entscheidungsprozesse und die Rolle des Rates der Stadt HammZur Vorlage · AF-18/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-18/26 Fragen zu den Auswirkungen des geplanten zehnjährigen Haushaltssicherungskonzepts auf die Entscheidungsprozesse und die Rolle des Rates der Stadt Hamm gestellt. Hintergrund ist der Haushaltsplanentwurf 2026/2027, welcher einen nicht ausgeglichenen Haushalt vorsieht. Das daraus resultierende Haushaltssicherungskonzept unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Anfrage adressiert verschiedene Aspekte der kommunalen Selbstverwaltung. Es wird nach möglichen Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit des Rates sowie nach Aufgabenbereichen gefragt, in denen künftig eine verstärkte Genehmigungspflicht oder Einflussnahme durch die Kommunalaufsicht zu erwarten ist. Zudem werden Informationen zu freiwilligen Leistungen angefordert, die im Rahmen des Konzepts unter besonderem Prüfvorbehalt stehen könnten, und zur Sicherstellung politischer Gestaltungsspielräume gebeten.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach den Kriterien für die Auswahl von Konsolidierungsmaßnahmen sowie der Vermeidung einseitiger Belastungen bestimmter Stadtteile oder Bevölkerungsgruppen. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Einbindung politischer Gremien, zur Transparenz des Verfahrens und zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Konsequenzen des Vorhabens. Abschließend wird nach der Dynamik des Instruments sowie den Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung oder Abmilderung des Haushaltssicherungskonzepts gefragt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.6.1Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzepts auf Entscheidungsprozesse und die Rolle des Rates der Stadt HammZur Vorlage · AF-18/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW Stellungnahme zum Haushaltssicherungskonzept und dessen Auswirkungen auf die Entscheidungsprozesse des Rates abgegeben. Aufgrund der aktuellen Haushalts- und Finanzlage ist die Stadt verpflichtet, ein solches Konzept aufzustellen. Während die Bezirksregierung Arnsberg das Gesamtkonzept genehmigen muss, liegt die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen beim Rat der Stadt Hamm.
Nach Angaben der Verwaltung wird eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erwartet, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Ziel ist es, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Im Rahmen dieses Verfahrens stehen alle kommunalen Leistungen auf dem Prüfstand, wobei auch freiwillige Leistungen betroffen sein können. Die Bezirksregierung Arnsberg kann im Zuge des Genehmigungsverfahrens Auflagen festlegen und muss über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichtet werden.
Die Entwicklung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte dezentral in den Fachdezernaten und Fachämtern, um die angemessene Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen. Der Rat wird durch den Kämmerer über die Genehmigung des Konzepts informiert. Die Haushaltsplanung unterliegt dem Grundsatz der Öffentlichkeit; Entwürfe wurden bereits im Januar 2026 öffentlich bekannt gemacht. Ein vorzeitiges Ende der Haushaltssicherung ist möglich, wenn ein Haushaltsausgleich ohne spezielle Sicherungsmaßnahmen und ohne Inanspruchnahme von Eigenkapital erreicht werden kann.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.7Kürzung bei der „Arbeit gegen Rassismus“ im Kommunalen Integrationszentrum (HSK-Maßnahme 40_3)Zur Vorlage · AF-29/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-29/26 Informationen zur geplanten Kürzung bei der Arbeit gegen Rassismus im Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) angefordert. Hintergrund ist die HSK-Maßnahme 40_3 des Haushaltssicherungskonzepts für den Doppelhaushalt 2026/2027, welche eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils um jährlich 20.000 Euro vorsieht.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Auskünfte darüber, welche konkreten Angebote und Maßnahmen, wie etwa Fortbildungen oder Workshops, von dieser Reduzierung betroffen sind. Zudem wird nach den betroffenen Haushaltsstellen sowie der potenziellen Gefährdung von Drittmitteln durch den geringeren Eigenanteil gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Auswirkungen für Programme wie den ECCAR-Aktionsplan und das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine fachliche Risikoabschätzung sowie Informationen darüber, ob Alternativen zur Erzielung der Einsparungen geprüft wurden, um die Präventionsarbeit in Kitas und Schulen nicht zu schwächen. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, die Vertretbarkeit der Maßnahme im Hinblick auf die strategischen Ziele der Stadt, wie etwa die Förderung von Integration und Bildungschancen, zu bewerten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.7.1Kürzung bei der „Arbeit gegen Rassismus“ im Kommunalen Integrationszentrum (HSK-Maßnahme 40_3)Zur Vorlage · AF-29/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-29/26-ST Fragen zur Reduzierung des städtischen Eigenanteils an der „Arbeit gegen Rassismus“ im Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) gestellt. Die Anfrage umfasste Details zu den betroffenen Maßnahmen, Haushaltsstellen sowie die möglichen Auswirkungen auf Drittmittel und Programme wie das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass sich aufgrund neuer Förderrichtlinien des Landes die Zusammensetzung der Finanzierung geändert hat. Während in den vergangenen Jahren ein städtischer Eigenanteil von 33.000 Euro bereitgestellt wurde, stehen nun erstmals 20.000 Euro an Fördermitteln vom Land zur Verfügung. Der städtische Anteil wird daher auf 13.000 Euro reduziert. Die Gesamtsumme für die Arbeit im KIZ bleibt mit 33.000 Euro jedoch unverändert. Laut der Stellungnahme ist die Durchführung der Maßnahmen durch diese Änderung der Mittelstruktur nicht beeinträchtigt, da die Landesmittel den reduzierten städtischen Eigenanteil vollständig ausgleichen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.8Situation wohnungsloser Menschen im Winterzeitraum in der Stadt HammZur Vorlage · AF-30/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AF-30/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Situation wohnungsloser Menschen in der Stadt Hamm während des Winterzeitraums befasst. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob im aktuellen Winter Todesfälle unter wohnungslosen oder akut obdachlosen Personen bekannt geworden sind und wie die gesundheitliche sowie soziale Lage dieser Gruppe in den Wintermonaten einzuschätzen ist.
Des Weiteren werden Informationen zu den konkreten Maßnahmen der Stadt gegen Kälte, Unterversorgung und gesundheitliche Risiken angefordert, etwa im Bereich der Notunterkünfte oder der aufsuchenden Sozialarbeit. Die Anfrage thematisiert zudem die Kapazitäten der Übernachtungsplätze sowie die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, Sozialträgern, Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen und ehrenamtlichen Initiativen. Ein weiterer Punkt ist die Information von Betroffenen über bestehende Hilfsangebote, insbesondere für Personen, die diese bisher nicht in Anspruch nehmen. Abschließend bittet die Fraktion um eine Bewertung der aktuellen Versorgungssituation sowie um Informationen zu etwaigen Planungen für den Ausbau von Hilfsstrukturen oder zur Stärkung präventiver Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.8.1Situation wohnungsloser Menschen im Winterzeitraum in der Stadt HammZur Vorlage · AF-30/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW erläutert die Stadtverwaltung die Versorgungssituation wohnungsloser Menschen während der Wintermonate. Für den aktuellen Winterzeitraum sind keine Todesfälle unter wohnungslosen oder akut obdachlosen Personen bekannt geworden. Zur Reduzierung gesundheitlicher Risiken wie Unterkühlung setzt die Stadt auf Maßnahmen wie den Kälteshuttle zur Notunterkunft, das Angebot „Warm durch die Nacht“ sowie eine verstärkte Präsenz der aufsuchenden Sozialarbeit.
Derzeit stehen 35 Übernachtungsplätze in der Notunterkunft zur Verfügung, deren Kapazität bislang ausreichend war. Die Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Caritasverband und weiteren sozialen Trägern sowie ehrenamtlichen Initiativen. Zur Information der Betroffenen werden verschiedene Wege genutzt, darunter die direkte Ansprache durch Sozialarbeitende und die Nutzung des Kälteshuttles.
Zukünftige Entwicklungen umfassen die Eröffnung der neuen Unterkunft „Gasthaus“ im Jahr 2027, welche die Unterbringungsqualität verbessern soll. Zudem setzt das Projekt „Endlich ein Zuhause“ auf die Prävention von Wohnungslosigkeit und die langfristige Vermittlung in Wohnraum. Die Verwaltung bewertet die aktuellen Hilfen als ausreichend, weist jedoch auf die zunehmend komplexen Unterstützungsbedarfe hin, auf die durch kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Akteuren reagiert wird.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.9Einsparungen durch Insourcing von BaumkontrollenZur Vorlage · AF-33/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen einer Anfrage zum Haushaltssicherungskonzept Fragen zur geplanten Übernahme von Baumkontrollen durch die städtische Verwaltung gestellt. Ziel der Maßnahme ist es, die Ausgaben für diese Leistungen zwischen den Jahren 2026 und 2030 jährlich um 97.000 Euro zu senken, indem bisher extern vergebene Aufträge intern durch das Tiefbau- und Grünflächenamt erbracht werden sollen. Die geplanten Einsparungen betreffen verschiedene Bereiche wie Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Außenanlagen öffentlicher Gebäude sowie das Friedhofswesen.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister umfasst mehrere Fragestellungen zur Umsetzung des Vorhabens. Es wird nach der Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Fachqualifikationen gefragt sowie nach potenziellen zusätzlichen Sachkosten für Spezialfahrzeuge oder Software im Vergleich zu den geplanten Einsparungen. Zudem werden die Sicherstellung der Kontrollqualität, insbesondere an Standorten wie Spielplätzen, sowie mögliche Auswirkungen auf andere Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege und des Naturschutzes thematisiert. Die Fraktion bittet zudem um Informationen zum Fortbildungsbedarf des Personals, zur fachlichen Einschätzung der Leitung des Tiefbau- und Grünflächenamtes hinsichtlich der Vitalität des Baumbestands sowie zur Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.9.1Einsparungen durch Insourcing von BaumkontrollenZur Vorlage · AF-33/26-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW bezüglich der Internalisierung von Baumkontrollen Stellung genommen. Im Fokus steht die Frage, ob die bisher extern vergebenen Kontrollarbeiten durch das Tiefbau- und Grünflächenamt eigenständig durchgeführt werden können, um Einsparungen zu realisieren.
Nach Angaben des Amtes werden die anfallenden Tätigkeiten vollständig durch zusätzliches Personal abgedeckt. Dadurch entstehe keine Mehrbelastung für die bestehenden Mitarbeiter der Grünflächenunterhaltung, da der Bereich Baumkontrolle organisatorisch abgekoppelt sei. Die fachliche Qualität soll durch zertifiziertes und geschultes Personal sowie die Einhaltung interner und externer Normen, wie etwa der FLL-Kontrollrichtlinien, sichergestellt werden.
Hinsichtlich der Kosten führt die Verwaltung aus, dass alle zusätzlichen Betriebsmittel und Softwarelizenzen in der Kalkulation berücksichtigt wurden. Die benötigten Fahrzeuge stammen aus dem vorhandenen Fahrzeugpool. Zudem wird angeführt, dass die Vitalität des städtischen Baumbestandes nicht von der organisatorischen Form der Kontrollen abhänge. Auch die Finanzierung vorgeschriebener Fortbildungen sei von etwaigen Kürzungen nicht betroffen. Die Verwaltung betrachtet die Maßnahme als dauerhafte Umstellung ohne Notwendigkeit einer zeitlichen Befristung oder einer Revision.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.10Besuchszahlen und Nutzung digitaler Angebote des Familienrathauses (ohne Standesamt)Zur Vorlage · AF-36/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-36/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Besucherzahlen und die Nutzung digitaler Angebote des Familienrathauses bezieht. Das Standesamt soll in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Die Fraktion bittet um detaillierte Angaben zu den physischen Besucherzahlen der Jahre 2024 und 2025, aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen wie etwa Beratung, Anträgen oder Workshops. Zudem wird nach dem aktuellen Bestand an digitalen Dienstleistungen sowie deren Nutzung in den Jahren 2024 und 2025 gefragt. Dabei soll die Entwicklung der Nachfrage nach digitalen Angeboten im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr dargestellt werden.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Verhältnis zwischen analogen und digitalen Leistungen. Es wird um Auskunft darüber gebeten, inwieweit digitale Angebote die analoge Nachfrage beeinflusst haben und welche messbaren Veränderungen bei der Nutzung der analogen Leistungen seit Einführung der digitalen Services erkennbar sind. Die Anfrage begründet das Interesse an einer Bewertung von Auslastung und Effektivität der Angebote mit den getätigten Investitionen in Personal und Technik.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.10.1Besuchszahlen und Nutzung digitaler Angebote des Familienrathauses (ohne Standesamt)Zur Vorlage · AF-36/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Besucherzahlen und zur Nutzung digitaler Angebote des Familienrathauses reagiert. Im Jahr 2024 verzeichnete das Familienrathaus insgesamt 11.039 Besucher, während die Zahl im Jahr 2025 auf 15.190 anstieg, was einer Zunahme von etwa 37,6 Prozent entspricht. Die vorliegenden Zahlen beinhalten auch den Bereich des Standesamtes, der im Jahr 2025 7.332 Besuche verzeichnete, sowie die Elterngeldstelle mit 2.403 Besuchen. Eine Differenzierung zwischen Anträgen und Beratungen erfolgt aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands nicht.
