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Beschlussvorlage

Beteiligung der Energiehandelsgesellschaft West mbH an der Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH zur Umsetzung eines Batteriespeicherprojektes

BV-68/26 24.03.2026 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die mittelbare Beteiligung an der künftigen Gesellschaft „Stadtwerke EVB Huntetal Energiewende 2 GmbH“ entscheiden. Die Beteiligung erfolgt über die Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw), an der die Stadtwerke Hamm mit einem Anteil von 15,34 Prozent beteiligt sind.

Die Vorlage sieht vor, dass die ehw 50 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft zu einem Kaufpreis von 12.500 Euro erwirbt. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Einlage der ehw in Höhe von bis zu 775.000 Euro als Kapital oder Darlehen ermöglicht. Ein späterer Transfer von bis zu einem Drittel der Anteile an eine noch zu gründende Bürgerenergiegenossenschaft ist ebenfalls vorgesehen, wobei die ehw anfänglich einen Darlehensanteil von bis zu 375.000 Euro übernimmt. Zudem soll die ehw ein Projektbeteiligungsentgelt von maximal 200.000 Euro an die Stadtwerke EVB Huntetal leisten.

Gegenstand der Beteiligung ist ein Groß-Batteriespeicherprojekt in Diepholz, dessen Inbetriebnahme für Ende 2026 oder Anfang 2027 geplant ist. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass dieser Vorgang für die Stadt Hamm mit keinem direkten Geldfluss verbunden ist. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Hamm erhält die Ermächtigung, die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Beteiligungserwerbs durchzuführen.

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