Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten entscheiden. Die Vorlage BV-410/25 regelt die Mittelvergabe durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Umbenennung des ehemaligen Integrationsrates in Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung.
Die überarbeiteten Richtlinien enthalten detailliertere Angaben zu den Zielsetzungen sowie zu den anspruchsberechtigten Personen. Zudem wurden Erläuterungen zum Antragserfordernis und zur Beschlussfassung ergänzt. Die maximale Auszahlungssumme pro Antrag wird von bisher 300 Euro auf 500 Euro angehoben. Des Weiteren werden Regelungen zum Verwendungsnachweis erläutert.
Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, wobei die Mittel in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 vorgesehen sind. Der Beschlussvorschlag wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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