Hinsichtlich der digitalen Angebote stellt das Familienrathaus verschiedene Online-Dienstleistungen bereit, darunter Online-Anträge für das Standesamt, Terminbuchungen für die Elterngeldberatung sowie ein Infoportal für Familien mit einem zentralen Beratungsformular. Bei den Anträgen für Elterngeld stieg der Anteil der Online-Anträge von 12,24 Prozent im Jahr 2024 auf 14,78 Prozent im Jahr 2025. Die Nutzung der digitalen Plattform des Familienrathauses verzeichnete einen Anstieg der Gesamtaufrufe um 58,27 Prozent, von 44.027 Aufrufen im Jahr 2024 auf 69.681 Aufrufe im Jahr 2025.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.11finanzierte Angebote im Sozialbereich der Stadt Hamm – Träger, Auslastung und WirkungsgradZur Vorlage · AF-37/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-37/26 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die von der Stadt finanzierten Angebote im Sozialbereich bezieht. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung möglicher inhaltlicher Überschneidungen oder Dopplungen bei den erbrachten Leistungen.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zur Trägerstruktur und zu den konkret geförderten Maßnahmen. Dabei sollen aufgeschlüsselt werden, welche Träger aktuell Leistungen im Bereich des Sozialamtes, des Jugendamtes sowie der Schule und der Offenen Ganztagsschule (OGS) erbringen. Darüber hinaus wird nach dem aktuellen Stand der Auslastung dieser Angebote gefragt, wobei insbesondere Teilnehmerzahlen, Platzkapazitäten und die durchschnittliche Inanspruchnahme zu berücksichtigen sind.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den Wirkungsgrad sowie die Effektivität der einzelnen Angebote. Hierbei wird nach den verwendeten Evaluationsinstrumenten und den herangezogenen Kennzahlen zur Bewertung der Leistungen gefragt. Die Beantwortung soll für die genannten Fachbereiche getrennt erfolgen, wobei Teilantworten der jeweils zuständigen Abteilungen erwünscht sind.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.11.1finanzierte Angebote im Sozialbereich der Stadt Hamm – Träger, Auslastung und WirkungsgradZur Vorlage · AF-37/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion zur Struktur und Wirksamkeit der städtischen Sozialangebote hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Im Fokus standen dabei die Trägerstruktur, die Auslastung sowie der Wirkungsgrad der finanzierten Leistungen in den Bereichen Jugendhilfe, Soziales und schulische Bildung.
Die Stadt Hamm finanziert über die Ämter für Schulische Bildung, Soziales, Wohnen und Pflege sowie das Jugendamt verschiedene Angebote bei unterschiedlichen Trägern, darunter unter anderem die AWO, Caritas, das DRK und die Diakonie. Da die Angebote eine hohe Vielfalt aufweisen, nutzt die Verwaltung keine einheitliche Evaluationsmethode für alle Bereiche. Stattdessen kommen dezentrale Instrumente wie Zielvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Sachberichte zum Einsatz. In diesen Vereinbarungen werden strategische Ziele sowie Kennzahlen, etwa zur Anzahl der Beratungen oder Teilnehmer, festgelegt.
Bezüglich der Befürchtung von inhaltlichen Überschneidungen stellte die Verwaltung fest, dass keine Dopplungen bei den freiwilligen Leistungen ersichtlich sind. Zur Überwachung der sozialen Lage nutzt die Stadt zudem ein Berichtswesen, das unter anderem Familien- und Sozialberichte umfasst. Um die Übersichtlichkeit für politische Gremien zu erhöhen, arbeitet die Verwaltung an einer vereinheitlichten Darstellung der verschiedenen freiwilligen Leistungen, wie vom Oberbürgermeister angekündigt.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.12Kunstwerke in der InnenstadtZur Vorlage · AF-38/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-38/26 eine Information beim Oberbürgermeister angefordert, die den Betrieb von Kunstwerken in der Innenstadt betrifft. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wann die beiden Kunstwerke „Wasserspieler“ und „Wolckenschaukel“ wieder in Betrieb genommen werden können.
Die Fraktion begründet ihr Anliegen mit dem anstehenden Stadtjubiläum und dem Wunsch nach einer repräsentativen Gestaltung der Innenstadt. Dabei wird auf den Zustand der Fußgängerzone sowie die Entwicklung des Martin-Luther-Viertels verwiesen. Die Anfrage zielt darauf ab, durch die Wiederaufnahme der Funktion dieser Kunstwerke zur Belebung des Stadtkerns beizutragen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Amt für gesamtstädtische Steuerung.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.12.1Kunstwerke in der InnenstadtZur Vorlage · AF-38/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Anfrage AF-3ert-26-ST nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem die Kunstwerke „Wasserspieler“ und „Wolkenschaukel“ des Künstlers Otmar Alt in der Hammer Innenstadt wieder in Betrieb genommen werden können. Die Verwaltung gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach die Funktionsfähigkeit beider Objekte derzeit nicht gegeben ist.
Bei der „Wolkenschaukel“ im Bereich Bahnhofstraße/Willy-Brandt-Platz ist die Antriebstechnik defekt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Zudem sind einige bewegliche Teile festgerostet. Das Kunstwerk „Wasserspieler“, gelegen an der Kreuzung Weststraße/Rödinghauserstraße, ist bereits seit mehreren Jahren außer Betrieb. Für eine Wiederinbetriebnahme ist eine Grundsanierung erforderlich, die den Austausch der unterirdischen Wassertechnik sowie der Leitungen und die Instandsetzung beweglicher Teile umfasst.
Die Verwaltung plant, im Rahmen der Vorbereitungen zum 800-jährigen Stadtjubiläum die Reparaturfähigkeit beider Kunstwerke zu prüfen. In Abstimmung mit dem Künstler Otmar Alt soll ein Konzept zur Instandsetzung erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung und des daraus resultierenden Konzepts sollen anschließend vorgestellt werden.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.13Drogenkriminalität durch Cannabis Legalisierung gesunken?Zur Vorlage · AF-39/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-3lag/26 Informationen zum Stand der Drogenkriminalität nach der Cannabis-Legalisierung angefordert. Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, ob die Kriminalität infolge der Gesetzesänderung zurückgegangen ist und welche Maßnahmen das Ordnungsamt zur Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Richtlinien ergriffen hat.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die Fallzahlen der Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst seit Inkrafttreten des Gesetzes sowie die von der Stadt Hamm umgesetzten Präventionsmaßnahmen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte über eine wahrgenommene Zunahme des Konsums und verweist auf potenzielle Gesundheitsrisiken für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
In der Begründung werden die gesetzlichen Vorgaben zur Einschränkung des Konsums in bestimmten Bereichen thematisiert. Dazu gehören die Verbote in Fußgängerzonen zu bestimmten Tageszeiten sowie die Abstandsregelungen zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sporteinrichtungen. Zudem wird auf die Regelungen zum Besitz von Cannabis sowie die Einschränkungen im Umfeld von Anbauvereinigungen hingewiesen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.13.1Drogenkriminalität durch Cannabis Legalisierung gesunken?Zur Vorlage · AF-39/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Entwicklung der Drogenkriminalität nach der Cannabis-Legalisierung gestellt. Die Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen des Ordnungsamtes zur Ahndung von Verstößen, die Anzahl der Kontrollen seit Einführung des Gesetzes, präventive Maßnahmen der Stadt sowie die allgemeine Kriminalitätsentwicklung.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Ordnungsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum öffentlichen Konsum von Cannabis überwacht. Festgestellte Verstöße werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen von Streifentätigkeiten oder aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung verfolgt und nach Maßgabe der Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geahndet. Die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu einem zusätzlichen Kontroll- und Bearbeitungsaufwand, der jedoch in die regulären Einsatzstrukturen integriert wird. In Zusammenarbeit mit der Polizei werden im Rahmen der Sicherheitskooperation regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um insbesondere die Einhaltung von Konsumverboten in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen oder im Umfeld von Jugend- und Kindereinrichtungen zu prüfen.
Eine differenzierte Fallstatistik wird aus Aufwandsgründen nicht geführt. Im Bereich der Prävention werden Cannabis-Thematiken bereits seit längerer Zeit durch die Suchberatungsstellen berücksichtigt. Die Jugendsuchtberatung bietet neben der Beratung von Betroffenen und Angehörigen auch Projekte sowie Fortbildungen für Fachkräfte und Eltern an, um über Risiken aufzuklären und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.14Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Zur Vorlage · AF-40/26 · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer AF-40/26 den Oberbürgermeister um Auskunft zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in Hamm gebeten. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zum zeitlichen Umfang sowie zu den methodischen Grundlagen der bisherigen Umsetzung dieser Beurteilungen.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Informationen darüber, seit wann und in welchen Jahren strukturierte psychische Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt wurden und nach welchen Grundsätzen die Planung sowie die praktische Umsetzung erfolgten. Dabei werden insbesondere die Festlegung von Arbeitsbereichen, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von psychischen Belastungen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung dieser Gefährdungen thematisiert. Zudem wird nach der Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie nach der Art der Beteiligung des Personalrats an diesen Prozessen gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen sowie zur Dokumentation und Aktualisierung des gesamten Beurteilungsprozesses. Die Anfrage begründet sich auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.14.1Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Zur Vorlage · AF-40/26-ST · Stellungnahme
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage AF-40/26-ST Fragen zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Stadtverwaltung Hamm gestellt. Die Anfrage umfasst Details zum zeitlichen Ablauf, den methodischen Grundsätzen sowie zur Beteiligung des Personalrats an den Prozessen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass ein strukturierter Ablauf für diese Beurteilungen seit 2017 etabliert ist. Seit 2026 wird das Befragungstool „PsyGesund“ der Unfallkasse NRW eingesetzt. Der Prozess gliedert sich in mehrere Phasen: Nach einer Grobanalyse durch Mitarbeiterbefragungen erfolgt eine Feinanalyse in Workshops, um Belastungen zu konkretisieren und Maßnahmen zu entwickeln. In einer Fokusrunde, an der Expertinnen und Experten sowie Vertreter der Beschäftigten teilnehmen, werden die Maßnahmen verbindlich festgelegt und Verantwortlichkeiten zugewiesen.
Die Festlegung der Arbeitsbereiche erfolgt unter Wahrung der Anonymität der Beschäftigten. Der Personalrat wird in wesentlichen Phasen des Verfahrens sowie bei der Überprüfung der Wirksamkeit einbezogen. Die Kontrolle der Maßnahmen erfolgt durch den Abgleich mit den zuständigen Ämtern und die Rückmeldung der Belegschaft. Falls Maßnahmen keine Verbesserung der Situation bewirken, werden alternative oder ergänzende Schritte entwickelt. Der gesamte Prozess wird dokumentiert, wobei die Gefährdungsbeurteilung in der Regel alle zwei Jahre wiederholt wird.
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- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.15Entwicklung der Arbeitssituation bzw. - Belastungen in den Fachbereichen der Stadt Hamm in den Jahren 2021 bis 2025Zur Vorlage · AF-41/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Hamm eine Anfrage mit der Nummer AF-41/26 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung der Arbeitssituation sowie der Arbeitsbelastungen in den Fachbereichen der Stadtverwaltung im Zeitraum von 2021 bis 2025.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Auskünfte zur Entwicklung der Krankenstände, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent, für die einzelnen Fachbereiche. Zudem wird nach Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz gefragt, die von der Verwaltung in diesem Zeitraum umgesetzt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Überstundenregelung. Hierbei werden Informationen über die Anzahl der geleisteten Überstunden pro Fachbereich sowie über durchgeführte Maßnahmen zum Überstundenabbau angefordert. Darüber hinaus soll geklärt werden, in welchen Bereichen die Verwaltung Überstunden als Indikator für eine personelle Unterbesetzung einstuft.
Zusätzlich wird nach der Entwicklung der Anzahl von Überlastungsanzeigen in Hamm zwischen 2021 und 2025 sowie nach den entsprechenden Gegenmaßnahmen gefragt. Als Begründung für die Anfrage werden Faktoren wie Arbeitsverdichtung, demographischer Wandel und Fachkräftemangel angeführt, welche die Belastung der Beschäftigten beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 4.15.1Entwicklung der Arbeitssituation bzw. - Belastungen in den Fachbereichen der Stadt Hamm in den Jahren 2021 bis 2025
- 5.Verschiedenes