Deutschland-Ticket: Fortschreibung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ gem. der aktuellen Richtlinien des Landes NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Allgemeine Vorschrift zur Anwendung und Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Grundlage für diese Anpassung sind die aktualisierten Landesrichtlinien Nordrhein-Westfalias für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen an die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen, wodurch keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm entsteht.
Sollten die Fördermittel des Bundes oder des Landes wegfallen oder für den Kostenausgleich nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung eine Vorlage zur sofortigen Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Damit soll eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen verhindert werden. Eine ähnliche Regelung greift, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlusslagen nicht mehr Bestandteil des Westfalen Tarifs ist.
Die Anpassung ist erforderlich, da sich das Verfahren zur Auszahlung der Ausgleichsleistungen ab 2026 von einem bisherigen Rettungsschirm-System hin zu einer Pauschalierung ändert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem Berechnungsverfahren, welches die strukturellen Veränderungen bei den Einnahmen sowie die Betriebsleistungen berücksichtigt. Finanziell werden Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro erwartet, wobei die Kosten durch die Refinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Stadt Hamm haben werden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt