9. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die neunte Änderung der Entgeltordnung beraten, die ab dem 1. April 2026 wirksam werden soll. Grundlage für diese Anpassung ist die verbindliche Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026. Dies folgt auf den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2025, den Optionszeitraum im Zusammenhang mit dem Systemwechsel der Umsatzbesteuerung zum Jahresende 2025 zu beenden.
Die Änderung betrifft insbesondere die Gebührenstruktur im Standamt. Bei der Überlassung eines Familienbuches an Brautpaare soll künftig die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % in den Selbstkosten enthalten sein, was eine Anpassung der entsprechenden Tarifnummern erfordert. Darüber hinaus sieht die Vorlage Ergänzungen in Ziffer 2.2 vor, um die Gegebenheiten für das Amt für Finanzen und Controlling entsprechend zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage BV-58/26 wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 16. März 2026 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 24. März 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt