Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Die Vorlage sieht vor, vier konkrete Projekte für eine Förderung vorzuschlagen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist dabei auf einen Bundesanteil von 75 Prozent und einen kommunalen Eigenanteil von 25 Prozent ausgelegt.
Zu den geplanten Projekten gehört die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz sowie die Errichtung einer neuen LED-Flutlichtanlage im Selbachpark. Ein weiteres Vorhaben umfasst die Umgestaltung eines Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld, ergänzt durch eine neue LED-Flutlichtanlage und Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem sollen die Entwicklung des Sportstandorts Glückauf-Stadion sowie die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle beantragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 umfassen erwartete Auszahlungen in Höhe von rund 9,24 Millionen Euro. Dem stehen voraussichtliche Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von etwa 6,93 Millionen Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von circa 2,31 Millionen Euro ergibt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung und unter Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
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