Bebauungsplan Nr. 05.080 - Am Wiesenteich - hier: 1. Änderung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-33/26 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ in der Gemarkung Herringen. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 32.371 m². Das Planungsgebiet, welches eine ehemalige Zechenhaussiedlung sowie einen Schauplatz für den Schützenplatz umfasst, soll zur Schaffung von Wohnraum für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie für die Errichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Der Geltungsbereich wurde verkleinert, da bestimmte Flurstücke aufgrund fehlender Einigung der Projektbeteiligten nicht mehr berücksichtigt werden. Die baulichen Festsetzungen sehen die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten vor. Je nach Bereich sind Geschosswohnungsbauten mit bis zu elf Wohneinheiten oder bis zu sechs Wohneinheiten zulässig, während andere Teilflächen für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehen sind. Zudem ist die Einrichtung einer öffentlichen Grünfläche zur Nutzung als Spielplatz und zur Regenrückhaltung geplant.
Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Vorlage umfasst die Kenntnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs inklusive Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 05.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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